Aus Gastherme tritt Gas aus!

  • Hallo zusammen,

    ich wohne seit Dezember ´11 in einer Mitwohnung und hatte seitdem schon einige Probleme mit den Vermietern, sodass ich nicht weiß wie ich das folgende Problem lösen soll.

    Die Vormieterin hatte die Gastherme nicht warten lassen, sodass ein Installateur erst kam als wir bereits eingezogen waren. Dieser Installateur teilte uns mit, als er die Therme sah, dass seine Firma nicht bereit wäre unsere Therme zu warten, da diese so alt sei und er sie durch eine Wartung eher kaputt machen würde und dieser Installateur riet uns eine neue Therme zu installieren weil so die Kosten gerringer wären. Es ging aber noch keine Gefahr von der Therme aus und sie funktionierte noch den Umständen ensprechend.
    Nun teilte uns der Vermieter mit, dass er keine neue Gastherme installieren lassen will sondern auf die Warmwasserzubereitung mit Strom umrüsten will, dies aber erst wenn die Gastherme gar nicht mehr funktioniert.
    Mittlerweile ist es so, dass man nur noch eiskalt oder kochendheiß duschen kann, zusätzlich geht die Therme während dem Duschen manchmal komplett aus (auch die kleine Flamme die immer brennt) und das größere Problem ist, dass es immer stark nach Gas riecht sobald das Wasser läuft.:(
    Sollte ich sofort den Schaden beheben lassen und meinen Vermietern in Rechnung stellen oder diese erst darauf hinweisen? Meiner Meinung nach geht von dieser Therme Gefahr aus und das finde ich eigentlich unzumutbar und möchte es so schnell es geht behoben haben.
    Wenn ich einen Brief (Einschreiben) schreibe, dauert das ja so ca. 3 Tage. Bis der Sohn (Elektriker), der Vermieter Zeit hat um diesen Elektroboiler (o.ä.) zu installieren vergeht auch noch zusätzlich Zeit. Telefonisch möchte ich mit denen nicht sprechen weil das wäre mündlich und dann könnten die sich ja fein rausreden (Die Vermieter drücke sich grundsätzlich immer um jegliche Kosten:(). Wir können momentan nicht duschen und das ist ein Problem!

    Was soll ich tun? Und falls ich doch einen Brief schreiben sollte, was sollte drin stehen? :confused:

    Vielen Dank!

    Tabea

    Einmal editiert, zuletzt von nina_tabea (29. Juni 2012 um 17:15)

  • Hallo zusammen,

    ich wohne seit Dezember ´11 in einer Mitwohnung und hatte seitdem schon einige Probleme mit den Vermietern, sodass ich nicht weiß wie ich das folgende Problem lösen soll.

    Die Vormieterin hatte die Gastherme nicht warten lassen, sodass ein Installateur erst kam als wir bereits eingezogen waren. Dieser Installateur teilte uns mit, als er die Therme sah, dass seine Firma nicht bereit wäre unsere Therme zu warten, da diese so alt sei und er sie durch eine Wartung eher kaputt machen würde und dieser Installateur riet uns eine neue Therme zu installieren weil so die Kosten gerringer wären. Es ging aber noch keine Gefahr von der Therme aus und sie funktionierte noch den Umständen ensprechend.
    Nun teilte uns der Vermieter mit, dass er keine neue Gastherme installieren lassen will sondern auf die Warmwasserzubereitung mit Strom umrüsten will, dies aber erst wenn die Gastherme gar nicht mehr funktioniert.
    Mittlerweile ist es so, dass man nur noch eiskalt oder kochendheiß duschen kann, zusätzlich geht die Therme während dem Duschen manchmal komplett aus (auch die kleine Flamme die immer brennt) und das größere Problem ist, dass es immer stark nach Gas riecht sobald das Wasser läuft.:(
    Sollte ich sofort den Schaden beheben lassen und meinen Vermietern in Rechnung stellen oder diese erst darauf hinweisen? Meiner Meinung nach geht von dieser Therme Gefahr aus und das finde ich eigentlich unzumutbar und möchte es so schnell es geht behoben haben.
    Wenn ich einen Brief (Einschreiben) schreibe, dauert das ja so ca. 3 Tage. Bis der Sohn (Elektriker), der Vermieter Zeit hat um diesen Elektroboiler (o.ä.) zu installieren vergeht auch noch zusätzlich Zeit. Telefonisch möchte ich mit denen nicht sprechen weil das wäre mündlich und dann könnten die sich ja fein rausreden (Die Vermieter drücke sich grundsätzlich immer um jegliche Kosten:(). Wir können momentan nicht duschen und das ist ein Problem!

