Beiträge von paimutan

    Liebe Gemeinde,

    nach meinem Verständnis darf ein Vermieter nur solche Posten in der Nebenkostenabrechnung aufführen die er auch in den Mietvertrag geschrieben hat. Wie sieht es denn in solchen Fällen aus wo erst nach Vertragsschluß bestimmte Kosten entstehen?

    Im konkreten Fall wurde in unserer Mietwohnung in 2017 über die Hausverwaltung ein funkgesteuerter Brandmelder in drei Räumen installiert der auch von außerhalb der Wohnung gewartet werden kann. Erstmalig tauchte dieser Posten in der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2017 bei uns auf, dabei kamen zwei zusätzliche Posten dazu: 1) Miete Rauchmelder, 2) Wartung Rauchmelder.

    Können diese Kosten auch dann auf uns als Mieter umgelegt werden wenn sie damals noch nicht im Mietvertrag standen und es auch keinen Vertragszusatz gegeben hat? Soweit ich weiß, trat die Brandmelderpflicht auch erst 2017 in Kraft - ich weiß aber nicht ob der Vermieter das zum Einen überhaupt in Rechnung stellen darf und es zum anderen eines Vertragszusatzes bedurft hätte und ich somit eigentlich die Brandmelder-Kosten aus 2017 und 2018 zurückfordern darf?

    Vielen Dank in jedem Fall für eure Antworten!

    Hallo zusammen,

    letzten Dienstag hatten wir in unserer Mietwohnung einen Vorort-Termin mit unserer Vermieterin um zu besprechen, welche Arbeiten vor Auszug noch erledigt werden müssen. Im Mietvertrag befindet sich eigentlich eine Klausel, nach der wir zwar nicht renovieren müssten (erst nach fünf Jahren wäre der erste Raum fällig und wir wohnen da jetzt 3,5 Jahre), aber je nach Raum und Zeitintervall einen bestimmten Prozentsatz vom Angebot eines Maler-Kostenvoranschlags zahlen müssten.

    Um diese Zahlung zu umgehen wird der Vater meiner Freundin als pensionierter Maler und Messebauer die Renovierung übernehmen, das kostet uns dann nur das Material und ein Dankeschön.

    Bei der Besichtigung der Wohnung ging es auch um unsere Dachfenster (Velux). Diese vier Fenster haben jeweils einen Holzrahmen von dem nun teilweise die weiße Farbe abblättert. Die Vermieterin verlangt nun, daß diese geschliffen, grundiert und dann wieder gestrichen werden - sonst würde sie uns die Wohnung nicht abnehmen.

    Da im Mietvertrag nur was von Streichen steht, meint das dann auch vorbereitende Arbeiten wie Schleifen und Grundieren die ja dann teurer und vor allem zeitaufwendiger sind?

    Vielen Dank für eure Einschätzung hierzu!

    Hallo zusammen,

    ich hätte mal ein paar Fragen zu unserem bevorstehenden Auszug aus einer Mietwohnung. Wir haben zum 31.5.2014 gekündigt, werden aber schon in der ersten Maiwoche ausziehen. Der Nachmieter möchte am 24.5. einziehen und zahlt uns dafür auch anteilig die Miete. Nun müssen vorm Einzug des Nachmieters noch Renovierungsarbeiten am Parkettboden (schleifen und ölen) durchgeführt werden, die ein Betreten der Wohnung für ca. 4-5 Tage unmöglich machen.

    Die Vermieterin zeigte sich bisher wenig entgegenkommend, d.h. sie möchte uns die Miete für die Zeit der Reparaturen nicht erlassen. Müssen wir die Wohnung für die Zeit der Reparaturen kostenfrei zur Verfügung stellen?

    Anders gefragt: wenn wir die Wohnung erst zum 24.5. freigeben, kann man uns dann haftbar machen weil der Nachmieter aufgrund der Reparaturarbeiten doch noch nicht in die Wohnung kann?

    Wir hatten bisher eigentlich ein gutes Verhältnis zur Vermieterin, nur scheinbar ändert sich das Klima nun wo es ans Geld geht. Eine diplomatische Lösung würden wir dennoch vorziehen, wenn also jemand zu dem Thema Erfahrungen hat, freue ich mich über eure Antworten!

