Jetzt war es wieder soweit. Ich habe der Hausverwaltung schriftlich erklärt, dass ich auch trotz ihrer Auslegung der HeizkV nicht mit der Nebenkosten- bzw. genauer der Heizkostenabrechnung mit dem Verteilerschlüssel 50% / 50% einverstanden bin. Zitat aus meinem Schreiben:
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„Die von mir verlangte Abrechnung der Heizkosten nach dem Verteiler 30% Grundkosten / 70% Verbrauchskosten
war keineswegs ein Vorschlag, sondern eine Aufforderung dem geltenden Recht nach
Heizkostenverordnung § 7 (1) Folge zu leisten.
Gemäß § 3 HeizkV Satz 1 - Anwendung auf das Wohnungseigentum sind die Vorschriften der HeizkV auf
Wohnungseigentum anzuwenden unabhängig davon, ob durch - wie von Ihnen bereits angegeben -
Vereinbarung oder Beschluss der Wohnungseigentümer abweichende Bestimmungen über die Verteilung
der Kosten der Versorgung mit Wärme getroffen worden sind.
Demzufolge ist der von Ihnen genannte Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft unwirksam“
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Weiter habe ich geschrieben:
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„Um die Sache außergerichtlich zu klären, bitte ich Sie erneut um eine Korrektur der Heizkosten-abrechnung.
Sollten Sie dem nicht Folge leisten, so sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten.
Als Zeichen der guten Absicht werde ich die bisher geforderte Summe unter Vorbehalt überweisen, erwarte
aber eine Korrektur der Abrechnung bis spät. 30.09.2012. Sollten Sie eine Fristverlängerung zwecks in
Kenntnissetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft benötigen, so teilen Sie mir dies bitte mit. Eine
Rückforderung der zu hoch berechneten Heizkosten werde ich in jedem Fall stellen.“
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Nun die Antwort der Hausverwaltung: Ein 3-Zeiler mit Hinweis auf einen Flyer irgendeines Energieunternehmens, in dem es heißt, dass 3 Dinge erfüllt sein müssten, damit mein „Vorschlag“ angewandt werden müsse. Der 3. Punkt, die Dämmung der Heizungsrohre von weniger als 50%, sei nicht erfüllt und somit sei eine Abrechnung nicht Zwangsweise auf 50% / 50% zu verteilen…
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Meine Freunde, ich bin mit zu 100% sicher, dass die Heizungsrohre in diesem Haus nicht gedämmt sind oder es je waren. Weder im Keller noch in den Wänden habe ich je Dämmmaterial um die Rohre gesehen und die Wände in denen die Rohre verlegt waren, wurden stets sehr warm. Da wage ich es doch zu bezweifeln, dass hier wirklich mehr als die Hälfte der freiliegenden Rohre gedämmt war.
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Und so bin ich wieder am Zug und nun in der Beweispflicht… Das ist so ätzend…
Beiträge von DrHibbert
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Ich habe gestern mal an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geschrieben und gefragt, wie man rauskriegen kann, ob die Wärmeschutzverordnung eingehalten wird. Bin auf die Antwort gespannt...
Bin noch immer am überlegen wie ich es mache. Was meinst Du mit "kleines Geld"? Meine Erfahrung mot Anwälten bezieht sich eher auf Erbrecht und da wurd es teuer
Und die Kosten sollten nicht über dem Streitwert liegen... RA Honorare sind doch ges. festgelegt, jemand Erfahrungen? -
Berny: Das wäre auch mal eine Idee. Ich hab da nämlich auch so was im Kopf... Ich mein da wurde mal was gemauschelt. Hab noch eine Bekannte, die selbst Eigentümerin in dem Haus ist, ich werde mal versuch was rauszukriegen.
Familie: Die Hausverwaltung ging auch darauf in der Stellungnahme zu meinem Widerspruch ein. Laut denen wurde eine Heizöllieferung für das Abrechungsjahr 2010 nicht mehr in dieser verrechnet und "musste" daher in der NK-Abrechnung 2011 abgerechnet werden!
Leute, ich steck jetzt in einem riesigen Dilemma. Wenn die Abrechnung formal falsch ist, so sei man laut Mieterbund-Köln nicht dazu verpflichtet sie so zu zahlen. Wenn ich jetzt auf mein Recht bestehe werde ich viel Ärger mit dem alten Vermieter haben, der wirklich nicht sehr nett ist (sehr zwielichtige Gestalt).
Wenn ich jetzt alles zahle, aber dann meine Überzahlung zurückfordere, werde ich mit Sicherheit auf dem Trockenen sitzen bleiben, es sei denn ich bring die Sache vor Gericht...
Oder habe ich hier eine Konstellation vergessen!?Ich danke an dieser Stelle allen, die mir soviel geholfen haben!
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Vielen Dank für den Link und die Zustimmung

