Toilette kaputt gemacht; Versicherung zahlt nicht alles

  • Hi Leute,

    ich bin Mieter und erbitte die Meinung eines Wissenden zu meinem Fall. Leider kenne ich keinen, der sich mit der Materie WIRKLICH auskennt, deshalb frage ich hier.

    Vor ein paar Monaten ist mir ein schwerer Gegenstand aus dem Schrank in die Toilette gefallen, welche dadurch zerstört wurde.
    Dies habe ich gleich meiner Vermieterin gemeldet und mit ihr vereinbart, dass ich den Schaden über meine Haftpflicht reguliere und eine Handwerkerfirma dafür beauftrage.
    Die Rechnung beläuft sich auf €423,31, von denen die Versicherung nur €150 zahlen will (Zeitwert + Handwerkerkosten).
    [Die Leistungen des Handwerkers waren:
    Neues Spülbecken, neuer Spülkasten (nötig, weil sonst andersfarbig), Rohrstücke etc., Anfahrt, Handwerkerstunden.]

    Als ich das erfahren hatte, war schon die 1. Mahnung vom Handwerker gekommen.
    Zunächst dachte ich, dass ich auf den Kosten sitzen bleiben würde. Meine Versicherung sagte mir jedoch, dass die Vermieterin die geschädigte sei und die Mehrkosten übernehmen müsse.
    Die Versicherung hat mir auch geraten, erstmal in Bezug auf die Kostendeckung des Handwerkers nichts zu unternehmen, wovon mir mein Vater (selbst vermieter) jedoch dringlichst abgeraten hat, weil mich der Handwerker sonst pfänden hätte können.
    Auf sein Anraten hin habe ich somit die Mehrkosten mit der Monatsmiete verrechnet (ich konnte die Vermieterin nicht erreichen und fragen, ob das in Ordnung gehe).
    Eben hat mich die Vermieterin angerufen und war sehr empört über mein Handeln und verlangt, dass ich ihr die Differenz wieder überweise. Sie fühlt sich im Recht.

    Ich erbitte dringend um Hilfe; ich muss wissen, ob ich im Recht bin (und sie zahlen muss), oder umgekehrt. Ich will mich in keinen Prozess hinein manövrieren; und wenn es (leider; bisweilen habe ich mich mit meiner Vermieterin gut verstanden) doch dazu kommt, will ich auch sicher wissen, dass ich im Recht bin.

    Bester Gruß
    David

  • Hallo David,

    hier müsste doch eine Menge zurechtgerückt werden...:

    "Vor ein paar Monaten ist mir ein schwerer Gegenstand aus dem Schrank in die Toilette gefallen, welche dadurch zerstört wurde."
    So weit, so klar.

    "Dies habe ich gleich meiner Vermieterin gemeldet und mit ihr vereinbart, dass ich den Schaden über meine Haftpflicht reguliere und eine Handwerkerfirma dafür beauftrage."
    Deine VM ist m.E. keine Verpflichtung eingegangen, denn der von Dir verursachte Schaden muss von Dir bzw. einem von Dir bezahlten Beauftragten i.O. gebracht werden (§823 BGB).

    "Die Rechnung beläuft sich auf €423,31, von denen die Versicherung nur €150 zahlen will (Zeitwert + Handwerkerkosten)."
    Viele Versicherer bieten solche Beträge ohne weitere Prüfung (d.h. Verwaltungsarbeit) an.

    "Die Leistungen des Handwerkers waren:
    Neues Spülbecken, neuer Spülkasten (nötig, weil sonst andersfarbig), Rohrstücke etc., Anfahrt, Handwerkerstunden.]"
    Darüber gab es wohl eine Rechnung an Dich?

    "Als ich das erfahren hatte, war schon die 1. Mahnung vom Handwerker gekommen."
    Na, na, da stimmt doch wohl was nicht!!

    "Meine Versicherung sagte mir jedoch, dass die Vermieterin die geschädigte sei und die Mehrkosten übernehmen müsse."
    Diesen Blödsinn glaube ich Dir nicht.

