Mietminderung wegen Schimmelbildung

  • Ich habe seit 1.1. 2005 eine vom Vermieter (DAIG) akzeptierte Mietminderung wegen Schimmelbildung in meiner Wohnung von 21,5%.
    Jetzt erhielt ich ein Schreiben von diesem, ein Außendienstmitarbeiter wolle die Wohnung wegen der Schimmelproblematik Ende Juli inspizieren, die Mietminderung werde vorerst bis 31.7.2012 akzeptiert. Bauliche Veränderungen gab es am Gebäude zwischenzeitlich keine. Der Schimmel tritt aber in der Regel in der kalten Jahreszeit auf und nicht im Hochsommer. Deshalb scheint mir der angeraumte Termin nur eine Alibiveranstaltung des Vermieters zu sein, da jetzt natürlich kein Schimmel feststellbar ist, diesen entferne ich aber immer wieder bei Auftreten mit einer chlorhaltigen Flüssigkeit im Winter, zumal ich eine chronische Bronchitis habe.
    Dem Vermieter liegen auch Fotos mit Schimmelbildung des Bades und der Küche vor.
    Zur Info: Das Bad verfügt über keine richtige Heizung sondern nur über einen "Wärmestrahler" mit Normalstrom und die Schimmelproblematik tritt immer um die Fenster auf und wo zwei Außenwände aufeinander treffen auf. Die Fenser sind dicht, die Wände aber ungedämmt.

    Muß ich den "Außendienstmitarbeiter" jetzt wegen dieser Sache im Sommer überhaupt reinlassen?
    Kann der Vermieter trotz jahrelangem Anerkenntnis einfach zum nächsten Monatsende einfach dieses widerrufen, ohne etwas an der Bausubstanz gemacht zu haben und in seinem früheren Schreiben zusicherte dieses bis zur Abstellung der Ursachen beizubehalten?

    Gruß
    S. Grund


  • Kann der Vermieter trotz jahrelangem Anerkenntnis einfach zum nächsten Monatsende einfach dieses widerrufen, ohne etwas an der Bausubstanz gemacht zu haben und in seinem früheren Schreiben zusicherte dieses bis zur Abstellung der Ursachen beizubehalten?

    Der Vermieter kann keine Mietminderung widerrufen. Entweder er akzeptiert diese, verhandelt mit Ihnen oder muß gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

  • Der Vermieter kann keine Mietminderung widerrufen. Entweder er akzeptiert diese, verhandelt mit Ihnen oder muß gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.


    Ich bezweifele, dass ein VM eine MM unwiderruflich auf ewig zugesteht.
    Jedenfalls trifft den Mieter eine Mitwirkungsfrist. Ich würde den Termin jedenfalls wahrnehmen, Beweise sichern (bspw. Photos mit Datum) und dem Mitarbeiter vorzeigen.

  • Gibt es dazu einen §?

    Er hat die Mietminderung ja bereits vor Jahren schriftlich akzeptiert.

    du hast das doch schriftlich, was willst du noch?

    und ja du "musst" deinen vermieter die besichtigung erlauben, sonst hast du ganz schlechte karten. der sagt dann nämlich es gibt nix "wir wollten die wohnung besichtigen, aber der mieter ließ uns nicht in die wohnung..."

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  • Wer weiß denn ob nicht Schimmelsporen oder nicht sichtbarer Schimmel vorhanden ist?
    Dies kann nur ein Gutachten letztlich klären welches vom Vermieter in Auftrag zu geben ist.
    Kann ein Vermieter einfach so ein jahrealtes schriftliches Anerkenntnis revidieren?
    An der Bausubstanz ist ja nichts verändert worden und das ich den entstandenen Schimmel nicht bekämpfe ist ja wohl für mich als chronischen Asthmatiker nicht zumutbar.

  • sorry, kannst du deine frage nochmal neu formulieren?

    du hast es von deinem vermieter ein schriftliches zugeständnis das die mietminderung ok ist und das es bis zum 31.7.12 so bleibt. wo liegt das problem? was soll revidiert werden?

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  • Zitat

    Dies kann nur ein Gutachten letztlich klären welches vom Vermieter in Auftrag zu geben ist.

    Woher stammt denn dieses Wissen? Bisher war es so, dass der "Geschädigte" den Beweis des Schadens antreten musste. Aber du kannst doch zum Gesundheitsamt gehen und verlangst vom Amtsarzt eine Bestätigung, dass deine Wohnung versport ist.

    Dann hättest du was in der Hand gegen deinen Vermieter. Und noch einmal. Warum bist du nicht Mitglied im Mieterverein, oder haben die dich rausgeschmissen?

  • Woher stammt denn dieses Wissen? Bisher war es so, dass der "Geschädigte" den Beweis des Schadens antreten musste. Aber du kannst doch zum Gesundheitsamt gehen und verlangst vom Amtsarzt eine Bestätigung, dass deine Wohnung versport ist.

