Ist das einfach so erlaubt?

  • Hallo,

    wir haben folgendes Problem. Wir leben in einem 3-Parteienhaus. Die 2 unteren Wohnungen gehören unseren Vermietern, die obere Wohnung wurde gekauft und die Besitzer wohnen sein ein paar Tagen darin.

    Nun wurde ohne unser wirkliches Wissen, in Absprache mit unseren Vermietern ein Kaminrohr an der Hauswand verlegt, welches an unserer Seite in unsere Terasse verläuft. Erstens sieht es sehr bescheiden aus und dazu schränkt es den ohnhin schon wenigen Platz dort ein.

    Ist sowas ohne Absprache erlaubt? Können wir Mietminderung verlangen?

    Anbei 2 Fotos!


    Danke im Voraus!

    3 Mal editiert, zuletzt von Dong84 (9. Juli 2012 um 11:47)

  • also Vollprofi empfiehlt sicherlich Schmerzensgeld und das geht garnicht, ich sehe dass etwas differenzierter.

    Was heisst "ohne unser wirkliches Wissen"
    Grundsätzlich in Absprache mit dem Vermieter, passt schon.

    Schwierige Frage.
    Spielraum für eine Mietminderung sehe ich aber nicht.

    Die Einschränkung durch die Rußklappe in Kopfhöhe am Rand des Balkons ist imho nicht gravierend genug. Selbst wenn man den Bereich des Balkons darunter als nicht mehr nutzbar abzieht, wäre die Mietminderung so marginal, dass der Stress sich nicht lohnt.

    Sorry leider keine Mieteinsparung.

    Aber nur meine Meinung. :)

  • also Vollprofi empfiehlt sicherlich Schmerzensgeld und das geht garnicht, ich sehe dass etwas differenzierter.

    Was heisst "ohne unser wirkliches Wissen"
    Grundsätzlich in Absprache mit dem Vermieter, passt schon.

    Schwierige Frage.
    Spielraum für eine Mietminderung sehe ich aber nicht.

    Die Einschränkung durch die Rußklappe in Kopfhöhe am Rand des Balkons ist imho nicht gravierend genug. Selbst wenn man den Bereich des Balkons darunter als nicht mehr nutzbar abzieht, wäre die Mietminderung so marginal, dass der Stress sich nicht lohnt.

    Sorry leider keine Mieteinsparung.

    Aber nur meine Meinung. :)


    Ist das in dieser Höhe überhaupt erlaubt? Gefahr von Verletzungen?!

    Ich finde wir sind schon etwas eingeschränkt, unser Sonnenschirm geht nicht mehr aufzuspannen, unsere Katzen haben nun eine Fluchtmöglichkeit.

  • Hallo Dong84,

    wenn das Rohr durch Euren Balkon geht, sehe ich dies als einen unzulässigen Eingriff in Euren Besitzstand.
    Waret Ihr vor den Arbeiten nicht informiert bzw. um Gestattung gefragt worden?
    Wie sind die Monteure auf den Balkon gekommen?

  • Hallo Dong84,

    wenn das Rohr durch Euren Balkon geht, sehe ich dies als einen unzulässigen Eingriff in Euren Besitzstand.
    Waret Ihr vor den Arbeiten nicht informiert bzw. um Gestattung gefragt worden?
    Wie sind die Monteure auf den Balkon gekommen?

    Am Freitag wurde ohne unser Wissen das Gerüst aufgebaut, eigentlich sollte das Heute erst geschehen u die Personen über uns wollten uns darüber informieren. Sie haben sich am WE auch schon entschildigt. Die Entfernung der Absperrung u der Zutritt auf unseren Balkon wurde ohne unsere Zustimmung durchgeführt.

    Unsere Vermieter wurden lediglich darüber informiert u diese meinten zu den Personen über uns "machen sie einfach mal"...wir wussten aber nicht was auf uns zukommt.

  • Am Freitag wurde ohne unser Wissen das Gerüst aufgebaut, eigentlich sollte das Heute erst geschehen u die Personen über uns wollten uns darüber informieren. Sie haben sich am WE auch schon entschildigt. Die Entfernung der Absperrung u der Zutritt auf unseren Balkon wurde ohne unsere Zustimmung durchgeführt.

