Beiträge von Goldmund

    Das hört sich ja prima an, freut mich!:)
    Ab jetzt ist die Mietsache in seiner Verantwortung. Er hat ja alle Schlüssel?

    Ja, er hat alle Schlüssel bekommen, und das wurde auch im Protokoll festgehalten.
    Sollte er trotzdem auf einmal mit irgendwelchen Dingen kommen, melde ich mich.

    Vielen Dank nochmals für eure Unterstützung.
    Gruß

    Der VM hat mich positiv überrascht. Er zeigt sich kooperativ, schaute sich die Wohnung an, gab die Kaution Bar zurück, und unterschrieb das von mir erstelle Übergabeprotokoll.
    Ich hatte auch einen unabhängigen Zeugen, der ebenfalls unterschrieb.
    Das ging alles so glatt, dass es für mich zu verdächtig glatt ging.
    Heute, 22.08. war die Übergabe. Steht auch alles dokumentiert auf dem Protokoll. Der Mietvertrag galt ja aber bis zum 31.08.
    Kann der VM irgendetwas noch rechtlich drehen?
    Er unterschrieb, dass die Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand übergeben wurde.

    Danke und Gruß

    Danke Berny für deine Bemühungen.
    Also bezüglich der Kompetenz hatte ich in den letzten Wohnungsübergaben keine Schwierigkeiten.
    In diesem Fall soll ich mich um die Wohnung meines Opas kümmern, da mein Vater sich im Urlaub befindet, und ich schriftlich dazu bevollmächtigt wurde mich dieser Angelegenheit zu widmen.
    Ich habe heute mir den Mieterbund telefoniert, und werde jetzt von ihnen rechtlich gestützt.

    Vielen Dank bei allen, die mir geantwortet haben.

    Noch kurz paar Fragen:

    1. In dem MV steht bei den Schönheitsreparaturen Küche in etwas 3 Jahren (Mein Opa wohnte knapp 3 Jahre dort). Muss ich sie komplett streichen, oder kann ich das nur stellenweise, weil die Küche im guten Zustand ist.

    2. Falls der VM sich Sachen ausdenkt, was alles noch gemacht werden muss (und das wird es), und den Schlüssel nicht annehmen will, muss ich dann ab September weiter die Miete zahlen?

    3. Er schrieb auf den Vertrag, dass er die Kaution bei dem Aushändigen der Schlüssel übergibt. Kann ich darauf pochen, oder ist dieses Schreiben gegenstandslos? Ich meine, darf ich die Kaution gegen die Schlüssel verlangen?

    >

    Prüfen Sie den Mietvertrag auch mal auf starre Schönheitsreparaturfristen.

    Die Schönheitsreparaturen sind bei der Küche auf 3 Jahre gesetzt. Mein Großvater war knapp über drei Jahren im Mietverhältnis. Die Küche, die er von Vormietern käuflich übernahm, wurde abgebaut. Die leicht gelben Stellen hinter den Schränken werde ich streichen, sehe aber nicht vor die ganze Küche zu streichen, da diese sich im ansehnlichen Zustand befindet. Oder muss ich sie komplett streichen?
    Ich versuche den Vormieter als Zeugen für die Übergabe zu bekommen, sonst würde das meine Frau tun.

    Ich warte noch bis zum Freitag, dann schreibe ich ihm nochmals an.

    Ich sag schon vorab, dass der Vermieter alles tun wird, damit ich auf möglichst hohen Kosten sitzen bleibe.

    Langsam beginnt die Odyssee.
    Also, der Mieter war mein Großvater, der leider aufgrund starker Demenz im Heim ist und nicht mehr ansprechbar.
    Mein Vater hat die Patientenverfügung, und sorgte sich um die Angelegenheiten mit der Mietwohnung. Nun ist er für 3 Wochen im Urlaub und hat mir die Verantwortung für die Übergabe der Schlüssel übergeben. Das hat er auch dem VM per Email mitgeteilt. Dieser dann, antwortete empört, dass mein Vater nicht persönlich die Wohnung an ihn übergibt. Ich habe dem VM daraufhin eine Email geschrieben, dass ich gerne für eine Terminvereinbarung bin zwischen dem 24.08. und 31.08., da der VM nicht in gleicher Stadt wohnt, und deswegen extra kommen muss.
    Nun meine Fragen:
    1. Darf ich die Wohnung überhaupt übergeben?
    2. Was tun, wenn der VM per Email und telefonisch nicht antwortet?

