Mietminderung rückwirkend

  • Hallo und guten Tag!

    Ich habe mich hier angemeldet, da ich ein ärgerliches Problem mit meiner unfähigen HV habe. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

    Es geht um das leidige Thema Mietminderung. Ich versuche mal so knapp es geht den Fall zu schildern:

    Die Warmwasserversorgung in unserem Bad ist mangelhaft seit ca. Juni 2011. (Heißt es wird nur sehr sehr langsam warm und auch dann tröpfelt es nur aus dem Duschkopf.)

    Auf Grund dieser Tabelle sehe ich eine Mietminderung um 10% als gerechtfertigt an.

    Den Mangel habe ich am 12. Juli 2011 per Einschreiben gerügt und eine Frist von 2 Wochen gesetzt (aber keine Mietminderung angedroht).

    Die Zeit verstrich und weder hat die HV den Mangel beseitigt, noch habe ich mich selbst weiter darum gekümmert, sprich den Mangel hingenommen und die Miete brav weitergezahlt.


    Am 26. April 2012 habe ich die HV telefonisch gebeten, den Mangel endlich zu beseitigen. Nachdem weiterhin nicht passiert ist, habe ich Anfang Juni 2012 abermals angerufen. Der Mangel besteht bis heute, den 28. Juni 2012.


    - Welches Vorgehen schlagt ihr mir nun vor?

    Falls Mietminderung ok:
    - Kann ich die Miete rückwirkend mindern? Also für 11,5 Monate 10% der geleisteten Mietzahlungen von den nächsten Mietzahlungen abziehen?
    - Wenn ja, bemisst sich das an der Kalt- oder an der Warmmiete?
    - Muss ich etwas zurückzahlen, sobald der Mangel beseitigt ist?
    - Welche Formalitäten muss ich beachten?

    Falls nicht:
    - Kann ich einen Handwerker beauftragen und die Rechnung auf die HV ausstellen lassen?
    - Kann ich beides kombinieren?

    Ich freue mich auf Eure Antworten und bedanke mich im Voraus!
    Max

  • Vielen Dank, allerdings ist das nicht die erhoffte Antwort. Googlen und lesen kann ich zum Glück. Doch leider ist dies bei der Vielzahl an Webseiten und der Komplexität des Themas sehr mühsam. Und ist ein solches Forum nicht genau dazu geschaffen, gefilterte Informationen auszutauschen? Die Frage auf Ihre Antwort müsste lauten, "wo finde ich alle Informationen zum Thema Mietminderung?"

    Trotzdem noch mal vielen Dank für Ihre Mühe.

  • Hallo Max

    >Welches Vorgehen schlagt ihr mir nun vor?
    Anwalt ... nochmal Frist setzen und jetzt Mietminderung ankündigen

    >Falls Mietminderung ok:
    nope eher nicht und rückwirkend schonmal garnicht

    >- Kann ich die Miete rückwirkend mindern? Also für 11,5 Monate 10% der >geleisteten Mietzahlungen von den nächsten Mietzahlungen abziehen?
    kannst Du aber wird in einer fristlosen Kündigung enden
    rückwirkende Mietminderung ist nicht und dann ist da noch die Geschichte mit der Beweisbarkeit.

    >- Wenn ja, bemisst sich das an der Kalt- oder an der Warmmiete?
    wenn ja Warmmiete, allerdings hier nein

    >- Muss ich etwas zurückzahlen, sobald der Mangel beseitigt ist?
    wenn die Mietminderung zu hoch angesetzt war und der Richter dies feststellt sicher, ggf. sogar alles

    >- Welche Formalitäten muss ich beachten?
    frag den Anwalt .. Mietminderung ist kein Selbstläufer und nix für Anfänger, ausserdem mit erheblichem Kostenrisiko behaftet

    sprech doch mal den Vermieter an wenn die HV nix auf die Reihe bekommt

    Falls nicht:
    >- Kann ich einen Handwerker beauftragen und die Rechnung auf die HV >ausstellen lassen?
    als Verwalter sage ich da klar nope ... den zahlste dann selbst

    die "Ersatzvornahme" so nennt man dass musst du auch vorher ankündigen wenn die Frist abgelaufen ist.. aber entweder oder also nicht beides

    wo liegt denn deiner Meinung das Problem tatsächlich?

    >- Kann ich beides kombinieren?
    was Handwerker auf Kosten der HV + Mietminderung ... lass mal kurz überlegen... Nein
    du kannst aber beides androhen mit Fristsetzung und dann für eins entscheiden .. aber wie gesagt Risiko ist immer dabei

  • Hallo Max,

    wenn Du diesen Zustand bereits ein Jahr lang erträgst ohne Nägel mit Köpfen zu machen, scheint es ja nicht so dringend oder einschneidend zu sein.
    Hast Du mal den Duschkopf abgeschraubt? Kann ja sein, dass die Düsen verkalkt sind. Das fiel mir sofort ein, als ich die Symptome las.


  • - Welches Vorgehen schlagt ihr mir nun vor?


    zunächst mal prüfen ob es neuere zahlen gibt, 20 jahre alte urteile müssen nicht mehr aktuell sein ;)

    Falls Mietminderung ok:
    - Kann ich die Miete rückwirkend mindern? Also für 11,5 Monate 10% der geleisteten Mietzahlungen von den nächsten Mietzahlungen abziehen?

    Der Anspruch entsteht mit der Mangelanzeige (nicht dem Eintritt des Mangels), ob man das jetzt voll ausnutzen sollte ist eine andere Frage...

    - Wenn ja, bemisst sich das an der Kalt- oder an der Warmmiete?

    Immer auf die Warmmiete.

    - Muss ich etwas zurückzahlen, sobald der Mangel beseitigt ist?

    Nein

    - Welche Formalitäten muss ich beachten?

    keine, empfehlenswert ist logischerweise schriftlich mit bestätigung durch den vermieter. wer was behauptet muss es im zweifel beweisen können.

    Falls nicht:
    - Kann ich einen Handwerker beauftragen und die Rechnung auf die HV ausstellen lassen?

    auch das geht, aber zunächst muss die angekündigt werden mit fristsetzung! "wenn bis ... nicht erledigt, beauftrage ich... und werde die kosten mit der Miete verrechnen" im juristendeutsch heißt das aufrechnung.

    - Kann ich beides kombinieren?

    Ja

    Es gibt noch eine möglichkeit, und zwar einen teil der miete zurück zuhalten bis die reparaturen durchgeführt sind. nach erledigung muss der betrag aber an den vermieter gezahlt werden. i.d.r. das 3-4-fache des minderungsbetrages

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

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