Beiträge von bibi_33

    hallo vermieter,

    dass ein rad im flur nichts zu suchen hat, leuchtet mir ein. darum gehts nicht. es geht darum, dass es keine andere möglichkeit gibt laut hv ausser eben draussen bei wind und wetter im fahrradständer. wir haben eine extra kellertür und eine kellertreppe. unter der kellertreppe ist so eine art kleiner raum und nische wo einige mieter ihre räder lassen. das war mir aber zu unsicher wegen klauen, da ich das rad nicht im blick habe, somit habe ich es in den flur gestellt nach absprache meiner zwei nachbarn. gut, es muss weg laut hv verstehe ich. aber ich verstehe nicht, warum das rad nicht in die nische unter die kellertreppe kann, wo es niemanden behindert und auch nicht stört. das argument, dass die mieter mit ihren rädern die wände beschmutzen verstehe ich auch. das stimmt auch. ein mieter trägt sein bike immer in den 4. stock und überall sind spuren vom rad an der wand von seinem profil. dass die hv da mahlerkosten möchte ist klar. ich frage nur, weil ich wissen wollte wie es in anderen häusern so gehandhabt wird. wir haben auch einen grossen innenhof mit garten zur gemeinschaftlichen nutzung. wir werden der hv mal vorschlagen, dort ständer aufzustellen. die sind dann hinterm haus und nicht so leicht von aussen zugänglich. ausserdem könnte man vom balkon immer nen blick auf sein rad werfen. noch eine möglichkeit wäre unsere duplex tg, da wir zur zeit dort kein auto stehen haben, aber auch keine befriedigende lösung irgendwie, wenn man das rad täglich nutzt.

    lg

    achso, treppenhaus gehört zu den gemeinschaftsflächen und die kann man auch nutzen sofern sie niemanden behindern, wie auch gemeinschaftsgarten etc. es handelt sich hier um einen platz unter der kellertreppe, wo niemand hingeht und der niemanden stört. dass das rad nicht im flur stehen bleiben kann, ist mir auch klar. aber warum nicht unter der kellertreppe? viele möglichkeiten hab ich ja nicht. hab aber auch ne rechschutzversicherung. mal sehen was die sagen.

    naja, so einfach ist das aber nicht:


    Häufig enthalten Hausordnungen uneingeschränkte Verbote wie zum Beispiel: "Das Aufstellen von Gegenständen jeglicher Art, insbesondere von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollern usw. auf Vorplätzen, Gängen, Treppenhausabsätzen und Trockenböden ist nicht erlaubt." Eine solche Klausel in einer Hausordnung ist nach ganz überwiegenden Meinung unwirksam. (LG Hamburg, Urteil v. 6. August 1991, Az 316 S 10/91, AG Hanau Urteil v. 19. Januar 1989, Az 34 C 1155/88). Der BGH hat sich bisher zur Wirksamkeit von Klauseln in Hausordnungen nicht explizit geäußert. Es kann aber nach dem Urteil vom 10.11.2006 (siehe oben) wohl davon ausgegangen werden, dass uneingeschränkte Verbote, Gegenstände nicht im Flur oder Treoppenhaus abstellen zu dürfen, unwirksam sind.
    Hausordnungen werden als Bestandteil des Mietvertrages wie allgemeine Geschäfts-bedingungen ("das Kleingedruckte") behandelt. Mit den wesentlichen Grundgedanken des Mietrechts (= Gebrauchsüberlassung gegen Mietzahlung) ist eine derartige generelle Verbotsklausel nicht mehr zu vereinbaren (§ 307 Abs 2 Nr. 1 BGB) und unwirksam. Der Vermieter ist mietrechtlich zur uneingeschränkten Gebrauchsüberlassung gem. §§ 535, 536 BGB verpflichtet. Zum Gebrauch der Wohnung gehören auch die Gemeinschaftsflächen. Die Klausel besagt hinsichtlich der Gemeinschaftsflächen fast das Gegenteil.
    Mietrecht 02 - 2007 Mietrechtslexikon

    Hallo liebes Forum,

    wir wohnen mitten in einer Großsstadt in einem Altbau und haben für die Fahrräder einen Fahrradständer neben unserm Haus. Die meisten Mieter stellen ihre Räder dort ab oder vorm Haus auf die Strasse und in ihren eigenen Kellerräumen. Einen absperbaren Fahrradraum haben wir nicht. Nun, ich habe mir zum Geburtstag ein neues Rad gekauft mit Kindersitz um meine Kleine zur Kita zu befördern morgens. Da das Rad über 500 Euro gekostet hat und hier viel geklaut wird, habe ich das Fahrrad in Absprache der zwei Mieter neben mir vor der Haustür im Flur abgestellt. Es ist nicht an der Wand gelehnt, da es einen V Ständer hat. Nun kam der Hausmeister vor einigen Wochen und sagte mir, das fahrrad müsse weg, da es die Fluchtmöglichkeiten behindere und wir müssen es draussen auf die Strasse abstellen. Auf die Frage, ob ich es unter die Kellertreppe stellen kann wo es niemanden stört, kam, dass das nicht möglich sei. In unserem Kellerabteil, was relativ klein ist, steht schon das 1500 euro teure Fahrrad meines Mannes und in unserer Wohnung im Flur schon 2 Kinderwägen. Ein Nachbar stellt sein Rad jetzt auch hinter unserm Fahrrad im Flur ab und hat auch mit seinen Mountainbike reifen erhebliche Spuren an der Wand hinterlassen. Auch andere Mieter tragen ihre Fahrräder durchs Treppenhaus und hinterlassen Spuren an den Wänden.

    Nun, heute morgen klingelten ein eigentümer bei uns und sate, wir müssen uns wegen den Spuren an der Wand unterhalten, wer jetzt den Maler bezahlt. Hab dann gesagt, die Spuren seien nicht von meinem Rad, das sieht man auch, sondern von den anderen Rädern. Das wäre ihm egel, das Rad müsse weg. Das verstehe ich ja aber er nennt mir keine andere Möglichkeit ausser vor der Haustür afu der Strasse. Dort wird das Rad aber definitiv beschädigt oder geklaut werden und in die Wohnung und im Keller kann ich es nicht stellen. Darf der Vermieter das oder muss er einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen.

    MFG

    bibi

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