Meinung zu Heizkosten

  • Hallo Alle.
    Bin neu hier und wollte mich mit meinem Anliegen erst mal an euch wenden.

    Und zwar gehts um die Heizkosten 2011.
    Mal ein paar Fakten:
    Mietswohnung 73 qm, Durchschnitt aller Wohnungen gleich ( 2 Personen Haushalt )
    Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien, Bj 1992
    Zentralheizung mit Gas ( 2-Rohr, isoliert )
    Wohnung: Dachgeschoss mit darüberliegendem Dachboden ( vollisoliert, nicht beheizt )
    Zähler: Elektronisch an den Heizkörpern
    Zentraler Heizungsverteiler in der Wohnung.

    Nun zur Geschichte.

    Unsere Nebenkosten-Vorauszahlung 2011 betrug 1900 Euro. Nachzahlen mussten wir lediglich 10 Euro, was völlig in Ordnung war meines Erachtens.
    Die Heizkostenabrechnung erfolgte mit 70/30% Anteil.
    Von 220000 Gesamteinheiten verbrauchten wir knapp 4000 (plus Rohrwärme 1500 Einheiten). Die Gesamtverbrauchskosten der Anlage 3500 Euro, davon 800 Euro für unsere Wohnung.
    Abgerechnet wurde nach VDI 2077, wobei auch Rohrwärme jedem Mieter angerechnet wurde.

    Nun gab es zuletzt eine Gerichtsverhandlung, weil einer der Besitzer, der eine Wohnung bewohnt, bei der letzten Vermieterversammlung nicht damit einverstanden war, nach VDI 2077 abzurechnen. Grund dafür: Dieser hatte sich einen Holzofen angeschafft und verbrauchte im Jahr 2011 so gut wie gar nichts. Es waren 7 Euro Heizkosten. Da aber nach VDI 2077 abgerechnet wurde, musste dieser ca. 200 Euro Rohrwärme-Verbrauchseinheiten bezahlen.
    Das Gericht gab diesem Recht und die Abrechnung wurde rückwirkend geändert. Nun fiel die Rohrwärme aus der Rechnung raus und es wurde nur nach verbrauchten Einheiten abgerechnet.

    Wir haben nun eine neue Abrechnung bekommen und nun dürfen wir über 300 Euro nachzahlen.
    Das liegt daran, weil wir in unserer Wohnung laut neuer Abrechnung mehr als ein Drittel der Gesamtheizkosten des Hauses alleine verbraucht haben.
    Ein paar Zahlen aus der Abrechnung:
    Statt 22000 in der alten Rechnung sind nun nur noch 11000 Gesamteinheiten aufgeführt. Da wir knapp 4000 Einheiten verbraucht haben, zahlen wir mehr als ein Drittel bei 7 Parteien (1 heizt ja nur noch mit Holz).
    Obwohl wir uns mit dem heizen 2011 zurückgehalten haben nach einer Nachzahlung 2010. Hauptsächlich nur Wohnzimmer, wenn es richtig kalt war. Da frage ich mich, ob die anderen mit Winterausrüstung in der Wohnung sitzen, obwohl Familien mit Kindern hier wohnen. Fragt mich nicht, ich konnte noch keinen fragen.

    Das andere: Liege ich damit richtig, dass der Ablesewert an der Heizanlage 22000 Einheiten betrug und 11000 Einheiten Rohrwärme betrugen? Also im Vergleich von der 1. zur 2. Abrechnung ohne Rohrwärme auf der Rechnung.
    Damit würde 50% der Heizenergie an Rohrwärme verbraucht.

    Ich habe kurz mit meinem Vermieter telefoniert, der auch meinte, dass es unglaublich sei, dass wir mehr als ein Drittel der Heizkosten verursacht haben. Dieser hatte auch bei der Hausverwaltung angerufen, um die Korrektheit der Daten zu hinterfragen, welche aber anscheinend richtig sind.

    Nun haben wir Gesamtheizkosten von 1350 Euro ( nur Grund/Verbrauchskosten ).

    Alle Meinungen und Antworten sind mir willkommen.

    MfG Tom

  • Hallo Tom,

    selbst beschäftige ich mich als Mieter und auch Vermieter recht viel mit Heizkosten, aber leider kann ich Dir nichts Zielführendes zu diesem Thema sagen. Dass der Unterschied soo krass sein kann, kommt auch mir seltsam vor, eben so die Höhe bzw. Menge der Rohrwärme.
    Ich empfehle Dir, Dich mit den Abrechnungen und evtl. Aufzeichnungen mit einem Spezialisten zusammenzusetzen.
    Bist Du Mieter oder Vermieter?
    Welche Aufgabe hat der zentrale HKV in Eurer Wohnung? (meine Wohnungen haben sowas nicht. Ich vermute, sie haben etwas mit der Rohrwärmeberechnung zu tun?)

  • Hallo Berny.

    Ich bin nur Mieter.
    Wenn ihr das alles ebenso seltsam findet wie ich, will ich dann erst mal mit der Hausverwaltung darüber sprechen.
    Der zentrale Heizverteiler in der Wohnung hat im Moment keine Aufgabe. Es war halt beim Bau damals die gewünschte Bauart.
    Bei meinem Gespräch mit meinem Vermieter sagte mir dieser jedoch, dass die Vermieter aufgrund des Gerichtsurteils beschlossen haben, die elekronischen Zähler an den Heizkörpern entfernen zu lassen und in Zukunft die Abrechnung durch Zählung am Heizverteiler erfolgen zu lassen. Weil es etwas ungerecht ist, dass der Mieter mit dem Holzofen nicht mehr für Rohrwärme aufkommen muss, obwohl er weiterhin wegen seinem Verteiler in der Wohnung welche verursacht.

    MfG Tom

  • Hallo Tom,

    "Ich bin nur Mieter."
    Also ist Dein Ansprechpartner grundsätzlich Dein Vermieter.

    "Wenn ihr das alles ebenso seltsam findet wie ich, will ich dann erst mal mit der Hausverwaltung darüber sprechen."
    Würde ich auch machen.

    "Der zentrale Heizverteiler in der Wohnung hat im Moment keine Aufgabe. Es war halt beim Bau damals die gewünschte Bauart."
    Halte ich auch für die geschicktere zukünftige Lösung. Die Wärmemengenmesser sollten jedoch noch in der Eichfrist sein.

    "Bei meinem Gespräch mit meinem Vermieter sagte mir dieser jedoch, dass die Vermieter aufgrund des Gerichtsurteils beschlossen haben, die elekronischen Zähler an den Heizkörpern entfernen zu lassen und in Zukunft die Abrechnung durch Zählung am Heizverteiler erfolgen zu lassen. Weil es etwas ungerecht ist, dass der Mieter mit dem Holzofen nicht mehr für Rohrwärme aufkommen muss, obwohl er weiterhin wegen seinem Verteiler in der Wohnung welche verursacht."
    Eben, soo einfach könnte es sein...:cool:

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