Auszug - Vermieter will aber noch Therme reinigen lassen.

  • Liebes Forum,

    ich ziehe zum 30.06. aus der Wohnung aus. Anfang Juni war der Schornsteinfeger bei uns, und natürlich zahle ich auch seine Überprüfung. So, nun macht der Vermieter auf einmal einen Termin für die jährliche Thermenwartung und schreibt auf einen Zettel, dass ich um 8 Uhr morgens am Werktag, (in 3 Tagen), zu Hause sein soll und den Herren von der Wartung in Empfang zu nehmen. Im Vertrag steht zwar, dass ich die jährliche Wartung machen soll, aber die letzte Wartung war am 28.07.2011, und ich ziehe zum 30.06 aus. Was soll ich machen? Ich will diese natürlich nicht noch bezahlen, habe aber auch Angst, dass er dann mit der Kaution nicht herausrückt. Was tun?

    Danke und Gruß

  • Da der Vermieter die Wartung beauftragt hat, nehme ich an, dass die Kosten in die Nebkostenabrechnung einfließen. Somit müssten Sie ohnehin nur 6/12 der Wartung zahlen, wenn das Mietverhältnis am 30.06 endet. Und zwar egal, wann die Wartung in dem Abrechnungsjahr gemacht wird. Es kann Ihnen also egal sein, ob die Wartung noch im Juni gemacht wird, oder erst im Juli.

    Anders wäre es natürlich, wenn Sie selbst die Wartung direkt beauftragen und mit dem Wartungsunternehmen abrechnen. In dem Fall wäre aber bis zum Auszug die Wartung noch nicht fällig und müsste daher noch nicht durch Sie durchgeführt werden.

  • Hallo Goldmund,

    zur Beantwortung der Frage wäre es wichtig, wenn Du uns mitteilst, wie der Betriebskostenabrechnungszeitraum bisher war; ausserdem, ob eine Wartung hierin berechnet wurde.

  • Zitat

    Ich will diese natürlich nicht noch bezahlen,

    Das ist aber nur reines Wunschdenken! Fakt ist, dass in eine Betriebskostenabrechnung ALLE Rechnungen des Abrechnungszeitraums hinein kommen. Abrechnungszeitraum kann das Kalenderjahr sein, muss es aber nicht.

    Von allen Rechnungen, auch solchen, die nach deinem Auszug deinem Vermieter berechnet werden, zahlst du stets den Anteil, den du im Abrechnungszeitraum Mieterin warst.

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