Hallo liebes Forum,
wir wohnen mitten in einer Großsstadt in einem Altbau und haben für die Fahrräder einen Fahrradständer neben unserm Haus. Die meisten Mieter stellen ihre Räder dort ab oder vorm Haus auf die Strasse und in ihren eigenen Kellerräumen. Einen absperbaren Fahrradraum haben wir nicht. Nun, ich habe mir zum Geburtstag ein neues Rad gekauft mit Kindersitz um meine Kleine zur Kita zu befördern morgens. Da das Rad über 500 Euro gekostet hat und hier viel geklaut wird, habe ich das Fahrrad in Absprache der zwei Mieter neben mir vor der Haustür im Flur abgestellt. Es ist nicht an der Wand gelehnt, da es einen V Ständer hat. Nun kam der Hausmeister vor einigen Wochen und sagte mir, das fahrrad müsse weg, da es die Fluchtmöglichkeiten behindere und wir müssen es draussen auf die Strasse abstellen. Auf die Frage, ob ich es unter die Kellertreppe stellen kann wo es niemanden stört, kam, dass das nicht möglich sei. In unserem Kellerabteil, was relativ klein ist, steht schon das 1500 euro teure Fahrrad meines Mannes und in unserer Wohnung im Flur schon 2 Kinderwägen. Ein Nachbar stellt sein Rad jetzt auch hinter unserm Fahrrad im Flur ab und hat auch mit seinen Mountainbike reifen erhebliche Spuren an der Wand hinterlassen. Auch andere Mieter tragen ihre Fahrräder durchs Treppenhaus und hinterlassen Spuren an den Wänden.
Nun, heute morgen klingelten ein eigentümer bei uns und sate, wir müssen uns wegen den Spuren an der Wand unterhalten, wer jetzt den Maler bezahlt. Hab dann gesagt, die Spuren seien nicht von meinem Rad, das sieht man auch, sondern von den anderen Rädern. Das wäre ihm egel, das Rad müsse weg. Das verstehe ich ja aber er nennt mir keine andere Möglichkeit ausser vor der Haustür afu der Strasse. Dort wird das Rad aber definitiv beschädigt oder geklaut werden und in die Wohnung und im Keller kann ich es nicht stellen. Darf der Vermieter das oder muss er einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen.
MFG
bibi