Nachzahlung nach Auszug sogar noch höher als in Vorjahren?

  • Hallo Gemeinde?
    Ich weiß leider nicht weiter. Wir sind im vergangenen Jahr im November aus einem alten, wirklich sehr energie-ineffizienten Gemäuer ausgezogen. Die Parteien im Haus waren neben uns als Mietern 3 verschiedene Eigentümer im Eigenbezug und eine leehrstehende Arztpraxis, sowie ein dem Garten angebundener Bungalow, der seit 2008 von einer Familie mit alleinigem Nutzrecht des Gartens bezogen wird. Die Zähler des Bungalows befinden sich ebenfalls im Mehrparteien-Haus, es erfolgt eine gemeinsame Abrechnung.

    Wir sind im Oktober 2007 dort ein- und im November 2011 ausgezogen.
    Seit je her wurden die Nebenkosten von Jahr zu Jahr teurer:
    2007 - 272€
    2008 - ca. 400€
    2009 - 479€
    2010 - 711€
    2011 - 997€

    Auffällig sind die stark schwankenden Beträge, die von Jahr zu Jahr völlig unnachvollziehbare Sprünge machten. Wie z.B. Strom Allgemein:
    2007 - 11,47€
    2009 - 14,73€
    2010 - 105,47€
    2011 - 80,73€

    Was für mich auch überhaupt nicht plausibel ist, sind die stark variierenden Ablesedaten. Da wurde mal munter im Juni abgezählt, aber fröhlich auf den 31.12. im Vorjahr datiert. Ein Anderes mal wurde eine Abrechnung im September angefertigt, der Ablesetag jedoch auf den Februar datiert.

    Wie kann sowas bitte sein? Ich würde mich echt sehr darüber freuen, wenn mal jemand in die Abrechnungen schaut. Dazu habe ich diese anonymisiert und hochgeladen.
    Ich wäre über jede Hilfe sehr erfreut! Ich bin mit meinem Latein und meiner finanziellen Situation langsam wirklich am Ende... Wie man sich vorstellen kann, war der Umzug auch nicht grad billig und eigentlich wollte ich mal endlich wieder grüne Zahlen schreiben.

    Ablesung der Heizkosten - Beleg
    Ablesung bei Auszug - von uns und Vermieter abgezeichnet
    Abrechnung-2007
    Abrechnung-2009
    Abrechnung-2010
    Abrechnung-2011
    Aufstellung der HK - Gesamt 1
    Aufstellung der HK - Gesamt 2

    Falls Rückfragen sind, werde ich diese so schnell wie möglich beantworten. Habe seit heute Urlaub :o

    LG und Danke!
    Dr. Hibbert

  • Hallo DrHibbert,

    nicht leicht..., ich versuche es mal:

    "Die Zähler des Bungalows befinden sich ebenfalls im Mehrparteien-Haus, es erfolgt eine gemeinsame Abrechnung."
    War sichergestellt, dass alle Zähler korrekt abgelesen wurden?

    "Auffällig sind die stark schwankenden Beträge, die von Jahr zu Jahr völlig unnachvollziehbare Sprünge machten. Wie z.B. Strom Allgemein:
    2007 - 11,47€
    2009 - 14,73€
    2010 - 105,47€
    2011 - 80,73€"
    Ja, die sind besonders unterschiedlich. Mir fiel auf, dass der VS 26 in 2007+09 anders war als in 2010+11.
    Hast Du den Ersteller der Abrechnung mal befragt, oder macht Beyer IBIA die gesamte BKAbrechnung?

    "Was für mich auch überhaupt nicht plausibel ist, sind die stark variierenden Ablesedaten. Da wurde mal munter im Juni abgezählt, aber fröhlich auf den 31.12. im Vorjahr datiert. Ein Anderes mal wurde eine Abrechnung im September angefertigt, der Ablesetag jedoch auf den Februar datiert."
    Die eHKVs haben ein en Stichtagsspeicher. Da kann die Ablesung schlimmstenfalls um 365 minus einen Tag überzogen werden.
    Was mir jedoch auffällt, ist, dass die HKAbrechnung 2011 (und damit auch wohl die von 2010 und 2009) rechtswidrig sind. Siehe Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem §7, der erste fett gedruckte Satz.

  • Hallo Berny und vielen Dank für deine Antwort!

