Besuche und Übernachten in einer möblierten Wohnung

  • Hallo,

    ich bin gerade ein Mieter einer vollmöblierten 2,5 Zimmer Wohnung. Die Vermieterin hat mir gesagt, dass die Besuche erlaubt sind, aber die Gäste dürfen bei mir nicht übernachten.

    Sie behauptet, dass es bei einer möblierten Wohnung solche Regeln gelten (im Gegensatz zu unmöblierter Wohnung) und sie will einfach nicht, dass die Möblierung schneller abgenutzt wird.

    Hat sie Recht oder ist eine solche Einschränkung nicht möglich?

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten

    MfG

    Martin

  • Sie behauptet, dass es bei einer möblierten Wohnung solche Regeln gelten (im Gegensatz zu unmöblierter Wohnung) und sie will einfach nicht, dass die Möblierung schneller abgenutzt wird.


    Welche Rechtsgrundlage?

  • Hallo,

    ich bin gerade ein Mieter einer vollmöblierten 2,5 Zimmer Wohnung. Die Vermieterin hat mir gesagt, dass die Besuche erlaubt sind, aber die Gäste dürfen bei mir nicht übernachten.

    Sie behauptet, dass es bei einer möblierten Wohnung solche Regeln gelten (im Gegensatz zu unmöblierter Wohnung) und sie will einfach nicht, dass die Möblierung schneller abgenutzt wird.

    Hat sie Recht oder ist eine solche Einschränkung nicht möglich?

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten

    MfG

    Martin

    Hallo,

    das ist wieder so ein Hirngespinnst eines übervorsichtigen Vermieters, lies mal hier:

    https://www.welt.de/print-wams/art…es-Mieters.html

    Dies wäre ausschließlich möglich, wenn dies in einer Individualvereinbarung nach vorheriger Verhandlung zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wurde möglich, doch halte ich selbst das für Humbug.

    Der Mieter hat die über die Mietsache und deren Bestandteile das alleinige Nutzungsrecht dies gilt auch für Besucher des Mieters, der Vermieter kann weder vorschreiben wer, noch wie lange ein Besucher bleibt.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    das ist wieder so ein Hirngespinnst eines übervorsichtigen Vermieters, lies mal hier:

    https://www.welt.de/print-wams/art…es-Mieters.html

    Dies wäre ausschließlich möglich, wenn dies in einer Individualvereinbarung nach vorheriger Verhandlung zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wurde möglich, doch halte ich selbst das für Humbug.

    Der Mieter hat die über die Mietsache und deren Bestandteile das alleinige Nutzungsrecht dies gilt auch für Besucher des Mieters, der Vermieter kann weder vorschreiben wer, noch wie lange ein Besucher bleibt.

    Gruß
    BHShuber


    In meinem Mietvertrag steht aber, dass die Wohnung für die Nutzung durch 1 Person bestimmt ist. Damit habe ich beim Unterzeichnen des Vertrags einverstanden, weil ich glaubte, dass die Besuche und Übernachtungen automatisch erlaubt sind. Sie meint aber, dass wenn es so explizit in dem Vetrag definiert ist, heisst es, dass da meine Gäste nicht übernachten dürfen. Ich habe ja argumentiert, dass in der Wohnung dauerhaft nur ich (1 Person) wohne und dass die Besuche etwas besonderes ist. Deshalb bin ich mir jetzt nicht sicher, ob eine solche Klausel eigentlich rechtlich wirksam ist. Was meinen Sie davon?

  • In meinem Mietvertrag steht aber, dass die Wohnung für die Nutzung durch 1 Person bestimmt ist. Damit habe ich beim Unterzeichnen des Vertrags einverstanden, weil ich glaubte, dass die Besuche und Übernachtungen automatisch erlaubt sind. Sie meint aber, dass wenn es so explizit in dem Vetrag definiert ist, heisst es, dass da meine Gäste nicht übernachten dürfen. Ich habe ja argumentiert, dass in der Wohnung dauerhaft nur ich (1 Person) wohne und dass die Besuche etwas besonderes ist. Deshalb bin ich mir jetzt nicht sicher, ob eine solche Klausel eigentlich rechtlich wirksam ist. Was meinen Sie davon?

    Hallo,

    diese Klausel ist durchaus wirksam, doch betrifft diese Klausel nicht Besucher von einem Mieter, denn wie Sie schon erkannt haben ist das kein Bewohner, selbst wenn dieser bis zu 6 Wochen am Stück bei Ihnen übernachtet wäre der Vermieter nicht berechtigt einen Einwand zu erheben.

    Weitere Munition für die Argumentation von der rechtlichen Betrachtung her habe ich Ihnen bereits mit dem verlinkten Artikel geliefert.

    Es wäre eben nur aufzupassen, sollte sich die Wohnung in einem Zweifamilienhaus befindet in dem der Vermieter selbst auch wohnt, denn dann hätte er erleichtertes Kündigungsrecht, in so einem Fall würde ich die Konfrontation mit dem Vermieter nicht unbedingt suchen.

    Gruß
    BHShuber

  • Zitat

    Der Vermieter kann weder vorschreiben wer, noch wie lange ein Besucher leibt.

    Besuchszeiten sind begrenzt auf 6 Wochen, unter ganz bestimmten Umständen vielleicht länger, aber niemals unbegrenzt.

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