    Was soll ich tun? Und falls ich doch einen Brief schreiben sollte, was sollte drin stehen? :confused:

    Vielen Dank!

    Tabea[/FONT][/QUOTE]

  • Sag mal, gehts noch?

    Also das frage ich mich auch gerade. Ich dachte diese Seite heißt "Mietrecht-Hilfe" und nicht "Wir beschweren uns über die Formatierug irgendwelcher Texte". Sehr seriös "Erfahrener Benutzer"... Also danke für die Hilfe. Diese finde ich offensichtlich hier nicht.

    Viel Spaß beim Lesen!

  • Komisch, jeder Fragesteller ist mit der Schrift zufrieden, die ihm das System gibt. Nur du meinst, weil du glaubst etwas besseres zu sein, kannst du auch unleserlich schreiben.

    Dann warte, bis sich jemand erbarmt und deinen Text liest. Ich jedenfalls bin es nicht!

    Und wenn du Hilfe suchst, dann musst du dich an die Gepflogenheiten anpassen, nicht ich!

  • also das frage ich mich auch gerade. Ich dachte diese seite heißt "mietrecht-hilfe" und nicht "wir beschweren uns über die formatierug irgendwelcher texte". Sehr seriös "erfahrener benutzer"... Also danke für die hilfe. Diese finde ich offensichtlich hier nicht.


    我不能讀和想加入前面的發言者!

    oder besser

    אני לא יכול לקרוא מעוניין להצטרף הדוברים הקודמים!

  • Wenn es Pflicht wäre sich an die Standardschriftart o.ä. zu halten, gäbe es nicht die Möglichkeit sie zu ändern. Nur weil du, anscheinend Analphabet, das mit dem Lesen noch nicht so ganz hinkriegst, muss ich mich nicht mit deinen außerordentlich sinnlosen Kommentaren beschäftigen. Es ist absolut lächerlich so dumm daherzureden. Tolleranz wäre das Stichwort. Wennn du so an deine 2000 Beiträge gekommen bist, dann gute Nacht. Du bist derjenige der sich nicht an die Gepflogenheiten anpasst, denn diese sind, einem bei einem Problem zu helfen und nicht hier niveaulose Kommentare abzugeben nur weil du mit der Schrift nicht klar kommst. Du hättest es einfach lassen können und diese böse Frau, die eine andere Schriftart benutzt als alle andern (was ich bezweifel), ignorieren können. Den gewissen Intellekt bringst du anscheinend auch nicht mit ein, sonst würdest du nicht denken, dass jeder der eine andere Schriftart benutzt etwas Besseres wäre. Vielleicht kriegst du das mit dem Schriftartwechsel ja auch nicht hin und deshalb sind alle andern besser. Das ist aber nicht mein Problem. Ich kam hier in dieses Forum weil ich Hilfe brauchte und dann kommt jemand wie du.
    Du bist eindeutig fehl am Platz! Ich habe es nicht mehr nötig auf irgendwelche Kommentare deinersteits einzugehen, Mainschwimmer.

    நான் இல்லையெனில் கண்டுபிடிக்க ஆகிவிட்டேன் ஏனெனில் அது இப்போது, நடந்துவிட்டது.
    =Es hat sich jetzt erledigt, denn ich bin anderweitig fündig geworden.