    "Die Versicherung hat mir auch geraten, erstmal in Bezug auf die Kostendeckung des Handwerkers nichts zu unternehmen, wovon mir mein Vater (selbst vermieter) jedoch dringlichst abgeraten hat, weil mich der Handwerker sonst pfänden hätte können."
    Was bedeutet denn "Kostendeckung des Handwerkers"?
    Die Prozedur ist doch ganz einfach:
    1. Der Handwerker schickt seinem Auftraggeber die Rechnung.
    2. Zahlt der AG nicht oder nur teils, -> Erinnerung.
    3. Zahlt der AG weiterhin nicht, -> Mahnung.
    4. Zahlt der AG weiterhin nicht, -> Gerichtlicher Mahnbescheid.
    4. Zahlt der AG weiterhin nicht, -> Gerichtsvollzieher.
    Der Handwerker hat mit Deinem VM bzw. einer evtl. bestehenden Haftpflichtversicherung NICHTS(!!) zu tun.

    "Auf sein Anraten hin habe ich somit die Mehrkosten mit der Monatsmiete verrechnet (ich konnte die Vermieterin nicht erreichen und fragen, ob das in Ordnung gehe)."
    Das ist überhaupt nicht i.O.

    "Eben hat mich die Vermieterin angerufen und war sehr empört über mein Handeln und verlangt, dass ich ihr die Differenz wieder überweise. Sie fühlt sich im Recht."
    Hat sie auch.

    "ich muss wissen, ob ich im Recht bin (und sie zahlen muss), oder umgekehrt."
    Nee, Du bist einzig und allein für die vollständige Schadensbehebung und Bezahlung zuständig.

    "Ich will mich in keinen Prozess hinein manövrieren;"
    Dann zahlste besser umgehend die Mietrückstände.

    "..., will ich auch sicher wissen, dass ich im Recht bin."
    Rechtsberatung gibt's hier nicht, sondern nur Meinungsäusserungen.

  • Zitat

    und wenn es (leider; bisweilen habe ich mich mit meiner Vermieterin gut verstanden) doch dazu kommt, will ich auch sicher wissen, dass ich im Recht bin.

    Du bist im Unrecht!

    Für den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache bezahlst du Miete, so weit klar? Damit sind Schäden des normalen Gebrauchs abgedeckt und gegen zulasten des Vermieters, auch klar?

    Der Absturz eines schweren Gegenstandes in/auf die Toilettenschüssel ist aber nicht vertragsgemäß. Den Schaden hat zum Teil deine Versicherung reguliert, den Rest musst du bezahlen.

  • "Meine Versicherung sagte mir jedoch, dass die Vermieterin die geschädigte sei und die Mehrkosten übernehmen müsse."
    Diesen Blödsinn glaube ich Dir nicht.

    Danke für den produktiven Beitrag.

    Eine wichtige Info fehlt noch:
    Die Versicherung hat mit ihren 150 Euro den aktuellen Wert plus Handwerkerkosten gezahlt, folglich wurde der Schaden ansich beglichen. Dadurch, dass eine komplett neue Toilette installiert wurde, wurde ja der Wert des Mietobjekts gesteigert. Sprich, wo vorher eine €5-Schüssel war, ist jetzt eine €100-Schüssel, welche auch in den Besitz der Vermieterin übergeht.

    Beispiel: Wenn ich jemandes 92er Golf II kaputt fahre, ist es ja auch nicht so, dass meine Versicherung dann den Zeitwert zahlt (sagen wir €500) und ich die restliche Summe für einen neuen 2012er Golf VI aufbringen muss. Der einzige Unterschied ist, dass man eben Gebrauchtwagen kaufen kann. Aber auch wenn das nicht so wäre, müsste man nicht für einen Neuwagen aufkommen.

    9 Mal editiert, zuletzt von davvman (12. Juni 2012 um 10:41)


  • Dadurch, dass eine komplett neue Toilette installiert wurde, wurde ja der Wert des Mietobjekts gesteigert. Sprich, wo vorher eine €5-Schüssel war, ist jetzt eine €100-Schüssel, welche auch in den Besitz der Vermieterin übergeht.

    Richtig, der Mieter hätte hier auch nur den Zeitwert der Vermieterin ersetzen müssen.
    Die Vermieterin müsste also die Differnez zwischen Neu- und Zeitwert dem Mieter ersetzen.


  • Eine wichtige Info fehlt noch:
    Die Versicherung hat mit ihren 150 Euro den aktuellen Wert plus Handwerkerkosten gezahlt, folglich wurde der Schaden ansich beglichen. Dadurch, dass eine komplett neue Toilette installiert wurde, wurde ja der Wert des Mietobjekts gesteigert. Sprich, wo vorher eine €5-Schüssel war, ist jetzt eine €100-Schüssel, welche auch in den Besitz der Vermieterin übergeht.

