Hallo Zusammen
Es geht um folgendes : " Ermittlung Heiz-und Warmwasserkosten
lt.Heizkostenverordnung § 9 Abs.1 und 2 ".
So steht es unter Punkt 4 in meiner Nebenkostenabrechnung von
der Fa. Ista für den Zeitraum 2010/365 Tage.
Unter diesem Punkt 4 ist in der Berechnung unter " Anteil Ver-
brauch WW=gemäß HKVO § 9 Abs.2 eine Prozentzahl-hier 35,1 %
angegeben.Berechnet wird mit diesem Prozentsatz folgendes:
" Kosten x Heizanlage-hier 3898,92Euro x 35,1% = 1368,52Euro ".
Bei der Vorjahresabrechnung 2009/365 Tage erfolgte unter Punkt 4
die selbe Abrechnungsmethode,allerdings mit einem großen Unterschied.
Hier wurde ein Prozentsatz von 20,6 % zur Berechnung genommen!
Ich habe jetzt viel über diesen Paragrafen gelesen,aber eine
für mich schlüssige Erklärung wie es überhaupt zu dieser
Prozentzahl ( 20,6 % oder 35,1 % ) kommt ,habe ich nirgends
gelesen,oder auch noch nicht verstanden.
Bitte um Hilfe !
mfg. Didi123