    Zitat

    "Die Zähler des Bungalows befinden sich ebenfalls im Mehrparteien-Haus, es erfolgt eine gemeinsame Abrechnung."
    War sichergestellt, dass alle Zähler korrekt abgelesen wurden?


    Die Zähler an den Heizkörpern werden alle von einer Firma abgelesen, die Anderen Zähler im Hause werden immer von einem der Eigentümer abgelesen und an die Hausverwaltung weitergegeben.

    Zitat

    Ja, die sind besonders unterschiedlich. Mir fiel auf, dass der VS 26 in 2007+09 anders war als in 2010+11.
    Hast Du den Ersteller der Abrechnung mal befragt, oder macht Beyer IBIA die gesamte BKAbrechnung?


    Ersteller der BK-Abrechnung ist eine dafür angestellte Hausverwaltung (wie oben beschrieben). Leider habe ich die alten Rechnungen immer einfach so hingenommen und gezahlt. Daher habe ich nie etwas in Frage gestellt.

    Zitat

    Die eHKVs haben ein en Stichtagsspeicher. Da kann die Ablesung schlimmstenfalls um 365 minus einen Tag überzogen werden.
    Was mir jedoch auffällt, ist, dass die HKAbrechnung 2011 (und damit auch wohl die von 2010 und 2009) rechtswidrig sind. Siehe Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem §7, der erste fett gedruckte Satz.

    Darf ich fragen, woran Du das sofort gesehen hast und inwiefern mir das "helfen" könnte? Ich habe den entsprechenden Paragraphen gelesen, kann damit aber leider nicht viel anfangen :confused::confused: Was mir auffiel war, dass die HK 2010 zu 2011 von ca. 5.600€ auf 11.000€ gestiegen sind. Das finde ich schon sehr merkwürdig...


    Was für mich noch wichtig wäre, kann es denn tatsächlich sein, dass mein Anteil aus dem gesamten Kalenderjahr 2011 in Verbindung mit der GESAMTEN Nachfüllmenge des Öltanks (einschließlich der Befüllung NACH Auszug) berechnet wird?

    Ich kann mir nämlich irgendwie nicht vorstellen, dass es richtig ist, dass ich für den Verbrauch im Winter 2011/2012 (nach Auszug) mitbezahlen soll?

    Danke für die Hilfe!

  • Hallo DrHibbert,

    "die Anderen Zähler im Hause werden immer von einem der Eigentümer abgelesen und an die Hausverwaltung weitergegeben."
    Hoffentlich korrekt. Es sollte eigentlich immer noch ein Anderer mit dabei sein. Zahlendreher (bspw.) sind mir auch schon passiert.

    "Darf ich fragen, woran Du das sofort gesehen hast und inwiefern mir das "helfen" könnte? Ich habe den entsprechenden Paragraphen gelesen, kann damit aber leider nicht viel anfangen"
    Lies' doch nochmal nach und vergleiche mit der Beyer-Abrechnung. Es ist zwingend nach 30/70, nicht nach 50/50 zu berechnen. Beyer rechnet aber nur dann nach neuem Schlüssel ab, wenn deren Vertragspartner (also Eure HV) denen das so mitteilt. Ich war auch deren Kunde, bin selbst Mieter und auch Vermieter. Sogar Eigentümer können/dürfen auf Versammlungen nichts Gegenteiliges beschliessen.

    "Was mir auffiel war, dass die HK 2010 zu 2011 von ca. 5.600€ auf 11.000€ gestiegen sind. Das finde ich schon sehr merkwürdig..."
    Das solte auch der blindesten HV auffallen... Aber ich kann ja hier nur spekulieren. Du müsstest Dir die Originalbelege und Berechnungen zeigen lassen.

    "Was für mich noch wichtig wäre, kann es denn tatsächlich sein, dass mein Anteil aus dem gesamten Kalenderjahr 2011 in Verbindung mit der GESAMTEN Nachfüllmenge des Öltanks (einschließlich der Befüllung NACH Auszug) berechnet wird?"
    Njet. Am geschicktesten wäre es gewesen, da Ihr im Nov. ausgezogen seid (Mietverhältnis endete am 30.11.?) nach der Heizgradtagetabelle abzurechnen. Danach hätte der Zeitraum 1.1. bis 30.11. 840/1000 der Jahresmenge betragen.