    Danke und Gruß
    Euer Goldmund

    Hallo, und danke für die Antworten.
    Nun, es handelt sich tatsächlich nicht um mich, deshalb schrieb ich es nicht von mir aus.
    Die schwarzen Stellen sind knopfgroß und auf dem Boden der Acrylwanne. Ist mir nicht bekannt, wie sie da entstanden sind. Sonst wurden alle Dübellöcher im gesamten Haus gestopft. Gestrichen wurde nicht, da es nicht im MV steht.
    Die Zeugen bringe ich erst ins Spiel, wen der VM anfängt irgendwelche Faxen zu machen.

    Ich gebe Bescheid, wenn es zur Übergabe kommt.

    Gruß

    Nun, kurz und bündig.
    Der Vermieter vermietete eine 40 Jahre Wohnung, wo er wirklich nie etwas daran gemacht hat. Alles alt; Fenster, Dach, Fassade, einfach alles. Er nimmt auch den Höchstsatz des Mietspiegels und behandelt diese Wohnung als reine Kapitalanlage. Der letzte Mieter (wohnte alleine nur 4 Jahre in dieser Wohnung) hat diese bis zum 31.08. gekündigt, und sich laut Vertrag an alles gehalten. Im Vertrag steht nichts vom Streichen (immer noch die Tapete wie vor 40 Jahren), trotzdem hat er die Nägel und Dübel entfernt und die Löcher gestopft. Die Teppiche raus usw.
    Das Problem bereitet das Badezimmer, im welchem auch nie etwas gemacht wurde. Die Badewanne hat 4 schwarze Stellen der Abnutzung und insg. gibt es in einigen Kacheln Bohrlöcher, die aber nicht vom besagten Mieter stammen, sondern den Vor-Vormietern. Im Übernahmeprotokoll wurden von dem Mieter diese Punkte notiert, jedoch im Nachhinein von dem Vermieter durchgestrichen, jedoch lassen sich die Punkte gut lesen.
    Ich befürchte, dass der Vermieter alles versuchen wird, dass man ihm das Bad komplett renovieren soll. Er wird die Wohnung nicht annehmen wollen, und sich stur stellen. Was tun? Ich habe Kontakt mit den Vormietern, die mir als Zeugen aussagen werden, dass diese Schäden im Bad schon vor ihrer Zeit gab.
    Kann der Vermieter das tun? Was für rechtliche Sicherheiten hat der Mieter?

    Danke und Gruß

    Liebes Forum,

    ich ziehe zum 30.06. aus der Wohnung aus. Anfang Juni war der Schornsteinfeger bei uns, und natürlich zahle ich auch seine Überprüfung. So, nun macht der Vermieter auf einmal einen Termin für die jährliche Thermenwartung und schreibt auf einen Zettel, dass ich um 8 Uhr morgens am Werktag, (in 3 Tagen), zu Hause sein soll und den Herren von der Wartung in Empfang zu nehmen. Im Vertrag steht zwar, dass ich die jährliche Wartung machen soll, aber die letzte Wartung war am 28.07.2011, und ich ziehe zum 30.06 aus. Was soll ich machen? Ich will diese natürlich nicht noch bezahlen, habe aber auch Angst, dass er dann mit der Kaution nicht herausrückt. Was tun?

    Danke und Gruß

    Hallo,

    es handelt sich um ein Zwei-Familien-Haus.
    Wie bereits oben erwähnt, soll in der Wohnung (Dachgeschoss; Wohnraummiete) ein "Museum" mit einer botanischen und zoologischen Sammlung des Vermieters errichtet werden. Dieses "Museum" wird nur von ihm besichtigt, und nicht von der Öffentlichkeit.
    Kündigung hat er noch keine geschrieben, sondern erst mündlich ausgesprochen. Wir haben uns geeinigt, dass ich bis Juli noch hier bleiben kann, was ich als sehr nett empfinde.
    Ich wohne seit 2008 hier und würde mich sehr freuen bis 2014 wohnen zu können, weil in 2014 ich sowieso ausziehen würde.

