Hohe Nachzahlung - trotz Faktor Null?

  • Guten Abend,

    ich habe vor kurzem eine Abrechnung über die Nebenkosten erhalten und bin ziemlich erschrocken da etwa 1000€ nachgezahlt werden sollen - für eine 2-Zimmer Wohnung.

    Mit Abstand größter Posten ist dabei die Heizung. Bei Umlegungsgröße und "Ihr Anteil" steht ja aufgeschlüsselt wie viel Prozent der Gesamtkosten jeweils auf die konkrete Wohnung entfallen. Diese Faktoren habe ich auch rechnerisch überprüft und diese sind soweit korrekt - außer bei der Heizung, dort steht ein Faktor von 0.

    Was genau bedeutet das jetzt, so wie ich das verstehe müsste der Faktor doch angegeben sein? Ich habe einen Zähler an dem der Verbrauch abgelesen werden kann, also müsste das doch aufgeschlüsselt werden oder? Dazu ist noch zu sagen dass die Heizung quasi das Ganze Jahr über aus war, da die Wohnung gut isoliert ist. Der Posten Heizung schlägt allein mit ca. 1000€ für den Abrechnungszeitraum zu buche, was mir wahnsinnig viel vorkommt für eine 2-Zimmer Wohnung (Neubau). Mit diversen Heizkostenrechnern im Internet kann ich diese Kosten nicht nachvollziehen.

    Kann mir hier vielleicht jemand weiter helfen? Was hat es mit dem Faktor von 0 auf sich? Sollten die Kosten nicht deutlich geringer sein für einen Neubau der nach 2010 errichtet wurde?

    Freue mich auf Antworten.

    Anfänger.

  • Das erste, was man tut, um eine fehlerhafte Rechnung zu reklamieren, sollte eine Rücksprache mit dem Urheber der Rechnung sein.
    Wenn Sie das getan haben, und Ihnen noch was unklar ist, dann melden Sie sich hier wieder.
    Oder ist es Ihnen lieber, wenn ich aus mangelnder Kenntnis, Ihnen was in die Hosentasche lüge?


  • Oder ist es Ihnen lieber, wenn ich aus mangelnder Kenntnis, Ihnen was in die Hosentasche lüge?

    Mir wäre es lieber wenn einfach die konkreten Fragen die ich gestellt habe beantwortet werden würden.

    Beispielsweise sollte ja durchaus bekannt sein ob es überhaupt zulässig ist bei den Heizkosten einfach einen Faktor 0 reinzuschreiben (was meiner Meinung nach die Nachvollziehbarkeit der Kosten beeinträchtigt). Da ich mich mit solchen Abrechnungen aber nicht auskenne, kann ich das nicht mit Sicherheit sagen, vielleicht ist das ja auch zulässig.

    Auf jeden Fall wäre das eine wichtige Information die ich dann im Anschluss mit dem Verursacher der Rechnung entsprechend kommunizieren kann. Deswegen frage ich schließlich auch hier.

  • Ohne die Abrechnung zu sehen kann man wenig bis nichts dazu sagen.

    Zitat

    Dazu ist noch zu sagen dass die Heizung quasi das Ganze Jahr über aus war,

    Standartaussage angesichts einer hohen Nachzahlung:cool:

    Ist die Abrechnung rechnerisch korrekt kommen 2 - 3 mögliche Ursachen für die hohe Nachzahlung in Frage.

    Nummer 1 schlecht hin, zu geringe Vorauszahlungen.

    Grobe Richtwerte bzw. durchschnittliche Betriebskosten:

    Ohne Heiz- und WW-Aufbereitungskosten 1,00 - 1,50 €/m²

    Heizkosten ohne WW-Aufbereitung 1,00 - 1,20 €/m²

    Mit WW-Aufbereitung 1,20 - 1,50 €/m²

    Nummer 2, die Heizungsart. Die genannten Richtwerte bzw. der Durchschnitt wird bei Fernwärme mit um die 2,00 €/m² getopt.

    Nummer 3, der Nutzungszeitraum. War der ausschließlich oder überwiegend in der Heizperiode ist eine Nachzahlung so sicher wie das Amen in der Kirche.

    Nach welchem Umlageschlüssel werden denn die Heizkosten verteilt? 30/70 oder 50/50?

    Mit Faktor ist vermutlich der Bewertungsfaktor gemeint. Der wird für jeden Heizkörper bei der Erst- oder Neuinstallation von Heizkostenverteilern ermittelt. Das der hier 0 ist könnte daran liegen das dies nicht gemacht wurde. Inwieweit der Faktor was mit der Abrechnung bzw. der Ermittlung der Heizkosten zu tun kann ich nicht sagen. Aber wie gesagt das ist reine Vermutung.

    Mehr kann man leider nicht sagen ohne die Abrechnung zu sehen.

  • Beispielsweise sollte ja durchaus bekannt sein ob es überhaupt zulässig ist bei den Heizkosten einfach einen Faktor 0 reinzuschreiben (was meiner Meinung nach die Nachvollziehbarkeit der Kosten beeinträchtigt). Da ich mich mit solchen Abrechnungen aber nicht auskenne, kann ich das nicht mit Sicherheit sagen, vielleicht ist das ja auch zulässig.

    Du hast eine Frage zu den Heizkosten, ergo solltest du dich an den wenden der die Abrechnung erstellt hat. Im Moment geht es doch noch um die Sache, und nicht um Formalien, hoffe ich?

  • Mir wäre es lieber wenn einfach die konkreten Fragen die ich gestellt habe beantwortet werden würden.

    Deine Frage ist aber nicht konkret!

    Folglich kann man auch nicht konkret antworten.

  • Hallo,

    für die Heizung ist oft kein Faktor angegeben, weil die Heizkosten separat durch die Heizungsablesefirma ausgerechnet wurden. Diese Extraabrechnung sollte allerdings beigefügt sein.

    Grundsätzlich muss ich mich aber den anderen anschließen; ohne die Abrechnung zu sehen, wird dir hier keiner helfen können.

    Gruß
    H H

  • Grundsätzlich muss ich mich aber den anderen anschließen; ohne die Abrechnung zu sehen, wird dir hier keiner helfen können.


    ... zumal unser FRagesteller ja noch nicht mal geschrieben hat, worauf sich der Faktor bezieht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!