Berechtigt Kautionsbetrug d.d.Vermieter eine außerordentl.Kündigung des Mieters?

  • Folgende Situation:

    Beginn Mietverhältnis: 08/2010. Kaution in drei gleichen Raten (Kontoauszüge vorhanden) werden dem Vermieter überwiesen. Durch die Hausverwaltung wird dem Mieter zugetragen, dass der Vermieter in großen finanziellen Schwierigkeiten sei, sie sogar schon zweimal mit ihm vor Gericht ziehen mussten. Im letzten Jahr wird der Mieter durch die Hausverwaltung um Auskunft gebeten, ob er von seinem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erhalten hat. Der Mieter bestätigt dies. Daraufhin erfährt der Mieter, dass der Vermieter seinerseits der Hausverwaltung gegenüber angegeben habe, nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten zu haben. Folge: Klage durch die Hausverwaltung. In diesem Jahr richtet der Mieter durch Email an eine Anfrage an seinen Vermieter m.d.B., ihm nachzuweisen, dass er seine Kaution insolvenzsicher angelegt habe, etc. etc. Der Vermieter antwortet auch und versichert, ohne irgendwelche Nachweise beizulegen,dass er dieser Verpflichtung nachgekommen sei. Einen Monat später kommt der Mieter erneut auf seine Anfrage zurück und verlangt nun endgültig einen Nachweis der ordnungsgemäßen Anlage. Für den Verweigerungsfall kündigt er an, dass er die künftigen Mietzahlungen genau um die Höhe der Kaution kürzen wird. Daraufhin erklärt der Vermieter dem Mieter eine "Vorankündigung zum Eigenbedarf für Juli 2013". Desweiteren erklärt er, dass er für diesen Fall sofort das Mahnverfahren einleiten würde. Das Kürzen der Miete (um die Höhe der geleisteten Kaution ist lt. BGH zulässig) ist die eine Sache. Eine Strafanzeige des Mieters nach Ablauf der gesetzten Frist (Betrug/hilfsweise Untreue) die andere Sache. Aber, kann der Mieter auch außerordentlich kündigen, weil ihm ein weiteres Verbleiben in diesem Vertragsverhältnis nicht zugemutet werden kann?

  • Nein.

    >Das Kürzen der Miete (um die Höhe der geleisteten Kaution ist lt. BGH
    >zulässig) ist die eine Sache.

    ok Urteil dazu gibts .. aber schwierig, wollen Sie vor Gericht ziehen?

    Mit dem Einbehalten der Miete setzen Sie sich einem hohen Kostenrisiko aus, Anwaltskosten, Mahnverfahren (Schufaeintrag), fristlose Kündigung ... dass sollte man sich gut überlegen.

    Sie müssten bei Anzeige wegen Untreue nachweisen, dass die Kaution wirklich nicht angelegt wurde, kommt der Vermieter dann mit dem Beweis des Gegenteils um die Ecke kann er Sie noch wegen falscher Verdächtigung belangen.... schwierige Situation

    in der aktuellen Situation würde ich nichts unternehmen, geht er insolvent und die Kaution war tatsächlich nicht angelegt können Sie immer noch anzeigen. Davon abgesehen hätten Sie dann ggf. noch die Möglichkeit die Miete einzubehalten, bzw. beim Verkauf haftet auch der neue Eigentümer für die Kaution.

    Also keine Panik.

    Die Ankündigung Eigenbedarf bei einem Mehrfamilienhaus? hüstel .. schlechter Scherz
    allerdings die Mahnbescheiddrohung sollten Sie Ernst nehmen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Vermieter (4. Juli 2012 um 19:29)

  • OK, vielen Dank. Aber der Vermieter hat bis zum 15.07. Zeit, die Anlage nachzuweisen, erst dann will der Mieter reagieren - und zwar mit Miete zum 01.08. Das ist nach Ansicht des Mieters ein angemessener Zeitraum einer nie nachgewiesenen Anlage über eine Kaution bei fast 4-jähriger Mietzeit.

    Über das Mahnverfahren macht sich der Mieter keine Sorgen. Warum? Widerspruch - Einzelrichter - und der fragt den Vermieter, warum er die Anlage nicht nachgewiesen hat. Damit bleibt der Vermieter auf seinen Kosten sitzen, die er immerhin vorstrecken muss.

    OK, es kommt darauf an, ob der Vermieter die Anlage nachweist. Weist er Sie aber bis zum 15.07. nicht nach, liegt der Verdacht nahe, dass er - trotz seiner gegenteiligen Äußerung, er habe die Pflichten aus dem Mietvertrag erfüllt, insbes. der ordnungsgemäßen Anlage der Kaution, den Tatbestand eines Betruges erfüllt.

    Die eigentliche Frage aber ist, ob der Mieter in einem Zug (Einbehalten der Kaltmiete/NK werden überwiesen)neben einer Strafanzeige auch selbst das Mietverhältnis außerordentlich kündigen darf, weil ihm der Fortbestand dieser vertraglichen Beziehung nicht zugemutet werden kann, um einer Kündigung des Vermieters wegen Nichterfüllung des Mietvertrages (hier: Zahlung der Miete; gilt aber auch erst nach zweimaligem Nichtbezahlen der Miete) zuvor zu kommen?

  • Die Antwort war Nein.