    "Ich kann mir nämlich irgendwie nicht vorstellen, dass es richtig ist, dass ich für den Verbrauch im Winter 2011/2012 (nach Auszug) mitbezahlen soll?"
    Nöö jaa, nur bis Mietende. Sind die HKVs denn am 30.11. abgelesen worden?


  • Lies' doch nochmal nach und vergleiche mit der Beyer-Abrechnung. Es ist zwingend nach 30/70, nicht nach 50/50 zu berechnen. Beyer rechnet aber nur dann nach neuem Schlüssel ab, wenn deren Vertragspartner (also Eure HV) denen das so mitteilt. Ich war auch deren Kunde, bin selbst Mieter und auch Vermieter. Sogar Eigentümer können/dürfen auf Versammlungen nichts Gegenteiliges beschliessen.


    Ah, jetzt habe ich es verstanden.
    Aber woher kann ich wissen, dass es sich um eine Heizungsanlage handelt, die nicht die Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) erfüllt?


    Zitat

    Das solte auch der blindesten HV auffallen... Aber ich kann ja hier nur spekulieren. Du müsstest Dir die Originalbelege und Berechnungen zeigen lassen.


    Ich glaube das werde ich mal in Angriff nehmen, die Befülldaten, also Zeiträume, wurden auch nicht auf der Berechnung eingetragen...

    Zitat

    Njet. Am geschicktesten wäre es gewesen, da Ihr im Nov. ausgezogen seid (Mietverhältnis endete am 30.11.?) nach der Heizgradtagetabelle abzurechnen. Danach hätte der Zeitraum 1.1. bis 30.11. 840/1000 der Jahresmenge betragen.


    Aber das haben die ja offensichtlich nicht getan oder?

    Zitat


    Nöö jaa, nur bis Mietende. Sind die HKVs denn am 30.11. abgelesen worden?


    Nein, nur Heizölstand etc. am Verteiler.

    Danke für die ganze Hilfe! Kannst Du mir noch irgendeinen Rat geben, wie ich jetzt am Besten vorgehen könnte?

    Einmal editiert, zuletzt von DrHibbert (25. Juli 2012 um 23:11)

  • Nochnals:

    Zitat: Am geschicktesten wäre es gewesen, da Ihr im Nov. ausgezogen seid (Mietverhältnis endete am 30.11.?) nach der unten erkennbaren Heizgradtagetabelle abzurechnen. Danach hätte der Zeitraum 1.1. bis 30.11. 840/1000 der Jahresmenge betragen.

    "Aber das haben die ja offensichtlich nicht getan oder?"
    Haben sie auch nicht, und damit ist diese HK-Abrechnung m.E. falsch.

    Zitat: Nöö jaa, nur bis Mietende. Sind die HKVs denn am 30.11. abgelesen worden?
    "Nein, nur Heizölstand etc. am Verteiler."
    Was aber, so wie ich es sehe, nicht berücksichtigt wurde. Ausserdem fehlt eine Angabe in Litern, die (81) Zentimetern sind wohl nicht umgerechnet worden.

    "Danke für die ganze Hilfe! Kannst Du mir noch irgendeinen Rat geben, wie ich jetzt am Besten vorgehen könnte?"

    Ich würde zumindest der HK-Abrechnung widersprechen mit der oben angedeuteten Begründung.
    Je nachdem, wie es weitergeht, evtl. einen Fachanwalt hinzuziehen, denn Rechtsberatung ist hier nicht gestattet. Hier ist das nur meine Meinung bzw. Erkenntnis aus den gezeigten Unterlagen bzw. Angaben.

  • Mist, ich kann leider nicht 2x editieren hier. Deswegen grad mal in einem neuen Post.
    Hab grad mal nach der potenziell richtigen Variante mit 30/70 berechnet:


    Wenn das so stimmen würde, dann hätten wir a) die letzten Jahre sehr fett drauf bezahlt und b) einigen Klärungsbedarf mit der Hausverwaltung.

  • Schade, die Verbraucherzentrale hatte heute leider keinen Termin frei, wollte mal sehen, ob die sich das ansehen könnten.
    Ich werde wohl jetzt erst ein Mal eine gescheite Rechtsschutz suchen, für den Fall der Fälle...

    Aber eins hab ich noch:

    Zitat

    Aber woher kann ich wissen, dass es sich um eine Heizungsanlage handelt, die nicht die Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) erfüllt?

