Ermittlung Heiz-und Warmwasserkosten !

  • Hallo Zusammen
    Es geht um folgendes : " Ermittlung Heiz-und Warmwasserkosten
    lt.Heizkostenverordnung § 9 Abs.1 und 2 ".
    So steht es unter Punkt 4 in meiner Nebenkostenabrechnung von
    der Fa. Ista für den Zeitraum 2010/365 Tage.
    Unter diesem Punkt 4 ist in der Berechnung unter " Anteil Ver-
    brauch WW=gemäß HKVO § 9 Abs.2 eine Prozentzahl-hier 35,1 %
    angegeben.Berechnet wird mit diesem Prozentsatz folgendes:
    " Kosten x Heizanlage-hier 3898,92Euro x 35,1% = 1368,52Euro ".
    Bei der Vorjahresabrechnung 2009/365 Tage erfolgte unter Punkt 4
    die selbe Abrechnungsmethode,allerdings mit einem großen Unterschied.
    Hier wurde ein Prozentsatz von 20,6 % zur Berechnung genommen!
    Ich habe jetzt viel über diesen Paragrafen gelesen,aber eine
    für mich schlüssige Erklärung wie es überhaupt zu dieser
    Prozentzahl ( 20,6 % oder 35,1 % ) kommt ,habe ich nirgends
    gelesen,oder auch noch nicht verstanden.
    Bitte um Hilfe !

    mfg. Didi123

  • Eine Erklärung hierfür kann Ihnen nur der Vermieter geben.
    Wieso hier im Forum völlig Unbeteiligte sowas tun könnten ist, mit Verlaub gesagt, schon sehr naiv.

  • Reine Vermutung meinerseits:

    Bei Heizungsanlagen die sowohl Warmwasser als auch Heizwärme liefern wird der Anteil der zur Warmwasserbereitung aufgebrachten Energie gemessen und separat ausgewiesen. Diese Kosten werden dann über das verbrauchte Warmwasser abgerechnet. In der Vergangenheit war eine Pauschale um die 20 % erlaubt wenn keine Erfassung der für die WW Bereitung benötigten Energie erfolgte. Hier ist imho inzwischen die Erfassung verpflichtend, ohne das ich jetzt genau nachschaue ab wann.

    Entweder wurde zwischen letztem und aktuellem Jahr ein Wärmemengenzähler eingebaut und statt Pauschal jetzt genau abgerechnet.
    Oder der Winter war so mild, dass weniger Energie zum Heizen gebraucht wurde und sich dadurch der Warmwasseranteil erhöht.

    Aber wie gesagt ist nur eine Theorie, ohne Unterlagen schwer zu beurteilen. Frag mal bei Ista, der Verwaltung oder deinem Vermieter nach. Die sollten das erklären können.

  • Antwort von Kolinum :

    "Wieso hier im Forum völlig Unbeteiligte sowas tun könnten ist, mit Verlaub gesagt, schon sehr naiv.[/QUOTE] "

    Mit Verlaub ...was tun könnten ? und wer ist hier naiv ?
    Ist das hier kein FREIES FORUM ?

    bitte mal um Rückantwort

    mfg. ...didi123

  • hallo vermieter

    Danke für die Antwort.Hilft erstmal schon sehr weiter.
    Werde mal jetzt die letzten Jahre meiner Nebenkostenabrechnung raus suchen.
    Mal schauen wie es sich da Verhält.
    mfg. ...didi123

  • Antwort von Kolinum :...


    Hallo Didi,

    lass Dich nicht irritieren. Vermieter hat recht.
    In dem von mir vermieteten MFH waren bspw. die Anteile:
    2011: Heizung 77,31%, Warmwasserbereitung 22,69%,
    2010: Heizung 81,33%, Warmwasserbereitung 18,67%,
    2009: Heizung 72,98%, Warmwasserbereitung 27,02%.

  • Zitat

    Mit Verlaub ...was tun könnten ? und wer ist hier naiv ?
    Ist das hier kein FREIES FORUM ?

    Freies Forum heißt aber nicht, dass man Antworten auf ganz spezielle Fragen erhält. Fragen, die nur der Vermieter zusammen mit dem Heizkostenabrechner beantworten kann.

    Naiv ist meiner Meinung nach der, der meint, dass solche Fragen zum Mietrecht gehören. Darum ist der Einwand von Kolinum nicht von der Hand zu weisen.

  • hallo
    Antwort von Mainschimmer

    "Freies Forum heißt aber nicht, dass man Antworten auf ganz spezielle Fragen erhält. Fragen, die nur der Vermieter zusammen mit dem Heizkostenabrechner beantworten kann."

    Antwort von didi123
    Na gut,aber woher soll ich vorher wissen das die Frage nur
    vom Vermieter oder Heizkostenabrechner beantwortet werden kann ?
    Auch können diese,vorallem der Vermieter,mir viel erzählen !
    Hätte ja auch sein können,das diese Prozentrechnung gegen gültiges Recht verstößt.Zumal ich das wirklich nirgends schlüssig gelesen habe.
    Zwar stand mal was von 18%,aber so wie ich das verstanden habe ist dies nicht mehr gültig,bzw. nur unter bestimmten Bedingungen!
    Jetzt weiß ich,das diese Berechnung unter "§ 9 Abs.1 und 2" mit
    der Prozentberechnung an sich ,sowie unterschiedliche Prozente
    auch zulässig sind !
    Damit ist für mich eine rechtliche Frage gestellt und jetzt auch beantwortet.
    --------------------------------------------
    Antwort von Mainschimmer
    Naiv ist meiner Meinung nach der, der meint, dass solche Fragen zum Mietrecht gehören. Darum ist der Einwand von Kolinum nicht von der Hand zu weisen.[/QUOTE]

    Antwort von didi123
    Sehe ich aber komplett anders,siehe Antwort oben !

    ---------------------------------------------

    Nun gut,Danke an diejenigen die etwas zur Lösung beigetragen habe.

    mfg. ...didi123

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