    Hallo,

    So einfach ist es dann doch nicht.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, resultiert die Rechnungssumme von 423,21 € nicht allein aus dem neuen WC-Becken, sondern ebenso aus dem neuen Spülkasten, den Arbeitsstunden des Handwerkers und den zusätzlich erforderlichen Arbeiten.
    Genau genommen kann hier nur der Beschaffungswert des WC-Beckens angesetzt werden (Also der "Baumarkt-Preis").

    Der Vermieter kann nichts dafür, dass der Spülkasten erneuert wurde und der Handwerker nur für einen Stundenlohn von X-EUR arbeitet.
    Die Kosten kann man ihm nicht auf das Auge drücken.

    Letztendlich musst Du nur dafür sorgen, dass der Ursprungszustand (!) hergestellt wird.
    Ob Du nun ein goldenes WC-Becken verbaust oder vielleicht sogar nur ein gebrauchtes, ist deine Sache. Auf den zusätzlichen Kosten bleibst Du sitzen.

    Ansonsten könnte jeder Mieter Profit daraus schlagen: Wenn mir meine einfach verglasten Fenster nicht mehr gefallen, schmeiss ich halt einen Stein rein und bestelle doppelt verglaste Fenster auf Kosten des Vermieters.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Die Versicherung hat mit ihren 150 Euro den aktuellen Wert plus Handwerkerkosten gezahlt, folglich wurde der Schaden ansich beglichen. Dadurch, dass eine komplett neue Toilette installiert wurde, wurde ja der Wert des Mietobjekts gesteigert. Sprich, wo vorher eine €5-Schüssel war, ist jetzt eine €100-Schüssel, welche auch in den Besitz der Vermieterin übergeht

    Hmm von einer Wertsteigerung kann hier eigentlich nicht die Rede sein. Und im Gegensatz zu einem Pkw gibt es bei einem WC bei einer ordentlichen Pflege auch keine Verschleißerscheinung. Hier spielen dann wohl eher modische Einflüsse eine Rolle.

    Fakt ist doch, dass durch das Verschulden des Mieters dem Vermieter ein Schaden zugefügt wurde, für dessen Ersatz der Mieter haftet. Und nur weil die Haftpflichtversicherung hier nur einen 'Zeitwert' ersetzen möchte, kann diese nicht zu Lasten des Vermieters gehen.

  • Leipziger: Das wäre mutwillige Sachbeschädigung und strafbar. Kann man nicht mit fahrlässigem Handeln vergleichen.

    Gruwo: Das WC war nachweislich längst nicht mehr im Neuzustand; unten in dem Rohr unhygienisch anmutende, braune, nicht entfernbare Kalkablagerungen (da gibt's Fotos) und außerdem war die Halterung von Brille&Deckel völlig ausgeleiert, sodass viele schwergewichtigere Gäste von uns schon das eine oder andere Mal mit Deckel&Brille vom Klo gefallen sind (das lässt sich ebenfalls bezeugen). Zudem hat das Becken am Boden und ließ sich nicht fest verschrauben.

    Gruß

  • Leipziger: Das wäre mutwillige Sachbeschädigung und strafbar. Kann man nicht mit fahrlässigem Handeln vergleichen.

    Man könnte es dem Vermieter aber auch als "Unfall" verkaufen.
    Es geht aber nicht um Mutwilligkeit oder Unglück, sondern um die Tatsache, dass dem Vermieter Kosten in Rechnung gestellt werden sollen, die ihm nicht schuldhaft entstanden sind.

    Der Vermieter muss nur Instandhaltungsarbeiten durchführen, die aus einem vertragsgemäßen Verhalten resultieren. Nicht mehr und nicht weniger. Das dürfte im Mietvertrag auch eindeutig vereinbart sein.
    Warum sollte der Vermieter mehr leisten, wenn es vertraglich nicht geschuldet ist?

    Wird ein WC-Becken durch den nicht vertragsgemäßen Gebrauch beschädigt, ist der Mieter zum Ersatz verpflichtet.
    Wie schon gesagt: Du hättest nicht einmal ein neues Becken einbauen lassen müssen. Ein Gleichwertiges Gebrauchtes hätte es in der Theorie auch getan.