    Die nicht ordnungsgemäße Anlage der Kaution, bzw. der nicht geführte Nachweis berechtigt imho nicht zur fristlosen Kündigung.
    Welche unzumutbaren Umstände entstehen denn daraus für Sie?
    Sie machen sich die Probleme ja auch eigentlich selbst.

    Warum haben Sie nicht direkt nach dem Einzug die Anlage der Kaution hinterfragt, warum ausgerechnet jetzt? Suchen Sie einen Grund fristlos kündigen zu können? Schon was anderes in Aussicht?

    Wenn Sie aus der Wohnung möchten, kündigen Sie einfach fristgerecht. Dann klärt sich dass auch mit der Kaution.

  • 1. oder 2. Vorsitzender vom örtlichen "Haus + Grund"?:o

    Im übrigen habe ich in der Fall-Form vorgetragen. Ist schon bezeichnend, mich persönlich in diesem Fall anzusprechen.

    Na ja, scheint auch wirklich der einzige in diesem Forum zu sein, der überhaupt etwas zu diesem Fall zu sagen hat. Wirklich gut besucht! Wenigstens ein Vermieter, ist zwar nicht brauchbar, aber trotzdem danke.

    Hallo Admin, bitte befreie mich aus diesem "Experten-Forum Mietrecht" - bitte Daten und Account löschen!!!

  • orihuela:

    "Im übrigen habe ich in der Fall-Form vorgetragen."
    Keine Courage...?

    "Na ja, scheint auch wirklich der einzige in diesem Forum zu sein, der überhaupt etwas zu diesem Fall zu sagen hat."
    Ich schliesse mich seiner geäusserten Meinung an.

    "Wirklich gut besucht!"
    Yoo, durchschnittlich haben wir hier alle zwei Wochen einen neuen Trollposter.

    "Hallo Admin, bitte befreie mich aus diesem "Experten-Forum Mietrecht" - bitte Daten und Account löschen!!!"
    Eine Bitte mit drei Ausrufezeichen...? *kopfkratz*


  • Aber, kann der Mieter auch außerordentlich kündigen, weil ihm ein weiteres Verbleiben in diesem Vertragsverhältnis nicht zugemutet werden kann?

    Nein, kann er nicht. Wenn dieser Zustand bereits seit Anfang 2011 besteht und ein Nachweis auf die angelegte Kaution so wichtig ist, hätte er sich schon lange darum bemühen müssen, diesen Zustand zu klären.
    Warum fällt es dem Mieter wohl gerade jetzt ein zu kündigen und auch noch fristlos?

    Für eine fristlose Kündigung reicht der Grund nicht aus. Er hätte bereits vor Monaten fristgerecht kündigen können.
    Das scheint mir eher eine Verschleierung der wahren Gründe zu sein.
    Der Mieter sollte dann doch lieber einen Anwalt konsultieren..

  • Hallo orihuela,

    ich möchte Ihnen großes Bedauern aussprechen und Sie haben mein vollstes Mitgefühl, dass die Antwort die ich Ihnen geben mußte nicht Ihren Erwartungen, Wünschen und Ihrer Rechtsauffassung entsprach.
    Leider bin ich in der Auswahl der Antworten an Recht und Gesetz sowie den gesunden Menschenverstand gebunden.
    Antworten die Sie gerne hätten, die Ihnen aber nichts bringen würden, weil Sie falsch oder unsinnig sind, kann ich Ihnen leider aus Gewissensgründen nicht anbieten. Ich bereue manchmal die Wahl des Benutzernamens, da der falsche Eindruck entsteht ich würde hier die "Vermieterseite" vertreten.
    Hätten Sie sich die Mühe gemacht einige Postings hier im Forum zu anderen Themen zu verfolgen, wäre Ihnen aufgefallen, dass dies nicht der Fall ist.
    Zu allerst bin ich Mensch und ich war selbst lange Zeit Mieter. Da habe ich schon einiges erlebt.
    Mein Fachwissen ziehe ich aus der Tätigkeit als Immobilienverwalter mit entsprechender Fachausbildung und Jahren reales Erleben der Branche.
    Wie Sie unschwer erkennen bin ich mit der geäußerten Meinung zur Problematik nicht alleine. In meiner ersten Antwort habe ich Ihnen Wege aufgezeigt wie Sie am besten in dieser Situation vorgehen können bzw. was ich machen würde.
    In Ihrer Antwort wurde dann klar worauf Sie letztendlich hinaus wollen, wobei es sich mir entzieht welchen Vorteil Sie aus der Aktion ziehen möchten. Ich kann mir meinen Teil nur denken.

    Das Leben ist kein Ponyhof.

    Schon wieder zuviel Text, ich muss mir da mal einen Textbaustein für die regelmässig hier aufschlagenden User, die unsachlich werden sobald die Antworten nicht in ihr Weltbild, Rechtsverständnis oder Wunschdenken passen anlegen.

    Trotzdem alles Gute und übrigens die Antwort auf ihre Anfrage bei gutefrage.net wird ihnen besser gefallen, ist aber sachlich völlig falsch und hat das Thema verfehlt, zudem beinhaltet sie eine Aufforderung zum Rechtsbruch. Dass kann teuer werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Vermieter (6. Juli 2012 um 12:27) aus folgendem Grund: ästhetische Korrektur

  • fristlos kündigen, nein (vgl. §569 BGB)

    betrug, naja gibt es beweise (i.S. des StGB)? dann anzeige erstatten. (halte ich aber super unwahrscheinlich)

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

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