    Unsere Vermieter wurden lediglich darüber informiert u diese meinten zu den Personen über uns "machen sie einfach mal"...wir wussten aber nicht was auf uns zukommt.


    Wer was wem warum oder auch nicht gesagt hat, ist völlig schnurzpiepe.
    Ihr seid Mieter und habt ein Vertragsverhältnis mit Eurem Vermieter, welcher einzig und allein Euer Anbrechpartner ist.
    Hat der die geplante Rohrinstallation mit Euch vorher besprochen und um Eure Zustimmung gebeten?!?

  • Wer was wem warum oder auch nicht gesagt hat, ist völlig schnurzpiepe.
    Ihr seid Mieter und habt ein Vertragsverhältnis mit Eurem Vermieter, welcher einzig und allein Euer Anbrechpartner ist.
    Hat der die geplante Rohrinstallation mit Euch vorher besprochen und um Eure Zustimmung gebeten?!?

    Defintiv NEIN, zwischen unserem Vermieter und uns gab es 0,0 Kommunikation. Es wurde lediglich mit der Partei darüber und den Handwerkern kommuniziert.

  • Defintiv NEIN, zwischen unserem Vermieter und uns gab es 0,0 Kommunikation. Es wurde lediglich mit der Partei darüber und den Handwerkern kommuniziert.


    Ich wüsste, was ich täte, wenn (als Handwerker verkleidete?) Arbeiter auf meinem Balkon erscheinen würden...:eek:
    Strafbaren Hausfriedensbruch kann es auch auf Balkonen geben.

  • Ich wüsste, was ich täte, wenn (als Handwerker verkleidete?) Arbeiter auf meinem Balkon erscheinen würden...:eek:
    Strafbaren Hausfriedensbruch kann es auch auf Balkonen geben.

    Sie waren ja in unserer Abwesentheit da, deshalb konnten wir zum dem Zeitpunkt nicht einschreiten.

    Mir geht es um diese furchtbare Rohr, das Nutzfläche nimmt und auch noch in Kopfhöhe angebracht ist...

  • Sprechen Sie mal Ihren Vermieter an was der dazu zu sagen hat.
    Ist dass Erdgeschoss oder haben Sie eine Wohnung darüber?

    Grundsätzlich sollte eine Absprache schon vorher erfolgen. Vorallem wenn Sie so beeinträchtigt werden durch die Maßnahme.

  • Sprechen Sie mal Ihren Vermieter an was der dazu zu sagen hat.
    Ist dass Erdgeschoss oder haben Sie eine Wohnung darüber?

    Grundsätzlich sollte eine Absprache schon vorher erfolgen. Vorallem wenn Sie so beeinträchtigt werden durch die Maßnahme.

    Vermieter wurde kontaktiert. Er schaut sich das nun mal an.

    Dies ist das EG. Die darüberliegende Wohnung hat diesen Kamin installieren lassen.

  • einfach so ein gerüst aufstellen ohne ankündigung geht eigentlich nicht - der zug ist nun aber abgefahren. die arbeiten sind durchgeführt. natürlich kann die miete gemindert werden dafür das ein gerüst da ist.

    ein minderungsrecht durch das rohr alleine entsteht nicht, wenn dies aber beinträchtigungen (zB gerüche oder verschmutzungen durch rauch und ruß) auslöst dann schon.

    mieter müssen hierfür weder gefragt werden noch ist ihre zustimmung erforderlich. eine zustimmung ist hier nur von der eigentümergemeinschaft und dem bezirksschronsteinfeger zu holen.

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Also der Vermieter hat sich nun gestern Abend dieses Meisterwerk angeschaut. Er war selbst etwas überrascht. "In dieser Größe und Form wurde mir das niemals mitgetilt" waren seine Worte.

    Er stellte dann nun die Wohnungsbesitzer von oben zur Rede, sie einigten sich darauf, dass das Rohr höher angesetzt wird, dass seine (unsere) Terasse keine Einschränkungen erlangt.

    Wir hoffen, dass der Handwerker dies so ausführen kann.

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