Danke für die vielen Tipps! Ich will hier selbstverständlich keine Grundsatzdebatte verursachen, aber ich finde es schon bemerkenswert, wie unterschiedlich dieses leider sehr offen gehaltene Gesetz interpretiert werden kann.
Ich für meinen Teil kann einfach nicht glauben, dass ein Gebäude mit einer antik-anmutigen Heizungsanlage die Auflagen für die ESV erfüllt.Habe hier auch selbst noch was gefunden, vllt. hilft das ja auch mal wem Anderen:
HeizkostenverordnungWas ich bisher nur leider nicht verstanden habe ist das mit dem "Dieses gilt für alle Wohnungen in Häusern, die mit Gas oder Öl beheizt werden (nicht bei Fernwärme oder Wärmecontracting!), bei denen die Heizleitungen gedämmt sind und die vor 1995 errichtet und danach nicht umfassend modernisiert wurden. Das heißt: Für die allermeisten Wohnungen."
Quelle: Neue Heizkostenverordnung: 70 % nach Verbrauch | Mieterverein Witten
-> Heizleitungen gedämmt?
Das die Anlage VOR 1995 errichtet wurde und danach nicht mehr modernisiert, dass steht fest... -
wenn du sagst, dass muss anders gemacht werden weil.... bist du automatisch in der beweispflicht.
er hat sich ja bereits erklärt, die erklärung "gefällt" dir nur nicht

Natürlich gefällt die mir nicht

Denn
1. Wenn offensichtlich gegen geltendes Recht verstoßen wird, wieso sollte ich den daraus resultierenden Nachteil auf meinen Schultern tragen und
2. Es geht hier ja leider nicht nur um ein paar Euro. Ich habe die letzten 3 Jahre nachgerechnet, da käme ich auf ca. 600€!Ich such mal weiter, muss doch irgendwas dazu geben.
Aber dankeschön!
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Wenn auf das Gebäude die im § 7 HeizkostenV (Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme) Eigenschaften zutreffen. Ist nach 70/30 abzurechnen.
Ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft (davon abzuweichenn) wäre dann nichtig, weil er gegen §134 BGB verstößt. Urteile dazu sind mir nicht bekannt. Im Zweifel müsstest Du allerdings beweisen, das die Regelungen Wärmeschutzverordnung von '94 nicht erfüllt sind. Ein Verweis auf das Gebäudealter, reicht da nicht.
Sicher das die Beweispflicht dabei auf Seiten des Mieters liegen? Ich meine müsste es nicht eher so sein, dass ein Eigentümer sich dafür rechtfertigen muss, weshalb er wie abrechnet?
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So, Ansprechpartner hin oder her... Die Hausverwaltung hat endlich geantwortet und räumt einen Fehler im Verteilerschlüssel ein, was die gesamte Rechnung um 8€ reduziert.
Sie sind auch auf die Heizkostenverteilung eingegangen und haben erklärt, dass "mein Vorschlag" mit 70/30 leider nicht umgesetzt werden könne, da 50/50 auf "der Grundlage eine Beschlusses der Eigentümerversammlung" beruht und "seit Jahren so gehandhabt wird". Die Hausverwaltung hätte als Verwalter Beschlüsse der Eigentümerversammlung umzusetzen...Es wurde hier ja schon Angesprochen, dass selbst wenn eine Eigentümerversammlung es entscheidet, diese nur nach geltendem Recht handeln darf und nicht anders. Nach Energiesparverordnung wäre eine solche Absprache ja schließlich nicht rechtens.
Kennt irgendwer vllt. dazu ein entsprechendes Urteil? Ich habe schon gesucht und finde lediglich die Energiesparverordnung als solche.PS: Dass das Haus nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom
16. August 1994 erfüllt ist mehr als sicher. Baujahr um die 1900 und eine uralte Heizungsanlage, die seit den 70ern nicht modernisiert wurde. Von Dämmung oder ähnlichem hat das Haus nie gehört... -
Okay, das wundert mich allerdings jetzt. Denn wir waren stets direkt in der Abrechnung benannt und als Empfänger angegeben, da lief nichts über den Vermieter.
Und ausserdem, so wie ich den Vermieter einschätze, wird er nicht auf meine Forderung nach Neuberechnung eingehen. Er ist - gelinde gesagt - leider nicht so seriös, wie man es gerne hätte...Die Hausverwaltung müsste aber doch eigentlich auf mein Anschreiben reagieren oder ist diese komplett aus dem Schneider? Ist doch keine Art...
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Hello again!