    Hallo zusammen,

    folgende Situation möchte ich schildern zum allseits beliebten Thema Parkettreparatur bei Auszug. Wir wohnen seit 3,5 Jahren in einer Mietwohnung und haben zum 31.5.2014 gekündigt. Das Parkett im Wohnzimmer weist leider zwei von uns verschuldete Stellen auf (Wasserfleck, Kratzer) die wohl ohne Abschleifen und Ölen nicht auszubügeln sind. Das stellt in unseren Augen einen klassischen Haftpflichtschaden dar, den wir unserer Versicherung melden würden.

    Nun wurde aber nach einigen Monaten nach Einzug eine Stelle im Parkett bemerkt (ja das war bei Abnahme der Wohnung nicht zu sehen), an der entweder der Vormieter oder dessen Handwerker Nägel ins Parkett geschlagen hat um ein Aufwölben der Lamellen nach oben zu verhindern. Dies haben wir unserer Vermieterin auch angezeigt die aber außer einer mündlichen Kenntnisnahme nichts weiter unternommen hat. In der Folge ist die gleiche Wölbung an einer anderen Stelle ebenfalls aufgetreten, selbstverständlich haben wir dort keine Nägel in den Boden gehauen. Diese Stelle wurde der Vermieterin ebenfalls angezeigt.

    Da wir nun vor einem Auszug stehen, haben wir uns zunächst drei Parkettexperten kommen lassen um den Boden zu beurteilen. Das Ergebnis ist interessanterweise sehr differenziert. Ein Experte hat sich sogar geweigert, ein Angebot abzugeben weil er nur einen Austausch des gesamten Bodens empfehlen würde - seine Begründung haben wir schriftlich. Zwei weitere Experten haben jeweils ein Angebot zur Ausbesserung der betroffenen Stellen und anschließendem Abschleifen und Ölen des Bodens abgegeben. Deren Meinung nach hat der Handwerker vor unserem Einzug schlampig gearbeitet wodurch an den betroffenen Stellen ca. 1mm breite Schlitze zwischen den Parkettlamellen entstanden sind. Dadurch reicht es schon wenn man den Boden wischt so daß die nach unten eindringende Feuchtigkeit für das Aufwölben der Parkettlamellen sorgt.

    Uns stellen sich zwei Fragen:

    1. Wenn sich die Vermieterin für einen Komplettaustausch des Bodens entscheidet, inwieweit können wir dafür haftbar gemacht werden wenn die Ursache für die gewölbten Stellen nicht bei uns liegt?

    2. Die zwei Handwerkerangebote listen die Reparatur des Bodens und das anschließende Abschleifen und Ölen separat auf. Besteht die Möglichkeit, daß unsere Versicherung den zweiten Teil übernimmt und der Reparatur-Teil von der Vermieterin getragen muß wenn sie den Schuldigen nicht mehr ermitteln kann?

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

    Hallo zusammen,

    ich bin zum 31.12.2010 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Da der Heizungsverbrauch ja immer im Oktober erfasst wird, wurde in den Tagen vor Weihnachten 2010 eine Zwischenablesung für den Zeitraum Oktober bis Dezember fällig.

    Während ich die ausstehenden Nebenkosten Anfang 2011 auf Basis der Jahres-Nebenkostenabrechnung beglichen hatte, kam bis heute nichts zu den etwaigen Kosten für die besagte Zwischenablesung. Meine restliche Kaution hatte ich ebenfalls in 2011 bekommen, mit mündlicher Absprache daß wir die eventuellen Zusatzkosten nachträglich begleichen.

    Heute bekomme ich nun ein Schreiben der alten Vermieterin in dem Sie knapp 300 Euro Heizkosten nachfordert, und das für knapp drei Monate! Ohne jetzt den tatsächlichen Verbrauch kontrolliert zu haben, darf die Vermieterin das über 1,5 Jahre nach Auszug noch nachfordern oder kann man das als verjährt betrachten?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hinweise, gerne auch mit passenden Paragraphen mit denen ich die alte Vermieterin dann konfrontieren kann.

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