Beiträge von privatEH

    Ich habe für Sie mal Google bemüht: Google

    Das hätten Sie doch auch gekonnt, oder?


    Ja...vielen Dank :)
    Das habe ich auch alles gefunden.
    1. Waren diese Ergebnisse zum einen für den Tourismusbereich oder
    2. für abgeschlossene Wohnungen

    Alle Ergebnisse passen nicht zu unserem Problem.

    wir haben eine 170qm Wohnung aufgeteilt in 2 Ebenen im oberen Teil eines 3 Familienhauses. (die 3. Wohnung steht fast 1 Jahr jetzt leer)

    Die obere Ebene ist als Studio (Mietvertrag) deklariert. Im Dachgeschoss, mit Bodenhohen Schrägen, nicht abgeschlossen, ohne Türen und ohne Zwischenwänden, keine Sanitäranschlüsse, aber mit Heizung.
    Laut Mietvertrag: 60qm.
    Tatsächlich Grundfläche: 54qm (mit Treppenaufgang und Schornstein)
    effektiv Wohnfläche: 22,87qm

    Der Sachverhalt mal ganz kurz angerissen:

    Beginn Mietvertrag:01.08.2008
    Ende 2009 haben wir zufällig festgestellt, das die Wohnfläche falsch berechnet ist.
    Dez. 2009 Schreiben an Vermieter um Gespräch und Klärung der Mietüberzahlung = Schweigen (Es handelt sich um eine Mietüberzahlung im mittleren 4stelligen Bereich)

    Jan.2010 = 2. Schreiben, mit Ankündigung die Miete Anteilmässig zu kürzen
    Febr. 2010 = 3. Schreiben mit Ankündigung weiterer Kürzungen
    März 2010 = Schreiben vom RA des VM mit fristloser Kündigung.

    Kompletter Vorgang läuft jetzt über unsere Anwälte

    Zusätzlich noch:
    - keine BK Abrechnung für 2008
    - noch ausstehende BK-Abrechnung für 2009
    - mehrmaliger Ausfall der Heizung = ohne Rückmeldung oder Erklärung
    - Abstellen des Wassers ohne Ankündigung
    - VM wohnt mit ihm Haus (wir oben, er unten)
    - Kein Einhalten des wechselseitigen Winterdienstes von Seiten des VM

    und...und...und......

    Da wir selber recht gut recherchiert haben und visiert mit dem Problem umgehen, ging es mir darum, eine fundierte und rechtlich klare Definition zu bekommen, wann ein Studio ein Studio ist und wann es sich um ausgebautes Dachgeschoss handelt.

    Hallo an Alle,
    Gibt es eine Definition für die Bezeichnung "Studio" für den Raum in einer Wohnung?

    Oder:

    Was ist der Unterschied zwischen "ausgebautem Dachboden" und "Studio"?

    Ich wäre sehr dankbar über konstruktive Antworten.

    Gruss
    privatEH

    Hallo
    darf ich mich hier mal mit einklinken?
    Wir haben zwar kein Poblem mit Tauben, aber vermutlich mit einem anderen "grossen" Vogel.
    Über unserem Küchenfenster ist ein kleines halbrundes Fenster im Giebel. Auf dem Absatz diese Fensters sitzt wohl immer ein grösserer Vogel der seinen Unrat auf unserem Küchenfenstervorsprung hinterläasst. Ergebnis, das Fenster ist läufend verschmutzt und der Fenstervorsprung unseres Küchenfensters ist "zentimeterdick" weiss vom Unrat.
    Auch liegen unten vor der Haustür laufend "Auswürfe" des Vogels die aussehen wie Katzenkot. Was wir aber als Überreste des Vogel identifiziert haben.

    Können wir das ebenfalls beim Vermieter reklamieren und auf Säuberung bestehen/ hinweisen??

    Hallo und Guten Morgen,
    ich wollte noch mal eine Rückmeldung geben, wie hier jetzt im Moment die Sachlage ist :)
    Nach Durchsicht unseres Mietvertrages haben wir festgestellt, das wir in der gerade Woche mit Schnee räumen dran sind.
    Bis dato kam keine Reklamation von unserem Vermieter. Jetzt in der abgelaufenen Woche hat er selber nichts gemacht. Die Schnee und Eisschicht friert schön vor sich hin.
    Wir haben aber in der vergangenen Woche - auch wenn wir nicht dran waren - Schnee geräumt und Sand getreut, so das wir zumindest bis an die Mülltonne relativ unfallfrei kommen.
    Unser Auto konnte nur mit anschieben vom Parkplatz bewegt werden.
    Gehen ist sehr mühsam und da ich gesundheitliche Probleme habe, habe ich grosse Angst aus zu rutschen.
    Ab morgen werden wir systematsich das Eis mit Sand abstreuen.
    Wie ist die Haftung wenn ich nun tatsächlich fallen sollte ?
    Ich bin am HWS operiert und habe natürlich grosse Angst das sich das negativ verändert.

