hallo
Antwort von Mainschimmer
"Freies Forum heißt aber nicht, dass man Antworten auf ganz spezielle Fragen erhält. Fragen, die nur der Vermieter zusammen mit dem Heizkostenabrechner beantworten kann."
Antwort von didi123
Na gut,aber woher soll ich vorher wissen das die Frage nur
vom Vermieter oder Heizkostenabrechner beantwortet werden kann ?
Auch können diese,vorallem der Vermieter,mir viel erzählen !
Hätte ja auch sein können,das diese Prozentrechnung gegen gültiges Recht verstößt.Zumal ich das wirklich nirgends schlüssig gelesen habe.
Zwar stand mal was von 18%,aber so wie ich das verstanden habe ist dies nicht mehr gültig,bzw. nur unter bestimmten Bedingungen!
Jetzt weiß ich,das diese Berechnung unter "§ 9 Abs.1 und 2" mit
der Prozentberechnung an sich ,sowie unterschiedliche Prozente
auch zulässig sind !
Damit ist für mich eine rechtliche Frage gestellt und jetzt auch beantwortet.
--------------------------------------------
Antwort von Mainschimmer
Naiv ist meiner Meinung nach der, der meint, dass solche Fragen zum Mietrecht gehören. Darum ist der Einwand von Kolinum nicht von der Hand zu weisen.[/QUOTE]
Antwort von didi123
Sehe ich aber komplett anders,siehe Antwort oben !
---------------------------------------------
Nun gut,Danke an diejenigen die etwas zur Lösung beigetragen habe.
mfg. ...didi123