    Gruß

    Hallo liebes Forum,
    meine Großmutter lebt in einem Zwei-Parteien-Haus, welches natürlich eine Haustür hat und jede Partei eine eigene Wohnungstür. Im Erdgeschoss leben die Eigentümer nur dieser Ebene, und der VM der Wohnung meiner Oma lebt woanders und kümmert sich überhaupt nicht um die vermietete Wohnung. Aber darum geht es mir jetzt nicht.
    Fakt ist, dass es sich bei der Wohnungstür meiner Oma um eine normale Zimmertür mit Glasfenster aus Holz handelt, die in keinster Weise irgendwie isoliert ist. Im Winter zieht die kalte Luft, und natürlich verschwindet auch die Wärme. Dadurch entstehen bei der NK-Abrechnung sehr hohe Kosten für die Nachzahlung (800€). Das Problem dabei ist, dass durch die Haustür, auch viel Wärme entweicht und es im Winter im Treppenhaus richtig kalt ist. Die Eigentümer im Erdgeschoss haben eine komplett renovierte Wohnung, mit neuen Fenstern und einer soliden isolieren Wohnungstür.
    Der VM reagiert nicht auf die Bitte, da etwas zu tun. Muss er reagieren? Ist das Recht auf seiner Seite? Was kann ich tun?

    Danke schon im voraus.
    Gruß
    Euer Goldmund

    Hallo liebes Forum,

    mir wurde die Wohnung gekündigt, weil die Wohnung als Lager genutzt werden soll. Mein Mietvertrag war damals beim Einzug zeitlich bis 2010 begrenzt, jedoch erlaubte mir der VM länger darin zu bleiben, und sprach mündlich sogar auf unbestimmte Zeit aus. Also kam er mir schon vor ca. 2 Jahren sehr nett entgegen, dass ich nun lange da bleiben kann, obwohl ich sowieso in 2014 ausziehen wollte. Jedoch braucht er nun die Wohnung als Lager, für seine Sammlung (er ist Sammler) und hat mir überraschenderweise gekündigt.
    Ich wollte nur kurz fragen, ob dieser Kündigungsgrund im rechtlich Konsens liegt. Die Kündigung erfolgte mündlich, folgt aber sicherlich auch schriftlich. Ich will natürlich noch die zwei Jahre hier herauszögern und werde mit ihm noch reden. Ist ein netter VM.

    Danke und Gruß

    Hallo.
    Alle natürlichen Geräusche, wie barfuß gehen, duschen bzw. baden, Weinen von Kleinkindern, muss 24 Stunden am Tag geduldet werden, und gilt nicht als verboten.
    Sollte die Wohnung hellhörig sein, so müsste man sich nach der Bauweise orientieren, da vielleicht die Wohnung nicht ordentlich gedämmt ist. Dann könnte man sich um eine Mietminderung kümmern. Aber allein der Aufwand und die Kosten für die Messung lohnen sich nicht, da Wohnungen nach dem zweiten Weltkrieg bestimmten baulichen Verordnungen unterliegen.
    Grundsätzlich geht es um Zimmerlautstärke, was auch ein sehr schwammiger Begriff ist. Was dem einen nicht auffällt, stört es den anderen. Natürlich lässt es sich hier aus nicht ermessen, wie wirklich laut es bei Ihnen ist.
    Mit Freundlichkeit entgegen kommen, und die Angelegenheit direkt bei einer Tasse Kaffee besprechen, Kompromissbereitschaft zeigen und sich einigen.

    Liebes Forum,

    ich bekam heute meine Nebenkostenabrechnung für 2011, und zum ersten Mal stand ein Hinweis darauf, dass die Kontoführungs- und Steuerberatergebühren in dieser Abrechnung noch nicht berechnen wurden, jedoch für 2012 berechnet werden.

    Ich dachte, dass diese o.g. Kosten als Verwaltungskosten gelten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Hat sich in 2012 etwas geändert?

    Danke
    Goldmund

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