Hallo an Alle,
Gibt es eine Definition für die Bezeichnung "Studio" für den Raum in einer Wohnung?
Oder:
Was ist der Unterschied zwischen "ausgebautem Dachboden" und "Studio"?
Ich wäre sehr dankbar über konstruktive Antworten.
Gruss
privatEH
Hallo an Alle,
Gibt es eine Definition für die Bezeichnung "Studio" für den Raum in einer Wohnung?
Oder:
Was ist der Unterschied zwischen "ausgebautem Dachboden" und "Studio"?
Ich wäre sehr dankbar über konstruktive Antworten.
Gruss
privatEH
Ich habe für Sie mal Google bemüht: Google
Das hätten Sie doch auch gekonnt, oder?
Ich habe für Sie mal Google bemüht: Google
Das hätten Sie doch auch gekonnt, oder?
Ja...vielen Dank ![]()
Das habe ich auch alles gefunden.
1. Waren diese Ergebnisse zum einen für den Tourismusbereich oder
2. für abgeschlossene Wohnungen
Alle Ergebnisse passen nicht zu unserem Problem.
wir haben eine 170qm Wohnung aufgeteilt in 2 Ebenen im oberen Teil eines 3 Familienhauses. (die 3. Wohnung steht fast 1 Jahr jetzt leer)
Die obere Ebene ist als Studio (Mietvertrag) deklariert. Im Dachgeschoss, mit Bodenhohen Schrägen, nicht abgeschlossen, ohne Türen und ohne Zwischenwänden, keine Sanitäranschlüsse, aber mit Heizung.
Laut Mietvertrag: 60qm.
Tatsächlich Grundfläche: 54qm (mit Treppenaufgang und Schornstein)
effektiv Wohnfläche: 22,87qm
Der Sachverhalt mal ganz kurz angerissen:
Beginn Mietvertrag:01.08.2008
Ende 2009 haben wir zufällig festgestellt, das die Wohnfläche falsch berechnet ist.
Dez. 2009 Schreiben an Vermieter um Gespräch und Klärung der Mietüberzahlung = Schweigen (Es handelt sich um eine Mietüberzahlung im mittleren 4stelligen Bereich)
Jan.2010 = 2. Schreiben, mit Ankündigung die Miete Anteilmässig zu kürzen
Febr. 2010 = 3. Schreiben mit Ankündigung weiterer Kürzungen
März 2010 = Schreiben vom RA des VM mit fristloser Kündigung.
Kompletter Vorgang läuft jetzt über unsere Anwälte
Zusätzlich noch:
- keine BK Abrechnung für 2008
- noch ausstehende BK-Abrechnung für 2009
- mehrmaliger Ausfall der Heizung = ohne Rückmeldung oder Erklärung
- Abstellen des Wassers ohne Ankündigung
- VM wohnt mit ihm Haus (wir oben, er unten)
- Kein Einhalten des wechselseitigen Winterdienstes von Seiten des VM
und...und...und......
Da wir selber recht gut recherchiert haben und visiert mit dem Problem umgehen, ging es mir darum, eine fundierte und rechtlich klare Definition zu bekommen, wann ein Studio ein Studio ist und wann es sich um ausgebautes Dachgeschoss handelt.
privatEH schreibt:
Da wir selber recht gut recherchiert haben und visiert mit dem Problem umgehen, ging es mir darum, eine fundierte und rechtlich klare Definition zu bekommen, wann ein Studio ein Studio ist und wann es sich um ausgebautes Dachgeschoss handelt.
1. Rechtlich klare Definitionen können Sie vom Gesetzgeber erwarten, und wenn der dazu schweigt, dann in Stellvertretung durch ein höchstrichterliches Urteil.
2. Wenn Sie wieder mal eine Frage in einem Forum stellen, dann wäre es angebracht, von Anfang an auch die Hintergründe zu nennen.
3. Sie beschäftigen doch mittlerweile 2 Anwälte. Das sollte doch reichen, meine ich. Ihre Erwartungshaltung betreffs des Forums, in dem Laienmeinungen vorgebracht werden, sollten Sie bitte auch dringend überdenken.
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