    Ich hab den Sinn und alles dahinter verstanden, aber woher warst Du Dir sofort so sicher, dass es sich bei der immobilie um eine entsprechende handelt? :confused:

    Lieben Grüß!
    :D

  • DrHibbert:

    "Ich werde wohl jetzt erst ein Mal eine gescheite Rechtsschutz suchen, für den Fall der Fälle..."
    Wichtig ist auch der Einschluss vom Mieter-RS. Rückwirkende Ereignisse sind jedoch nicht abgedeckt, im Gegenteil: Die haben i.d.R. auch noch eine vierteljährliche Karenzzeit. Also: Schliesst Du abe 1.8. ab, übernehmen die erst Fälle, die ab dem 1.11. entstehen werden. Noch "schlimmer": Nur Fälle, die vor Gericht gehen...

    "Ich hab den Sinn und alles dahinter verstanden, aber woher warst Du Dir sofort so sicher, dass es sich bei der immobilie um eine entsprechende handelt?"
    Bei einem MFH dürfte es sich nur in seltensten Fälle um ein sog. "Energiesparhaus" handeln (sodass bspw. es nicht erforderlich ist, wegen der unheimlich gut gedämmten Aussenhaut des Gebäudes noch die Heizungsrohre zu isolieren).
    Bitte hier lesen...:http://www.luftdicht.de/geschichte/wschv95.pdf

  • Hello again! :)
    Ich hab am 27.07. den Widerspruch an meine ehemalige Hausverwaltung geschickt, mit der Bitte mir eine korrekte Abrechnung bzw. Begründung der widersprüchlichen Punkte und Kopien der Originalbelege zukommen zu lassen. Leider haben die bislang noch nicht reagiert...
    Mein alter Vermieter will nun, dass ich die bislang im Raum stehende Summe an ihn überweise, da er angeblich in Vorleistung getreten sei.
    1. Ist das so? Treten Vermieter für gewöhnlich in Vorleistung bei der Hausverwaltung?
    2. Bin ich verpflichtet jetzt sofort zu überweisen, obwohl ich mir zu 99% sicher bin, dass da was faul ist?
    3. Wie sieht es aus mit der Hausverwaltung, bis wann müssen die reagieren? Sollte ich eine Erinnerung mit Frist per Einschreiben abschicken?

    Viele Grüße und ich wünsche allen schönes Wetter :cool:

  • 1. Ist das so? Treten Vermieter für gewöhnlich in Vorleistung bei der Hausverwaltung?

    im prinzip ja (wenn die rechnungen bezahlt sind), aber er bekommt ja auch vorleistungen nämlich die vorauszahlungen

    2. Bin ich verpflichtet jetzt sofort zu überweisen, obwohl ich mir zu 99% sicher bin, dass da was faul ist?

    ein grund nicht zu zahlen, vermutlich denkt er wenn er das geld erst einmal hat

    3. Wie sieht es aus mit der Hausverwaltung, bis wann müssen die reagieren? Sollte ich eine Erinnerung mit Frist per Einschreiben abschicken?

    frist setzen ist immer gut und das zurückhalten der zahlung motiviert...

    ich würde denen sagen wenn alles ok ist zahlst du natürlich, du möchtest dich aber zuvor davon überzeugen. wie lange es dauert liegt also bei der hv ;)

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Zitat

    1. Ist das so? Treten Vermieter für gewöhnlich in Vorleistung bei der Hausverwaltung?

    Ob ein Haus/eine Immobilie eine Verwaltung hat, oder nicht, spielt doch keine Rolle. Stets muss der Eigentümer/Vermieter in Vorleistung treten. Das gilt für alle Rechnungen das Haus betreffend, die dann von der Hausverwaltung an die/den Vermieter entsprechend weiter gereicht, bzw. per Bankeinzug bezahlt werden.

    Zitat

    2. Bin ich verpflichtet jetzt sofort zu überweisen, obwohl ich mir zu 99% sicher bin, dass da was faul ist?

    99 sind nicht 100%. Sicherheit gibt es erst, wenn bei Einsicht in die Unterlagen Fehler zutage kommen.

    Zitat

    3. Wie sieht es aus mit der Hausverwaltung, bis wann müssen die reagieren? Sollte ich eine Erinnerung mit Frist per Einschreiben abschicken?

