Hallo zusammen,
ich bin zum 31.12.2010 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Da der Heizungsverbrauch ja immer im Oktober erfasst wird, wurde in den Tagen vor Weihnachten 2010 eine Zwischenablesung für den Zeitraum Oktober bis Dezember fällig.
Während ich die ausstehenden Nebenkosten Anfang 2011 auf Basis der Jahres-Nebenkostenabrechnung beglichen hatte, kam bis heute nichts zu den etwaigen Kosten für die besagte Zwischenablesung. Meine restliche Kaution hatte ich ebenfalls in 2011 bekommen, mit mündlicher Absprache daß wir die eventuellen Zusatzkosten nachträglich begleichen.
Heute bekomme ich nun ein Schreiben der alten Vermieterin in dem Sie knapp 300 Euro Heizkosten nachfordert, und das für knapp drei Monate! Ohne jetzt den tatsächlichen Verbrauch kontrolliert zu haben, darf die Vermieterin das über 1,5 Jahre nach Auszug noch nachfordern oder kann man das als verjährt betrachten?
Vielen Dank im Voraus für eure Hinweise, gerne auch mit passenden Paragraphen mit denen ich die alte Vermieterin dann konfrontieren kann.