Einsicht Kautionssparbuch / Mietbarzahlung

  • Hallo ,

    aufgrund eines Gesprächs mit unserem Vormieter , und diversen anderen Vorkommnissen würden wir gerne einen Blick auf das Kautionssparbuch werfen , welches unser Vemieter (angeblich ) angelegt hat .

    Am 30.04. haben wir darum in einem persönlichen Gespräch gebeten , und man sagte uns das wäre kein Problem , jedoch bis heute hatten wir keine Einsicht , unser Vermieter kommt jedesmal mit anderen Ausreden.

    Seit unserem Einzug zahlen wir die Miete bar gegen Quittung , und auch das wollten wir gern ändern und baten um eine Kontonummer , auch das sollte angeblich kein Problem sein , man wollte uns die Kontonummer schnellstens mitteilen , bis heute warten wir vergebens .

    Nun drängen sich uns immer mehr Zweifel auf dass da etwas nicht stimmt , aber was können wir noch tun ? Per Einschreiben mit Fristsetzung den Vermieter auffordern ? Und ist dieser überhaupt dazu verpflichtet uns Einsicht zu gewähren , bzw. uns eine Möglichkeit zu geben die Mietzahlung auf eine Konto zu leisten ??

    Sehr anstrengende Geschichte denn der Standpunkt unserers Vermieters lautet : Wir haben alle Pflichten und er lässt auch keine Gelegenheit aus um uns darauf aufmerksam zu machen , aber Rechte scheinen wir in seinen Augen keine zu haben ........

  • Die Mietkaution

    Nach § 551 Abs. 3 BGB hat der Vermieter eine Barkaution von seinem Vermögen getrennt und verzinslich bei einem Kreditinstitut anzulegen.

    Das Kautionskonto muss als offenes Treuhandkonto geführt werden, um den Mieter im Fall der Insolvenz des Vermieters zu schützen und das Pfandrecht der Banken an dem Kautionskonto auszuschließen.

    Die Bezeichnung eines Kontos als "Mietkonto" reicht hierfür nicht aus (BGH, Urteil v. 25.9.1990, XI ZR 94/89, WuM 1991, 50), wohl aber die Bezeichnung als "Kautionskonto".

  • Hallo Dilara,
    ob ein direkter Anspruch besteht auf ein Kautionskonto einen Einblick zu bekommen ist mir nicht bekannt. Sowohl hat der Vermieter die Pflicht die erhaltende Kaution getrennt von seinen Vermoegen auf ein Kautionskonto anzulegen und mit den ueblichen Zinssatz zu verzinsen incl. der gesetzlichen Kuendigungsfrist. ( je nach Vereinbarung bestehen auch andere Moeglickeiten die Kaution anzulegen )
    Fazit: Entscheidend ist aber, dass Sie einen Nachweis ueber die geleistete Zahlung der Kaution erhalten haben. So koennen Sie bei Pflichtverletzung durch den Vermieter besser dagegen vorgehen.

    Eine Pflicht zur Kontonummer Angabe von Seiten des Vermieters fuer die Einzahlung des Mietzins ist mir nicht bekannt. Fazit: Stellen Sie sicher das Sie alle Quittungen bis zum Ende und darueber hinaus aufbewahren. Und denken Sie daran, dass Ihr Mietzins in der Regel bis zum 3. Werkstag bei Ihren Vermieter eingegangen sein sollte !
    Was machen Sie, wenn Sie Bsp. im Urlaub sind oder Ihr Vermieter ???
    Tipp: Schriftlich mit Nachweis diese Problematik an den Vermieter schreiben und Reaktion abwarten. So haben Sie zumindestens von Ihrer Seite den Versuch unternommen diese Problematik loesen zu wollen.

    Vermieter und Mieter haben Rechte und Pflichten.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo Dilara,

    Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich steuerpflichtig.
    Und wenn nichts über ein Konto läuft, dann ... höre ich jetzt mal auf, laut zu denken.

  • ein anspruch auf zahlung der miete per überweisung ist nur über die "zumutbarkeit", herzuleiten. nach herschender meinung ist es für vermieter nicht zumutbar die miete bar anzunehmen, dies sollte umgekehrt auch für mieter gelten. ist aber juristisch glatteis

    der gedanke mit dem finanzamt kam mir auch sofort ;)

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Hallo zusammen , danke für die Antworten und ja ich habe die gleichen Gedanken (von wegen laut denken :( Leider hat sich auch nach schriftlicher Aufforderung nichts geändert... Wir wissen aber nun vom Mieterschutzbund dass der Mieter durchaus das Recht , Einsicht in das Kautionsparbuch , bzw Kautionskonto , hat . Egal was wir machen oder tun , da kommt keinerlei Einsicht , bzw. eine Reaktion von Seiten des Vermieters .

    LG Dilara

  • Dilara:

    "Hallo zusammen , danke für die Antworten und ja ich habe die gleichen Gedanken"
    Ich kenne die Adresse bzw. TelNr. des FinA, wo mein VM veranlagt wird.

    "Wir wissen aber nun vom Mieterschutzbund dass der Mieter durchaus das Recht , Einsicht in das Kautionsparbuch , bzw Kautionskonto , hat . Egal was wir machen oder tun , da kommt keinerlei Einsicht , bzw. eine Reaktion von Seiten des Vermieters ."
    In meinem nächsten Leben werde ich Richter und nehme gerne Deinen Antrag auf einstweilige Verfügung entgegen.

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    Btw, kleiner Tipp: Plenk ? Wikipedia

  • lass den mieterverein doch mal ein schreiben aufsetzten und deinem vermieter zustellen...

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