Hallo zusammen,
ich wohne seit Dezember ´11 in einer Mitwohnung und hatte seitdem schon einige Probleme mit den Vermietern, sodass ich nicht weiß wie ich das folgende Problem lösen soll.
Die Vormieterin hatte die Gastherme nicht warten lassen, sodass ein Installateur erst kam als wir bereits eingezogen waren. Dieser Installateur teilte uns mit, als er die Therme sah, dass seine Firma nicht bereit wäre unsere Therme zu warten, da diese so alt sei und er sie durch eine Wartung eher kaputt machen würde und dieser Installateur riet uns eine neue Therme zu installieren weil so die Kosten gerringer wären. Es ging aber noch keine Gefahr von der Therme aus und sie funktionierte noch den Umständen ensprechend.
Nun teilte uns der Vermieter mit, dass er keine neue Gastherme installieren lassen will sondern auf die Warmwasserzubereitung mit Strom umrüsten will, dies aber erst wenn die Gastherme gar nicht mehr funktioniert.
Mittlerweile ist es so, dass man nur noch eiskalt oder kochendheiß duschen kann, zusätzlich geht die Therme während dem Duschen manchmal komplett aus (auch die kleine Flamme die immer brennt) und das größere Problem ist, dass es immer stark nach Gas riecht sobald das Wasser läuft.:(
Sollte ich sofort den Schaden beheben lassen und meinen Vermietern in Rechnung stellen oder diese erst darauf hinweisen? Meiner Meinung nach geht von dieser Therme Gefahr aus und das finde ich eigentlich unzumutbar und möchte es so schnell es geht behoben haben.
Wenn ich einen Brief (Einschreiben) schreibe, dauert das ja so ca. 3 Tage. Bis der Sohn (Elektriker), der Vermieter Zeit hat um diesen Elektroboiler (o.ä.) zu installieren vergeht auch noch zusätzlich Zeit. Telefonisch möchte ich mit denen nicht sprechen weil das wäre mündlich und dann könnten die sich ja fein rausreden (Die Vermieter drücke sich grundsätzlich immer um jegliche Kosten:(). Wir können momentan nicht duschen und das ist ein Problem!
Was soll ich tun? Und falls ich doch einen Brief schreiben sollte, was sollte drin stehen? ![]()
Vielen Dank!
Tabea