Fahrrad im Flur abstellen verboten was tun??

  • Hallo liebes Forum,

    wir wohnen mitten in einer Großsstadt in einem Altbau und haben für die Fahrräder einen Fahrradständer neben unserm Haus. Die meisten Mieter stellen ihre Räder dort ab oder vorm Haus auf die Strasse und in ihren eigenen Kellerräumen. Einen absperbaren Fahrradraum haben wir nicht. Nun, ich habe mir zum Geburtstag ein neues Rad gekauft mit Kindersitz um meine Kleine zur Kita zu befördern morgens. Da das Rad über 500 Euro gekostet hat und hier viel geklaut wird, habe ich das Fahrrad in Absprache der zwei Mieter neben mir vor der Haustür im Flur abgestellt. Es ist nicht an der Wand gelehnt, da es einen V Ständer hat. Nun kam der Hausmeister vor einigen Wochen und sagte mir, das fahrrad müsse weg, da es die Fluchtmöglichkeiten behindere und wir müssen es draussen auf die Strasse abstellen. Auf die Frage, ob ich es unter die Kellertreppe stellen kann wo es niemanden stört, kam, dass das nicht möglich sei. In unserem Kellerabteil, was relativ klein ist, steht schon das 1500 euro teure Fahrrad meines Mannes und in unserer Wohnung im Flur schon 2 Kinderwägen. Ein Nachbar stellt sein Rad jetzt auch hinter unserm Fahrrad im Flur ab und hat auch mit seinen Mountainbike reifen erhebliche Spuren an der Wand hinterlassen. Auch andere Mieter tragen ihre Fahrräder durchs Treppenhaus und hinterlassen Spuren an den Wänden.

    Nun, heute morgen klingelten ein eigentümer bei uns und sate, wir müssen uns wegen den Spuren an der Wand unterhalten, wer jetzt den Maler bezahlt. Hab dann gesagt, die Spuren seien nicht von meinem Rad, das sieht man auch, sondern von den anderen Rädern. Das wäre ihm egel, das Rad müsse weg. Das verstehe ich ja aber er nennt mir keine andere Möglichkeit ausser vor der Haustür afu der Strasse. Dort wird das Rad aber definitiv beschädigt oder geklaut werden und in die Wohnung und im Keller kann ich es nicht stellen. Darf der Vermieter das oder muss er einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen.

    MFG

    bibi

  • Zitat

    Darf der Vermieter das oder muss er einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen.

    Ja, das darf er.

    Nein, einen geeigneten Raum muss er nicht zur Verfügung stellen. Wobei bei der letzten Antwort vorab die Frage auftaucht, woher der Vermieter einen solchen Raum herzaubern soll.

  • naja, so einfach ist das aber nicht:


    Häufig enthalten Hausordnungen uneingeschränkte Verbote wie zum Beispiel: "Das Aufstellen von Gegenständen jeglicher Art, insbesondere von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollern usw. auf Vorplätzen, Gängen, Treppenhausabsätzen und Trockenböden ist nicht erlaubt." Eine solche Klausel in einer Hausordnung ist nach ganz überwiegenden Meinung unwirksam. (LG Hamburg, Urteil v. 6. August 1991, Az 316 S 10/91, AG Hanau Urteil v. 19. Januar 1989, Az 34 C 1155/88). Der BGH hat sich bisher zur Wirksamkeit von Klauseln in Hausordnungen nicht explizit geäußert. Es kann aber nach dem Urteil vom 10.11.2006 (siehe oben) wohl davon ausgegangen werden, dass uneingeschränkte Verbote, Gegenstände nicht im Flur oder Treoppenhaus abstellen zu dürfen, unwirksam sind.
    Hausordnungen werden als Bestandteil des Mietvertrages wie allgemeine Geschäfts-bedingungen ("das Kleingedruckte") behandelt. Mit den wesentlichen Grundgedanken des Mietrechts (= Gebrauchsüberlassung gegen Mietzahlung) ist eine derartige generelle Verbotsklausel nicht mehr zu vereinbaren (§ 307 Abs 2 Nr. 1 BGB) und unwirksam. Der Vermieter ist mietrechtlich zur uneingeschränkten Gebrauchsüberlassung gem. §§ 535, 536 BGB verpflichtet. Zum Gebrauch der Wohnung gehören auch die Gemeinschaftsflächen. Die Klausel besagt hinsichtlich der Gemeinschaftsflächen fast das Gegenteil.
    Mietrecht 02 - 2007 Mietrechtslexikon

  • Wie schön, Bibi, dass Du das ja alles schon zu wissen scheinst.
    Weshalb fragst Du denn hier noch?
    Trage doch Deine Argumente und Rechtskenntnisse Deinem Vermieter bzw. Hausmeister vor!!

