Hallo und guten Tag!
Ich habe mich hier angemeldet, da ich ein ärgerliches Problem mit meiner unfähigen HV habe. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Es geht um das leidige Thema Mietminderung. Ich versuche mal so knapp es geht den Fall zu schildern:
Die Warmwasserversorgung in unserem Bad ist mangelhaft seit ca. Juni 2011. (Heißt es wird nur sehr sehr langsam warm und auch dann tröpfelt es nur aus dem Duschkopf.)
Auf Grund dieser Tabelle sehe ich eine Mietminderung um 10% als gerechtfertigt an.
Den Mangel habe ich am 12. Juli 2011 per Einschreiben gerügt und eine Frist von 2 Wochen gesetzt (aber keine Mietminderung angedroht).
Die Zeit verstrich und weder hat die HV den Mangel beseitigt, noch habe ich mich selbst weiter darum gekümmert, sprich den Mangel hingenommen und die Miete brav weitergezahlt.
Am 26. April 2012 habe ich die HV telefonisch gebeten, den Mangel endlich zu beseitigen. Nachdem weiterhin nicht passiert ist, habe ich Anfang Juni 2012 abermals angerufen. Der Mangel besteht bis heute, den 28. Juni 2012.
- Welches Vorgehen schlagt ihr mir nun vor?
Falls Mietminderung ok:
- Kann ich die Miete rückwirkend mindern? Also für 11,5 Monate 10% der geleisteten Mietzahlungen von den nächsten Mietzahlungen abziehen?
- Wenn ja, bemisst sich das an der Kalt- oder an der Warmmiete?
- Muss ich etwas zurückzahlen, sobald der Mangel beseitigt ist?
- Welche Formalitäten muss ich beachten?
Falls nicht:
- Kann ich einen Handwerker beauftragen und die Rechnung auf die HV ausstellen lassen?
- Kann ich beides kombinieren?
Ich freue mich auf Eure Antworten und bedanke mich im Voraus!
Max