    Dann hättest du was in der Hand gegen deinen Vermieter. Und noch einmal. Warum bist du nicht Mitglied im Mieterverein, oder haben die dich rausgeschmissen?


    da hat er schon recht, laut rechtsprechnung muss der vermieter beweisen, dass der schimmel nicht aufgrund baulicher mängel, sondern durch verhalten des mieters verursacht wurde.

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  • sorry, kannst du deine frage nochmal neu formulieren?

    du hast es von deinem vermieter ein schriftliches zugeständnis das die mietminderung ok ist und das es bis zum 31.7.12 so bleibt. wo liegt das problem? was soll revidiert werden?

    Das schriftliche Zugeständnis stammt aus 2005 und beinhaltet die Akzeptanz der Mietminderung bis die "Ursache behoben" ist.
    Da es bisher keine bauliche Veränderung gab, jetzt aber eine einseitige "Befristung" des Vermieters erfolgt ist. Diese Befristung meine ich mit "Revision" und halte diese für unrechtmäßig.

  • Das schriftliche Zugeständnis stammt aus 2005 und beinhaltet die Akzeptanz der Mietminderung bis die "Ursache behoben" ist.
    Da es bisher keine bauliche Veränderung gab, jetzt aber eine einseitige "Befristung" des Vermieters erfolgt ist. Diese Befristung meine ich mit "Revision" und halte diese für unrechtmäßig.

    nee das ist erstmal ok, ich würde dem vermieter antworten. das du davon ausgehst das die mängel bis zu dem datum behoben sind - und du natürlich damit die minderung als erledigt ansiehst. mal sehn wie er darauf reagiert :)

    (wobei ich das schon etwas merkwürdig finde das es hier um einen 7 jahre alten brief geht. aber egal.)

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  • also der Mieter macht sich Sorgen dass er garkeinen Schimmel vorweisen kann wenn der Vermieter besichtigen kommt und daher die Mietminderung ggf. garnicht gerechtfertigt ist.
    Seltsam finde ich auch, dass der Mieter seit 7 Jahren in einer Schimmelwohnung wohnt, als Asthmatiker statt sich eine "gesunde Wohnung" zu suchen ... macht Sinn. So schlimm kanns dann wohl doch nicht sein.

  • Vermieter, ist schon leicht verdächtig ;)

    sollte dem tatsächlich so sein und es gibt gar keinen schimmmel (mehr). könnte der vermieter die gewährte mietminderung wegen arglistiger täuschung sogar zurückfordern. zumindest für die zeit der regelmäßigen verjährung und natürlich nur wenn sein vermieter ihm nachweisen kann, dass er ihn absichtlich hinters licht geführt hat... wenn ich nun weiter mache landen wir sogar im strafrechtlichen bereich ;)

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  • Hallo liebes Forum,

    ich schreibe in dieses Thema, da ich nicht extra ein neues eröffnen will. Folgendes Problem: Ich bin mit meiner Freundin vor einem Jahr in eine schöne Zwei-Zimmer-Wohnung (69qm) gezogen. Eines der Einzugskriterien war für mich ein geräumiger, gut verschließbarer Keller. Alles soweit so gut. Nun gehe ich nach längerer Zeit heute in den Keller und finde dort mir wichtige Gegenstände (Kletter-Ausrüstung, Fahrrad) total angeschimmelt vor. Auch sind die dort gelagerten Umzugskartons klamm.

    Der Keller des Hauses ist allgemein schlecht gelüftet, in meinem Abteil (gemauert mit Tür) befindet sich auch kein Fenster. Allerdings wurde ich auf eine solche Problematik beim Einzug nicht aufmerksam gemacht und diese war auch nicht absehbar (in den ersten Monaten war ja Winter, wo die Luft eher trockener ist).

    Ich habe das Dilemma nun fotografisch festgehalten und meine Sachen anschließend "gerettet". Mein Problem ist nun, dass der Keller für mich nicht nutzbar ist, da ich selbst nicht für die Belüftung sorgen kann und meine mir wertvollen Sachen dort schimmeln. Besteht die Chance auf Mietminderung? Wenn ja, wie gehe ich vor? Wir haben eigentlich ein gutes Verhältnis zu den Vermietern.

    Vielen Dank für eure Hilfe

  • In dem man seine Faulheit überwindet und einen neuen Thread beginnt.

    Sorry, das hatte nichts mit Faulheit zu tun, sondern einfach mit den Geflogenheiten aus anderen Foren, in denen es oftmals ungern gesehen ist, wenn 100 Threads zum gleichen Thema existieren. Ich bin neu hier und wollte einfach nur höflich sein.

  • Besteht die Chance auf Mietminderung?


    M.E. nein, denn warme (sommerliche) Luft kondensiert an den kalten Kellerwänden zwangsweise Feuchtigkeit aus. Lüften könnte sogar kontraproduktiv sein. Du hättest bestenfalls Chancen, wenn Dir im MV explizit die von Dir gewünschten bzw. erwarteten Eigenschaften des Kellers zugesichert worden wären (für alle Jahreszeiten).

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