Folgende Situation:
Beginn Mietverhältnis: 08/2010. Kaution in drei gleichen Raten (Kontoauszüge vorhanden) werden dem Vermieter überwiesen. Durch die Hausverwaltung wird dem Mieter zugetragen, dass der Vermieter in großen finanziellen Schwierigkeiten sei, sie sogar schon zweimal mit ihm vor Gericht ziehen mussten. Im letzten Jahr wird der Mieter durch die Hausverwaltung um Auskunft gebeten, ob er von seinem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erhalten hat. Der Mieter bestätigt dies. Daraufhin erfährt der Mieter, dass der Vermieter seinerseits der Hausverwaltung gegenüber angegeben habe, nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten zu haben. Folge: Klage durch die Hausverwaltung. In diesem Jahr richtet der Mieter durch Email an eine Anfrage an seinen Vermieter m.d.B., ihm nachzuweisen, dass er seine Kaution insolvenzsicher angelegt habe, etc. etc. Der Vermieter antwortet auch und versichert, ohne irgendwelche Nachweise beizulegen,dass er dieser Verpflichtung nachgekommen sei. Einen Monat später kommt der Mieter erneut auf seine Anfrage zurück und verlangt nun endgültig einen Nachweis der ordnungsgemäßen Anlage. Für den Verweigerungsfall kündigt er an, dass er die künftigen Mietzahlungen genau um die Höhe der Kaution kürzen wird. Daraufhin erklärt der Vermieter dem Mieter eine "Vorankündigung zum Eigenbedarf für Juli 2013". Desweiteren erklärt er, dass er für diesen Fall sofort das Mahnverfahren einleiten würde. Das Kürzen der Miete (um die Höhe der geleisteten Kaution ist lt. BGH zulässig) ist die eine Sache. Eine Strafanzeige des Mieters nach Ablauf der gesetzten Frist (Betrug/hilfsweise Untreue) die andere Sache. Aber, kann der Mieter auch außerordentlich kündigen, weil ihm ein weiteres Verbleiben in diesem Vertragsverhältnis nicht zugemutet werden kann?