Hallo zusammen,
ich habe anfang des Jahres eine Wohnung inklusive Keller gemietet. Da ich alle Keller-Sachen noch bei meinen Eltern habe ist mein Keller aber quasi leer - soll sich zum September ändern, dann wird er voll. Ich wollte letztes ein paar Sachen runterräumen und habe nicht schlecht gestaunt. Mein Schloss war weg, dafür war dort ein anderes Schloss - ich hatte (habe) keinen Keller mehr. Ich war relativ sauer, habe meine Hausverwaltung angerufen, mit dem Architekten gesprochen und allen hinterhertelefoniert - es hat sich herausgestellt, dass ein anderer Mieter verstorben ist und ein neuer Mieter eingezogen ist. Da die Hausverwaltung grade Sommerpause hatte, hat der Besitzer des Hauses mit dem neuen Mieter geguckt welche Keller der verstorbene Vormieter wohl hatte - und haben sich für meinen Keller entschlossen. Sie haben das Schloss aufgebrochen (war sogar relativ hochwertig) und den Keller jetzt verwendet. Mein Besitz im Keller ist laut neuem Mieter zum Glück noch vollständig vorhanden. Ich bin entsprechend sauer und möchte ganz klar eine Entschädigung. Immerhin war der Keller wohl 3 Monate fremd-vermietet, der Strafbestand des Einbruchs und der Sachbeschädigung wurde ebenfalls eingegangen.
Ich bin ja in einem Forum für Fragen rund ums Mietrecht - daher meine Frage - mache ich die Entschädigung über eine Mietminderung? Sollte ich mir einen Anwalt holen, oder gibt es irgendwelche "%-Sätze der normalen Miete" für einen Keller?
Vielen Dank und liebe Grüße
Der Kellerlose ![]()