    P.s.: Jeder Vollidiot kann des ersten Text lesen ;)

    Einmal editiert, zuletzt von nina_tabea (29. Juni 2012 um 21:06)

  • Hallo nina_tabea,

    habe mir mal erlaubt, Deine Schrift hier auf das Übliche zu ändern, denn durch Deine Änderung wird Dein Anliegen weder wichtiger noch interessanter oder dringlicher.

    "Nun teilte uns der Vermieter mit, dass er keine neue Gastherme installieren lassen will sondern auf die Warmwasserzubereitung mit Strom umrüsten will,"
    Das halte ich für nicht statthaft. Die Gastherme HAT so zu funktionieren, wie nach dem heutigen Stand der Technik als normal zu erwarten ist.
    Mal angenommen, dass die Menge an Energie (in kWh) die gleiche ist um das Wasser wie benötigt zu erwärmen, kann ich Dir sagen, dass bei unserem Versorger die kWh Strom 3,78 mal so teuer ist wie die kWh Gas.
    Das bedeutet, dass ich dann mit meinem VM mal gemeinsam überlegen würde, wie er mir die finanziellen Verluste kompensieren würde...

    "zusätzlich geht die Therme während dem Duschen manchmal komplett aus (auch die kleine Flamme die immer brennt)"
    Das scheint dann wohl keine "Therme" (genauer: Gasetagenheizung) zu sein, sondern eher ein gasbetriebener Boiler. Hast Du Marke und Typbezeichnung?

    "das größere Problem ist, dass es immer stark nach Gas riecht sobald das Wasser läuft.:("
    Vielleicht schickt Euer Gasversorger mal einen Mitabeiter mit Messgerät vorbei anstatt der VM einen ihm bekannten Handwerker...

    "Sollte ich sofort den Schaden beheben lassen und meinen Vermietern in Rechnung stellen oder diese erst darauf hinweisen?"
    Jetzt kommen wir in das Gebiet der unzulässigen Rechtsberatung...

    "Wenn ich einen Brief (Einschreiben) schreibe, ..."
    Ich würde ein Einwurfeinschreiben schicken, die Reklamationen sachlich aufzählen und Behebung innerhalb von 14 Tagen einfordern. Auch wäre ein Hinweis auf den § 535 BGB sehr wichtig.

    Sollte das fruchtlos verlaufen, würde ich einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner berechtigten Interessen beauftragen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (29. Juni 2012 um 21:35)

  • Hallo Berny,
    das Strom für die Warmwasseraufbereitung teurer ist, wusste ich nicht und das werde ich sicherlich mit meinem VM klären. Danke für den Hinweis. Er wird aber keinen neuen gasbetriebenen Boiler installieren da die für ihn höher Kosten wären.
    Ich kenne mich mit soetwas nur sehr wenig aus und es wird wahrscheinlich ein gasbetriebener Boiler sein. Dieser macht nur warmes Wasser und nicht die Heizung o.ä. Ich habe versucht ein Bild mit der aufschrift anzuhängen, dieser Boiler ist von Junkers.
    Da weder eine Wartung, noch eine Reinigung vorgenommen wurde, ist unser Gasverbrauch höher und auch der Wasserverbrauch weil es aus diesem Boiler ununterbrochen tropft.
    Ich kann ja, aber momentan nicht mehr duschen und weil der Gasgeruch so zugenommen hat, traue ich mich das auch mit eiskaltem Wasser nicht, also finde ich 2 Wochen Frist sehr lange. Mir hat jemand gesagt (aus einem anderen Forum), dass dieser Zustand unzumutbar wäre und ich deshalb nur eine Frist von wenigen Tagen verlangen kann.
    Vielen Dank!
    Tabea

  • nina_tabea:

    "das Strom für die Warmwasseraufbereitung teurer ist, wusste ich nicht"
    Willkommen im Leben...:), aber jetzt weisst Du es und hast gleich einen Vergleichswert. Wissen ist Macht...:D

    "Er wird aber keinen neuen gasbetriebenen Boiler installieren da die für ihn höher Kosten wären."
    Das ist sein Problem, er darf Dich jedoch wirtschaftlich nicht schlechter stellen (btw. ich bin Mieter und auch Vermieter).