Ich hab am 27.07. den Widerspruch an meine ehemalige Hausverwaltung geschickt, mit der Bitte mir eine korrekte Abrechnung bzw. Begründung der widersprüchlichen Punkte und Kopien der Originalbelege zukommen zu lassen. Leider haben die bislang noch nicht reagiert...
Mein alter Vermieter will nun, dass ich die bislang im Raum stehende Summe an ihn überweise, da er angeblich in Vorleistung getreten sei.
1. Ist das so? Treten Vermieter für gewöhnlich in Vorleistung bei der Hausverwaltung?
2. Bin ich verpflichtet jetzt sofort zu überweisen, obwohl ich mir zu 99% sicher bin, dass da was faul ist?
3. Wie sieht es aus mit der Hausverwaltung, bis wann müssen die reagieren? Sollte ich eine Erinnerung mit Frist per Einschreiben abschicken?Viele Grüße und ich wünsche allen schönes Wetter

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Schade, die Verbraucherzentrale hatte heute leider keinen Termin frei, wollte mal sehen, ob die sich das ansehen könnten.
Ich werde wohl jetzt erst ein Mal eine gescheite Rechtsschutz suchen, für den Fall der Fälle...Aber eins hab ich noch:
ZitatAber woher kann ich wissen, dass es sich um eine Heizungsanlage handelt, die nicht die Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) erfüllt?
Ich hab den Sinn und alles dahinter verstanden, aber woher warst Du Dir sofort so sicher, dass es sich bei der immobilie um eine entsprechende handelt?

Lieben Grüß!

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Mist, ich kann leider nicht 2x editieren hier. Deswegen grad mal in einem neuen Post.
Hab grad mal nach der potenziell richtigen Variante mit 30/70 berechnet:
Wenn das so stimmen würde, dann hätten wir a) die letzten Jahre sehr fett drauf bezahlt und b) einigen Klärungsbedarf mit der Hausverwaltung.
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Lies' doch nochmal nach und vergleiche mit der Beyer-Abrechnung. Es ist zwingend nach 30/70, nicht nach 50/50 zu berechnen. Beyer rechnet aber nur dann nach neuem Schlüssel ab, wenn deren Vertragspartner (also Eure HV) denen das so mitteilt. Ich war auch deren Kunde, bin selbst Mieter und auch Vermieter. Sogar Eigentümer können/dürfen auf Versammlungen nichts Gegenteiliges beschliessen.
Ah, jetzt habe ich es verstanden.
Aber woher kann ich wissen, dass es sich um eine Heizungsanlage handelt, die nicht die Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) erfüllt?ZitatDas solte auch der blindesten HV auffallen... Aber ich kann ja hier nur spekulieren. Du müsstest Dir die Originalbelege und Berechnungen zeigen lassen.
Ich glaube das werde ich mal in Angriff nehmen, die Befülldaten, also Zeiträume, wurden auch nicht auf der Berechnung eingetragen...ZitatNjet. Am geschicktesten wäre es gewesen, da Ihr im Nov. ausgezogen seid (Mietverhältnis endete am 30.11.?) nach der Heizgradtagetabelle abzurechnen. Danach hätte der Zeitraum 1.1. bis 30.11. 840/1000 der Jahresmenge betragen.
Aber das haben die ja offensichtlich nicht getan oder?Zitat
Nöö jaa, nur bis Mietende. Sind die HKVs denn am 30.11. abgelesen worden?
Nein, nur Heizölstand etc. am Verteiler.Danke für die ganze Hilfe! Kannst Du mir noch irgendeinen Rat geben, wie ich jetzt am Besten vorgehen könnte?
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Hallo Berny und vielen Dank für deine Antwort!
Zitat"Die Zähler des Bungalows befinden sich ebenfalls im Mehrparteien-Haus, es erfolgt eine gemeinsame Abrechnung."
War sichergestellt, dass alle Zähler korrekt abgelesen wurden?
Die Zähler an den Heizkörpern werden alle von einer Firma abgelesen, die Anderen Zähler im Hause werden immer von einem der Eigentümer abgelesen und an die Hausverwaltung weitergegeben.ZitatJa, die sind besonders unterschiedlich. Mir fiel auf, dass der VS 26 in 2007+09 anders war als in 2010+11.
Hast Du den Ersteller der Abrechnung mal befragt, oder macht Beyer IBIA die gesamte BKAbrechnung?
Ersteller der BK-Abrechnung ist eine dafür angestellte Hausverwaltung (wie oben beschrieben). Leider habe ich die alten Rechnungen immer einfach so hingenommen und gezahlt. Daher habe ich nie etwas in Frage gestellt.ZitatDie eHKVs haben ein en Stichtagsspeicher. Da kann die Ablesung schlimmstenfalls um 365 minus einen Tag überzogen werden.
Was mir jedoch auffällt, ist, dass die HKAbrechnung 2011 (und damit auch wohl die von 2010 und 2009) rechtswidrig sind. Siehe Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem §7, der erste fett gedruckte Satz.Darf ich fragen, woran Du das sofort gesehen hast und inwiefern mir das "helfen" könnte? Ich habe den entsprechenden Paragraphen gelesen, kann damit aber leider nicht viel anfangen