    Wenn der Mieter ohne große Schwierigkeiten diese Hausverwaltung während der Bürozeiten aufsuchen kann, müssen keine Kopien verschickt werden.

  • Bei dieser Angelegenheit darf ich daran erinnern, dass grundsätzlich der Vermieter=Vertragspartner des Mieters und dessen Ansprechpartner ist.
    Der VM kann nicht so einfach die Lästigkeiten an die HV abwälzen, aber vom Mieter jedoch die kompletten Zahlungen erwarten, falls Unklarheiten bestehen.

  • Ihr Vertragspartner ist der Vermieter und nur dieser ist im Endeffekt für Sie zuständig. Für Fehler der vom Vermieter beauftragten Hausverwaltung muß der Vermieter einstehen. Rechtlich haben Sie mit der Hausverwaltung nichts zu tun.

  • Okay, das wundert mich allerdings jetzt. Denn wir waren stets direkt in der Abrechnung benannt und als Empfänger angegeben, da lief nichts über den Vermieter.
    Und ausserdem, so wie ich den Vermieter einschätze, wird er nicht auf meine Forderung nach Neuberechnung eingehen. Er ist - gelinde gesagt - leider nicht so seriös, wie man es gerne hätte...

    Die Hausverwaltung müsste aber doch eigentlich auf mein Anschreiben reagieren oder ist diese komplett aus dem Schneider? Ist doch keine Art...

  • Okay, das wundert mich allerdings jetzt. Denn wir waren stets direkt in der Abrechnung benannt und als Empfänger angegeben, da lief nichts über den Vermieter.
    Und ausserdem, so wie ich den Vermieter einschätze, wird er nicht auf meine Forderung nach Neuberechnung eingehen. Er ist - gelinde gesagt - leider nicht so seriös, wie man es gerne hätte...

    Die Hausverwaltung müsste aber doch eigentlich auf mein Anschreiben reagieren oder ist diese komplett aus dem Schneider? Ist doch keine Art...


    M.E. gibt es kein Gewohnheitsrecht. Wenn die Sache vor Gericht gehen sollte, zündet sich der VM ein Pfeifchen an...

  • vertragspartner ist der vermieter, der sich natürlich vertreten lassen kann mit diesem vertreter hat man aber kein rechtsverhältnis. wenn die hausverwaltung spricht, spricht sie für den vermieter. macht die hv unfug haftet der vermieter.

    das gleiche prinzip wie bei einem anwalt...

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  • So, Ansprechpartner hin oder her... Die Hausverwaltung hat endlich geantwortet und räumt einen Fehler im Verteilerschlüssel ein, was die gesamte Rechnung um 8€ reduziert.
    Sie sind auch auf die Heizkostenverteilung eingegangen und haben erklärt, dass "mein Vorschlag" mit 70/30 leider nicht umgesetzt werden könne, da 50/50 auf "der Grundlage eine Beschlusses der Eigentümerversammlung" beruht und "seit Jahren so gehandhabt wird". Die Hausverwaltung hätte als Verwalter Beschlüsse der Eigentümerversammlung umzusetzen...

    Es wurde hier ja schon Angesprochen, dass selbst wenn eine Eigentümerversammlung es entscheidet, diese nur nach geltendem Recht handeln darf und nicht anders. Nach Energiesparverordnung wäre eine solche Absprache ja schließlich nicht rechtens.
    Kennt irgendwer vllt. dazu ein entsprechendes Urteil? Ich habe schon gesucht und finde lediglich die Energiesparverordnung als solche.


    PS: Dass das Haus nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom
    16. August 1994 erfüllt ist mehr als sicher. Baujahr um die 1900 und eine uralte Heizungsanlage, die seit den 70ern nicht modernisiert wurde. Von Dämmung oder ähnlichem hat das Haus nie gehört...

  • Wenn auf das Gebäude die im § 7 HeizkostenV (Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme) Eigenschaften zutreffen. Ist nach 70/30 abzurechnen.

    Ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft (davon abzuweichenn) wäre dann nichtig, weil er gegen §134 BGB verstößt. Urteile dazu sind mir nicht bekannt. Im Zweifel müsstest Du allerdings beweisen, das die Regelungen Wärmeschutzverordnung von '94 nicht erfüllt sind. Ein Verweis auf das Gebäudealter, reicht da nicht.

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