    "Ich kenne mich mit soetwas nur sehr wenig aus und es wird wahrscheinlich ein gasbetriebener Boiler sein. Dieser macht nur warmes Wasser und nicht die Heizung o.ä. Ich habe versucht ein Bild mit der aufschrift anzuhängen, dieser Boiler ist von Junkers."
    Ist klar: Ein Standgerät als Heisswasserspeicher mit 27,8 kW Heizleistung, ich schätze so 150 Liter Inhalt. Natürlich hat das auch seinen Preis, ständig diese Menge Wasser mit 60°C bereitzuhalten. Und da sind wir nun bei einem Knackpunkt: Bei einer so ollen Möhre kann ein Austausch gegen einen neuen hochwertigen Elektro-DE (Durchlauferhitzer) schon mal m.E. Dich finanziell nicht soo eklatant treffen.
    Und die Gasgefahr wäre dann auch nicht mehr gegeben.
    Wenn Du mir den (ungefähren) Liter-Inhalt nennst, werde ich mich mal bei einem Bekannten (ein Spezi) schlau machen über die Verbrauchskosten-Gegenüberstellung.
    Deine Schrift ist so jetzt ganz i.O.;)

  • Ich hab jetzt nicht alle Antwor4ten gelesen, wegen dieser Schrift-Diskussion. Falls ich also jetzt was schreibe, was schon irgendwo steht, dann sorry.

    "Dieser Installateur teilte uns mit, als er die Therme sah, dass seine Firma nicht bereit wäre unsere Therme zu warten, da diese so alt sei und er sie durch eine Wartung eher kaputt machen würde und dieser Installateur riet uns eine neue Therme zu installieren weil so die Kosten gerringer wären."
    -> Das hast du doch sicher schriftlich vom Installateur und sofort nachweislich den Vermieter darüber infomiert?

    "keine neue Gastherme installieren lassen will sondern auf die Warmwasserzubereitung mit Strom umrüsten will"
    -> In meinen Augen eine Verschlechterung der Mietsache (da Strom teurer ist als Gas), dem ihr nicht zustimmen müsst.

    "Was soll ich tun?"
    -> Wenn wirklich Gas austritt, würde ich zuallererst mal die Gaszufuhr unterbrechen. Dann dem Vermieter nachweilich den Mangel mitteilen und zur zeitnahme Behebung auffordern. Sicherheitshalber auch direkt eine sofortige Mietminderung androhen, für die Zeit in der du deswegen kein warmes Wasser hast.
    Wenn du auch direkt eine Frist zur Behebung des Mangels benennst, kannst du nach deren Verstreichen und (ggf. erneuter fruchtloser Fristsetzung und Hinweis darauf, was du machen wirst) auch eine Ersatzvornahme vornehmen lassen.

  • Meine Recherchen ergaben, dass es sich hier wohl um einen Gas-DE mit 27,8kW Anschlusswert handelt, der gegen einen Elektro-DE ausgewechselt werden soll.
    Dabei wäre zunächst festzustellen, ob eine genügend starke Anschlussleitung vorhanden ist, also 3-phasig mit je 9kW, bei 230V machen das mindestens 40(!) Ampère Absicherung, verdammt viel... Hier http://www.energiegemeinschaften.de/web/cms/mediab…klinghausen.pdf kannste Infos bekommen. Auf Blatt 22 stehen auch Preise.
    Alternative wäre ein Speicher, der ständig oder nach zeitigem vorherigen Einschalten eine bestimmte Menge Wasser erhitzt.
    Hierbei wäre aber auch zu unterscheiden zw. Druck- und drucklosen Geräten, welche aber wiederum spezielle Armaturen benötigen...

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