Was mir auffiel war, dass die HK 2010 zu 2011 von ca. 5.600€ auf 11.000€ gestiegen sind. Das finde ich schon sehr merkwürdig...Was für mich noch wichtig wäre, kann es denn tatsächlich sein, dass mein Anteil aus dem gesamten Kalenderjahr 2011 in Verbindung mit der GESAMTEN Nachfüllmenge des Öltanks (einschließlich der Befüllung NACH Auszug) berechnet wird?
Ich kann mir nämlich irgendwie nicht vorstellen, dass es richtig ist, dass ich für den Verbrauch im Winter 2011/2012 (nach Auszug) mitbezahlen soll?
Danke für die Hilfe!
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Hallo Gemeinde?
Ich weiß leider nicht weiter. Wir sind im vergangenen Jahr im November aus einem alten, wirklich sehr energie-ineffizienten Gemäuer ausgezogen. Die Parteien im Haus waren neben uns als Mietern 3 verschiedene Eigentümer im Eigenbezug und eine leehrstehende Arztpraxis, sowie ein dem Garten angebundener Bungalow, der seit 2008 von einer Familie mit alleinigem Nutzrecht des Gartens bezogen wird. Die Zähler des Bungalows befinden sich ebenfalls im Mehrparteien-Haus, es erfolgt eine gemeinsame Abrechnung.Wir sind im Oktober 2007 dort ein- und im November 2011 ausgezogen.
Seit je her wurden die Nebenkosten von Jahr zu Jahr teurer:
2007 - 272€
2008 - ca. 400€
2009 - 479€
2010 - 711€
2011 - 997€Auffällig sind die stark schwankenden Beträge, die von Jahr zu Jahr völlig unnachvollziehbare Sprünge machten. Wie z.B. Strom Allgemein:
2007 - 11,47€
2009 - 14,73€
2010 - 105,47€
2011 - 80,73€Was für mich auch überhaupt nicht plausibel ist, sind die stark variierenden Ablesedaten. Da wurde mal munter im Juni abgezählt, aber fröhlich auf den 31.12. im Vorjahr datiert. Ein Anderes mal wurde eine Abrechnung im September angefertigt, der Ablesetag jedoch auf den Februar datiert.
Wie kann sowas bitte sein? Ich würde mich echt sehr darüber freuen, wenn mal jemand in die Abrechnungen schaut. Dazu habe ich diese anonymisiert und hochgeladen.
Ich wäre über jede Hilfe sehr erfreut! Ich bin mit meinem Latein und meiner finanziellen Situation langsam wirklich am Ende... Wie man sich vorstellen kann, war der Umzug auch nicht grad billig und eigentlich wollte ich mal endlich wieder grüne Zahlen schreiben.Ablesung der Heizkosten - Beleg
Ablesung bei Auszug - von uns und Vermieter abgezeichnet
Abrechnung-2007
Abrechnung-2009
Abrechnung-2010
Abrechnung-2011
Aufstellung der HK - Gesamt 1
Aufstellung der HK - Gesamt 2Falls Rückfragen sind, werde ich diese so schnell wie möglich beantworten. Habe seit heute Urlaub

LG und Danke!
Dr. Hibbert
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