Gemieteter Keller andersweitig vermietet

  • Hallo zusammen,

    ich habe anfang des Jahres eine Wohnung inklusive Keller gemietet. Da ich alle Keller-Sachen noch bei meinen Eltern habe ist mein Keller aber quasi leer - soll sich zum September ändern, dann wird er voll. Ich wollte letztes ein paar Sachen runterräumen und habe nicht schlecht gestaunt. Mein Schloss war weg, dafür war dort ein anderes Schloss - ich hatte (habe) keinen Keller mehr. Ich war relativ sauer, habe meine Hausverwaltung angerufen, mit dem Architekten gesprochen und allen hinterhertelefoniert - es hat sich herausgestellt, dass ein anderer Mieter verstorben ist und ein neuer Mieter eingezogen ist. Da die Hausverwaltung grade Sommerpause hatte, hat der Besitzer des Hauses mit dem neuen Mieter geguckt welche Keller der verstorbene Vormieter wohl hatte - und haben sich für meinen Keller entschlossen. Sie haben das Schloss aufgebrochen (war sogar relativ hochwertig) und den Keller jetzt verwendet. Mein Besitz im Keller ist laut neuem Mieter zum Glück noch vollständig vorhanden. Ich bin entsprechend sauer und möchte ganz klar eine Entschädigung. Immerhin war der Keller wohl 3 Monate fremd-vermietet, der Strafbestand des Einbruchs und der Sachbeschädigung wurde ebenfalls eingegangen.

    Ich bin ja in einem Forum für Fragen rund ums Mietrecht - daher meine Frage - mache ich die Entschädigung über eine Mietminderung? Sollte ich mir einen Anwalt holen, oder gibt es irgendwelche "%-Sätze der normalen Miete" für einen Keller?

    Vielen Dank und liebe Grüße

    Der Kellerlose ;)

  • Zitat

    Der Kellerlose ;)

    Sorge doch erst mal dafür, dass dir ein angemieteter Keller frei geräumt und zur Verfügung gestellt wird, bevor du hier die große Welle mit Mietminderung, Einbruch und Sachbeschädigung machst.

    Alles andere macht dich zur Person "non grata" und ist für dein weiteres Verbleiben in dem Haus sicherlich nicht förderlich.

  • Zitat

    mache ich die Entschädigung über eine Mietminderung? Sollte ich mir einen Anwalt holen, oder gibt es irgendwelche "%-Sätze der normalen Miete" für einen Keller?

    Bevor Du mit Kanonen auf Spatzen schießt solltest Du es erst mal im Guten versuchen.

  • Klar versuche ich es erst einmal im Guten. Mir geht es nur darum, dass ich dann in Gepsrächen nicht übers Ohr gehaun werde. Von daher würde mich interessieren, was wäre rechtliches hinter. Wißt ihr es?

    Liebe Grüße

  • Regeln Sie alles im gegenseitigen Einvernehmen. Es ist wohl das Beste. Theoretisch wäre auch eine Mietminderung drin, aber doch ziehmlich unverhältnismäßig, da auch kein Schaden antstanden ist.
    Das Schloß würde ich mir aber trotzdem ersetzen lassen.
    Sollte sich der Vermieter da etwas dumm anstellen, können Sie da noch mit einer Anzeige wegen Einbruchs drohen.
    Aber beweisen Sie etwas diplomatisches Geschick.

  • Theoretisch wäre auch eine Mietminderung drin, aber doch ziehmlich unverhältnismäßig, da auch kein Schaden antstanden ist.
    Das Schloß würde ich mir aber trotzdem ersetzen lassen.

    Hallo,

    ja, wie gesagt werde ich es erst einmal im Guten versuchen - aber warum ist kein Schaden entstanden? Das Schloss ist definitiv ein Schaden, zusätzlich wollte ich den Keller ja verwenden (sonst hätte ich es nicht bemerkt, auch wenn ich es spät bemerkt habe) - ein weiterer Schaden für mich. Dazu muss ich die ganze Zeit allen hinterhertelefonieren -> zusätzliche Kosten (ja, ich habe keine Flatrate und die Zeit war wahrscheinlich das teuerste). Dazu kommt definitiv ein Schaden im Vertrauen zum Vermieter - einfach so Keller aufzubrechen ohne jemanden zu informieren - wo kommen wir da hin? Ich muss schon sagen, ich finde es ganz schön komisch wie hier alle reagieren. Meine Freunde wollten gleich alle zur Polizei ...

    Liebe Grüße


  • - aber warum ist kein Schaden entstanden? Das Schloss ist definitiv ein Schaden, zusätzlich wollte ich den Keller ja verwenden (sonst hätte ich es nicht bemerkt, auch wenn ich es spät bemerkt habe) - ein weiterer Schaden für mich. Dazu muss ich die ganze Zeit allen hinterhertelefonieren -> zusätzliche Kosten (ja, ich habe keine Flatrate und die Zeit war wahrscheinlich das teuerste).

    Sie müssen abwägen, was Sie zu tun gedenken. Da macht Ihnen hier niemand Vorschriften. Hier werden nur Meinungen zu Ihrem geschilderten Problem dargelegt.
    Letztendlich bemühen Sie einen Anwalt für ein paar läppische Euro.

    Zitat

    Dazu kommt definitiv ein Schaden im Vertrauen zum Vermieter...

    Das sollten Sie aber nun richtiggehend vergessen.

    Zitat

    Ich muss schon sagen, ich finde es ganz schön komisch wie hier alle reagieren.

    Glauben Sie etwa, Sie sind hier auf den Sozialamt wo man Ihnen nach der Zunge reden muß.
    Wenn Sie so mimosenhaft reagieren, dann sollten Sie doch bitte schön Ihre Wunschantwort gleich kundtun, damit Ihnen hier niemand weh tut.

  • Zitat

    Meine Freunde wollten gleich alle zur Polizei ...

    Und die wären sofort in Manschaftsstärke angerückt, weil hier eine schwere Straftat vorliegt, oder wie? Werdet bitte erst einmal erwachsen und lernt das Aufgabengebiet unserer Polizei kennen.

    Kleine Kinder rufen sofort nach der Polizei, wenn ihnen im Sandkasten ein Förmchen abhanden kommt. Aus dem Alter seid ihr doch schon raus, oder?

  • - einfach so Keller aufzubrechen ohne jemanden zu informieren - wo kommen wir da hin? Ich muss schon sagen, ich finde es ganz schön komisch wie hier alle reagieren. Meine Freunde wollten gleich alle zur Polizei ...
    Liebe Grüße


    Hallo Alex,
    niemand wird Dich daran hindern, einen Anwalt, die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft aufzusuchen wegen einer Beratung, des Verdachts des Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung.
    Zunächst würde ich jedoch mal mit dem VM ein Gespräch führen.

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