Beiträge von AlexM

    Theoretisch wäre auch eine Mietminderung drin, aber doch ziehmlich unverhältnismäßig, da auch kein Schaden antstanden ist.
    Das Schloß würde ich mir aber trotzdem ersetzen lassen.

    Hallo,

    ja, wie gesagt werde ich es erst einmal im Guten versuchen - aber warum ist kein Schaden entstanden? Das Schloss ist definitiv ein Schaden, zusätzlich wollte ich den Keller ja verwenden (sonst hätte ich es nicht bemerkt, auch wenn ich es spät bemerkt habe) - ein weiterer Schaden für mich. Dazu muss ich die ganze Zeit allen hinterhertelefonieren -> zusätzliche Kosten (ja, ich habe keine Flatrate und die Zeit war wahrscheinlich das teuerste). Dazu kommt definitiv ein Schaden im Vertrauen zum Vermieter - einfach so Keller aufzubrechen ohne jemanden zu informieren - wo kommen wir da hin? Ich muss schon sagen, ich finde es ganz schön komisch wie hier alle reagieren. Meine Freunde wollten gleich alle zur Polizei ...

    Liebe Grüße

    Hallo zusammen,

    ich habe anfang des Jahres eine Wohnung inklusive Keller gemietet. Da ich alle Keller-Sachen noch bei meinen Eltern habe ist mein Keller aber quasi leer - soll sich zum September ändern, dann wird er voll. Ich wollte letztes ein paar Sachen runterräumen und habe nicht schlecht gestaunt. Mein Schloss war weg, dafür war dort ein anderes Schloss - ich hatte (habe) keinen Keller mehr. Ich war relativ sauer, habe meine Hausverwaltung angerufen, mit dem Architekten gesprochen und allen hinterhertelefoniert - es hat sich herausgestellt, dass ein anderer Mieter verstorben ist und ein neuer Mieter eingezogen ist. Da die Hausverwaltung grade Sommerpause hatte, hat der Besitzer des Hauses mit dem neuen Mieter geguckt welche Keller der verstorbene Vormieter wohl hatte - und haben sich für meinen Keller entschlossen. Sie haben das Schloss aufgebrochen (war sogar relativ hochwertig) und den Keller jetzt verwendet. Mein Besitz im Keller ist laut neuem Mieter zum Glück noch vollständig vorhanden. Ich bin entsprechend sauer und möchte ganz klar eine Entschädigung. Immerhin war der Keller wohl 3 Monate fremd-vermietet, der Strafbestand des Einbruchs und der Sachbeschädigung wurde ebenfalls eingegangen.

    Ich bin ja in einem Forum für Fragen rund ums Mietrecht - daher meine Frage - mache ich die Entschädigung über eine Mietminderung? Sollte ich mir einen Anwalt holen, oder gibt es irgendwelche "%-Sätze der normalen Miete" für einen Keller?

    Vielen Dank und liebe Grüße

    Der Kellerlose ;)

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