    Hallo Philipp,

    im Mietvertrag steht nur die Wochenregelung, sonst nichts.
    Dann laufen wir konform in Bezug auf den Sandhaufen :) Eine andere Lösung sehe ich nicht, sich unfallfrei hier auf dem Grundstück zu bewegen.
    Wir warten jetzt erst Mal ab, ob jetzt doch noch was passiert, aber ich gehe mal eher davon aus, das er das "aussitzt" und wir eben nächste Woche alles räumen müssen.
    Er selber hat in diesem Winter "nur" an 2 Tagen geräumt und das sehr oberflächig.

    Wir wohnen hier in einem Wohngebiet, überwiegend Einfamilienhäuser, welches Anfang der 90ziger Jahre entstanden ist, ohne Bürgersteige.

    Wir haben hier noch einige andere "Baustellen" in Bezug auf Wohnung und Mietvertrag, aber dazu werde ich zur gegebener Zeit noch Anfragen starten.

    Gruss
    privatEH

    Hallo Phillip,

    vielen Dank für Deine aufschlussreiche Antwort.
    Ich kann sie nachvollziehen. So weit, so gut, darf ich an dieser Stelle ein grosser "Aber" anführen ??

    ...ABER....diese Woche (gerade Woche) ist der Vermieter dran. Heute hatten wir hier Neuschnee (Schleswig-Holstein).
    Bis zur Stunde, hat unser Vermieter nicht geräumt.
    Die Ungerade Woche fängt Montag an, also sind wir dann dran. Wir müssen also wirklich sein Versäumnis "ausbaden" und räumen...OK, akzeptiere ich "zähneknirschend"!
    Um gegen die Eisschicht unter dem Schnee anzugehen müsste eigentlich Sand oder sogar Salz gestreut werden. Ausser einem zugeschneiten Sandhaufen steht uns nichts zur Verfügung gegen das Eis.
    Müssten wir jetzt auch noch aus eigener Tasche Salz kaufen und in "unserer" Räumwoche" dafür sorgen, dass auch die "dicke" Eisschicht unter dem Neuchnee nicht mehr unfallträchtig ist.
    Durch Unebenheiten auf dem Grundstück, ist diese Eisschicht zum einen sehr gefährlich und auch durch das häufige Tauen und Frieren eher dicker als weniger geworden.

    Ich würde einfach den Sandhaufen verarbeiten. Dieser ist eh mit Unkraut durchzogen und dient den Katzen aus der Nachbarschaft als Klo.
    Wir selber haben eine waghalsigen Zugang zum Auto und Post und Paketdienste eiern auch nur rum auf dem Weg zum Briefkasten oder zur Haustür/Klingel.

    Gruss
    privatEH

    Hi,
    ich falle mal direkt mit der Tür ins Haus und berichte einfach und stelle dann meine Frage.

    Wir (2 Pers.) wohnen mit unserem Vermieter unter einem Dach. Zum Haus gehört auch noch eine 3. Wohnung, die aber im Moment nicht vermietet ist.

    Laut Mietvertrag ist es unsere Pflicht, in den ungeraden Wochen, Schnee zu räumen. In der geraden Woche ist unser Vermieter dran.
    Das Grundstück ist mit Kopfstein gepflastert und sehr schwer vom Schnee frei zu bekommen.
    Wir, als Mieter, sind unserer Pflicht nach gekommen. Nun müssen wir aber feststellen, das unser Vermieter, nicht fegt, bzw. nur sehr oberflächig den Schnee räumt. Jetzt aktuell, diese Woche/Heute passiert nichts. Auf dem Grundstück incl. Zuwegung zum Haus, ist alles mit einer Eisdecke überzogen, wo es heute neu drauf geschneit hat. Auch die Treppe ins Haus ( 3 Stufen) ist komplett vereist.
    Unser Vermieter ist aber seit fast 14 Tagen durchgängig zuhause.

    Nun meine Frage:
    Wie müssen wir uns in der kommenden Woche verhalten, wenn wir wieder mit Schnee räumen dran sind.
    Wie weit kann der Vermieter haftbar gemacht werden bei einem Unfall, bzw. wie weit dürfen wir ihn in die Pflicht nehmen.

    Ich bin gespannt auf die Antworten

    Gruss
    privatEH

    Edit 02.02.10
    Unser Vermieter hat am WE eine "Minimal" Spur gezogen mit den Schnneeschieber. Bei 40 cm Neuschnee, hat gerade mal eine Schneeschaufelbreite bis an sein Auto geschoben, aber wie gesagt, gerade mal an der Oberfläche. Unsere Briefkästen (stehen frei unter einem Dach) sind so nicht begehbar, da der ganze Schnee von diesem Dach runter gerutscht ist und nun als fetter Haufen vor den Briefkästen liegt. Ebenso verhält es sich mit dem Schnee der vom Hausdach gerutscht ist, dieser blockiert den Zuweg zum Haus.

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