  • Um es ganz klar zu sagen. Das Treppenhaus habt ihr nicht gemietet und deshalb auch kein Recht dort Sachen zu lagern.
    Der eine stellt ein Fahhrad ab, der nächste einen Kühlschrank und ein dritter sein Bett - alles mit der Begründung, in der Wohnung wäre kein Platz.

    Gerichte haben schon als Ausnahme entschieden, dass Kinderwagen im Flur abgestellt werden dürfen, weil es teilweise schon eine Zumutung sein kann das Baby, die Einkäufe und dann noch einen Kinderwagen in die Wohnung hoch zu schleppen.

    Aber das Fahrrad trägst du ja scheinbar sowiso bis an deine Wohnungstür, dann kannst du es auch hinter der Türe verstauen.

  • ich hab nicht gesagt, dass ich alles weiss, sondern nur das was ich gefunden habe. ich dachte hier ist ein professionelles forum. naja, scheint ja eher nicht so.

  • der-Mieter: ich hab aber keinen platz in meiner wohnung für ein fahrrad. da stehen schon 2 kinderwägen, die ich auch nicht im flur abstellen kann. der vermieter bietet mir sonst auch keine abstellmöglichkeit ausser vorm haus an. da wird das rad aber definitiv geklaut. es muss eine andere regelung her.

  • achso, treppenhaus gehört zu den gemeinschaftsflächen und die kann man auch nutzen sofern sie niemanden behindern, wie auch gemeinschaftsgarten etc. es handelt sich hier um einen platz unter der kellertreppe, wo niemand hingeht und der niemanden stört. dass das rad nicht im flur stehen bleiben kann, ist mir auch klar. aber warum nicht unter der kellertreppe? viele möglichkeiten hab ich ja nicht. hab aber auch ne rechschutzversicherung. mal sehen was die sagen.

  • ich dachte hier ist ein professionelles forum. naja, scheint ja eher nicht so.


    Mit letzterem hast Du recht. Hier triffst Du Mieter, Vermieter und hilfsbereite (Laien-) Zeitgenossen.
    Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.
    Dafür gibt es Fachanwälte, welche Dir sehr gerne helfen...

    keine abstellmöglichkeit ausser vorm haus an. da wird das rad aber definitiv geklaut. es muss eine andere regelung her.


    Und das ist einzig und allein "Dein Problem"...

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (10. Juli 2012 um 11:02)

  • sorry, aber wenn mein Hausstand nicht in die Wohnung passt, brauche ich eine größere Wohnung. Oder eine Wohnung zu der eine Garage, Keller etc. gehört.

    Es kann ja nicht die Schuld des Vermieters sein, wenn du nicht all dein Zeug in die Wohnung rein kriegst oder erst nach Einzug feststellst, dass du Gemeinschaftsräume (wie z.B. einen Fahrradkeller) benötigst, der nunmal nicht vorhanden ist.

    Man sucht die Wohnung nach seinem Bedarf - nicht der Vermieter muss das Haus /die Wohnung deinem Bedarf anpassen

  • naja, wird sich zeigen. ich bin mal gespannt was die anderen mieter sagen, wenn sie ihre fahrradanhänger, die räder aus der tg etc. alle entfernen müssen. was für mich gilt, gilt eben für alle anderen auch;-).

  • sag mal berny, fühlst du dich so toll mit deinen klugen ratschlägen.

    natürlich ist das kein irrtum. wenn ich mein fahrrad wegräumen muss, dann wohl die anderen mieter auch. deine antworten sind echt banane, echt.

  • bibi_33:

    "sag mal berny, fühlst du dich so toll mit deinen klugen ratschlägen."
    Du etwa nicht? Macht aber nichts, dass sie Dir nicht gefallen, da sie nicht Deinem abstrusen Wunschdenken entsprechen.

    "natürlich ist das kein irrtum. wenn ich mein fahrrad wegräumen muss, dann wohl die anderen mieter auch."
    Nenne mir doch die dies bestimmende Rechtsvorschrift...
    Der VM darf sogar willkürlich einem Mieter etwas versagen, was andere Mieter wohl dürfen...:D

  • ich muss meinen Vorrednern zustimmen, eine Ausnahme ... grundsätzlich wäre der Kinderwagen unter der Treppe ok, die Fahrräder aber nicht.

    Grundsätzlich darf aber kein Fluchtweg versperrt werden, daher geht Fahrrad im Hausflur garnicht, stell dir vor deine Nachbarn stellen dort 5 Fahrräder und 3 Kinderwagen ab und deine Familie verbrennt beim Versuch durch das versperrte Treppenhaus zu fliehen.
    Daher ist eine Argumentation über die Wirksamkeit der Hausordnungsklausel müssig, selbst wenn diese Klausel ungültig wäre gilt immernoch die Verkehrssichernugspflicht und diverse Sicherheitsbestimmungen und die Verbieten nunmal den Fluchtweg durch das Treppenhaus zu verstellen. Zudem erinnere ich mich dunkel, dass es da um an der Wand aufgehängte Bilder ging und nicht um Fahrräder im Fluchtweg.

    Und die Begründung mit unter der Treppe müsste ja erlaubt sein, wieviele Mitbewohner gibt es denn? Warum soll es dir erlaubt sein und den anderen nicht?

    Aus professioneller Sicht kann ich Dir sagen, im Treppenhaus hat nichts zu stehen, unter der Treppe maximal Kinderwagen wenn sie niemanden behindern. Wenn ihr Kinderwagen und Fahrräder nicht unterbekommt ist dies euer Problem. Ein Anspruch an den Vermieter besteht sicher nicht.

  • hallo vermieter,

    dass ein rad im flur nichts zu suchen hat, leuchtet mir ein. darum gehts nicht. es geht darum, dass es keine andere möglichkeit gibt laut hv ausser eben draussen bei wind und wetter im fahrradständer. wir haben eine extra kellertür und eine kellertreppe. unter der kellertreppe ist so eine art kleiner raum und nische wo einige mieter ihre räder lassen. das war mir aber zu unsicher wegen klauen, da ich das rad nicht im blick habe, somit habe ich es in den flur gestellt nach absprache meiner zwei nachbarn. gut, es muss weg laut hv verstehe ich. aber ich verstehe nicht, warum das rad nicht in die nische unter die kellertreppe kann, wo es niemanden behindert und auch nicht stört. das argument, dass die mieter mit ihren rädern die wände beschmutzen verstehe ich auch. das stimmt auch. ein mieter trägt sein bike immer in den 4. stock und überall sind spuren vom rad an der wand von seinem profil. dass die hv da mahlerkosten möchte ist klar. ich frage nur, weil ich wissen wollte wie es in anderen häusern so gehandhabt wird. wir haben auch einen grossen innenhof mit garten zur gemeinschaftlichen nutzung. wir werden der hv mal vorschlagen, dort ständer aufzustellen. die sind dann hinterm haus und nicht so leicht von aussen zugänglich. ausserdem könnte man vom balkon immer nen blick auf sein rad werfen. noch eine möglichkeit wäre unsere duplex tg, da wir zur zeit dort kein auto stehen haben, aber auch keine befriedigende lösung irgendwie, wenn man das rad täglich nutzt.

    lg

  • Gut dann sind wir uns ja schonmal einig.
    Die Problematik kenne ich leider zur genüge, es ist unglaublich was so alles im Treppenhaus plaziert wird und wir mussten da auch schon prozessieren.
    Ich kenne die Örtlichkeiten nicht, aber ggf. wäre z.B. ein absperrbarer Fahrradschuppen im Hofbereich / Gartenbereich möglich oder ein Gitterverschlag in der TG sofern vorhanden. Hier kann man ja durchaus mit Vorschlägen an den Eigentümer oder die Verwaltung herangehen.
    Wenn der Langfinger dann im Haus wohnt hat man natürlich die A-Karte gezogen. :)


  • ich hab aber keinen platz in meiner wohnung für ein fahrrad. da stehen schon 2 kinderwägen, die ich auch nicht im flur abstellen kann. der vermieter bietet mir sonst auch keine abstellmöglichkeit ausser vorm haus an. da wird das rad aber definitiv geklaut.


    Dann könnne Sie eben kein Fahrrad kaufen oder Sie nehmen die vorhandene Abstellmöglichkeit war.
    Was stellen sie eigentlich für Ansprüche an eine Mietwohnung, welche Sie in dem Zustand angemietet haben, wie diese sich Ihnen bei Unterzeichnung des Mietvertrages darstellte. Nachgeschobenen Forderungen braucht der Vermieter Ihnen nicht zu erfüllen.

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