    Ein weiterer Punkt ist das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer: Du hast den Handwerker beauftragt und er hat seine Leistungen erbracht. Dieses Vertragsverhältnis lässt sich nicht auf eine Dritte Person erweitern (zumindest nicht ohne dessen Zustimmung).
    Theoretisch hätte der Vermieter auch einen günstigeren Handwerker beauftragen können.
    Dazu kommt noch, dass Du der Vemieterin gesagt hast, dass Du eine Firma beauftragst und den Schaden mit deiner Versicherung regulierst.
    Spätestens jetzt ist der Vermieter aus dem Schneider, weil Du dich damit indirekt zur (kompletten) Kostenübernahme bereit erklärt hast.
    Ein spontaner Sinneswandel aufgrund der Rechnungssumme ist da nicht mehr möglich.

    "Das WC war nachweislich längst nicht mehr im Neuzustand; unten in dem Rohr unhygienisch anmutende, braune, nicht entfernbare Kalkablagerungen (da gibt's Fotos) und außerdem war die Halterung von Brille&Deckel völlig ausgeleiert, sodass viele schwergewichtigere Gäste von uns schon das eine oder andere Mal mit Deckel&Brille vom Klo gefallen sind (das lässt sich ebenfalls bezeugen). Zudem hat das Becken am Boden und ließ sich nicht fest verschrauben."

    Ablagerungen IM Rohr sind irrelevant. Hier liegt weder eine optische, noch eine funktionelle Beeinträchtigung vor.
    Hinsichtlich des WC-Sitzes gehe ich jede Wette ein, dass dieser den Bestimmungen der Kleinstreparaturklausel unterliegt und Du hier sowieso zahlen müsstest.

    Wenn das Becken bereits vor Deinem Unfall kaputt war, warum hast Du das nicht dem Vermieter mitgeteilt?
    Spätestens nachdem der erste Gast vom WC gefallen ist, hätte ich den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt.
    Nachdem Du das Teil ausgetauscht hast, dürften die Ersatzansprüche abgegolten sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger82,
    weshalb machste Dir solche Mühe?
    Merkste nicht, dass der Fragesteller nichts begreifen kann oder will?

    Ich war vorsichtig optimistisch, dass er es vielleicht doch noch kapiert ;)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für deine Mühe Leipziger.
    Klingt alles plausibel, was du sagst.
    Ich habe inzwischen das Beste draus gemacht; ich wollte es ja auch gar nicht vor Gericht enden lassen! Meine Vermieterin und ich haben ein gutes Verhältnis, was auch so bleiben soll. Ich wollte es eben einfach nur mal wissen.
    Ich habe mich für meine Fehler entschuldigt und Rückzahlung der einbehaltenen Miete angekündigt.
    Und dann noch so von Mann zu Frau an ihr gutes im Menschen appeliert, was ganz gut gefruchtet hat :rolleyes:

    LG auch an den lieben lieben Berny, der mit seiner freundlichen Mundart sich in das Herz der Forenneulinge schließt

  • Habe zufällig dieses Thema entdeckt.... Was hier alles so geschrieben wird, aber nur der Fragesteller und Kolinum haben Recht.

    Natürlich hat der Verimeter nur den Anspruch auf Zeitwert oder die Reparatur in maximal der Höhe des Zetwertes, mehr nicht. Die restlichen Kosten hat der Vermieter zu tragen. Praktisch alles in der Wohnung unterliegt dem alt für neu Abzug : alle Bödenarten, Tapeten, Sanitätsgegenstände etc. Beim Schaden wird die Versicherung anhand an eigenen Tabellen für die mittlere Lebensdauer der Gegenstände den Zeitwert (Restwert, Abzug alt für neu, alles das gleiche) ermitteln und nur das bezahlen. Meint der Vermieter, dass die Berechnung nicht i.O. ist, kann er gerne der Versicherung den Gegenteil nachweisen (zur Not vor Gericht in dem der Vermeiter als Anspruchssteller in Vorleistung geht und den Sachverstänediger erstmal selber bezahlt, um Schadenshöhe zu beweisen). Die Haftfplicht ist auch dafür da, um unberechtigte Ansprüche für den Versicherer abzuwehren und führt auf eigene Kosten (es sei denn, der Versicherer hat Selbstbeteiligung) den Prozess gegen den Vermieter. Also sollte der Vermieter vom Mieter die Differenz verlangen oder von der Kaution abziehen, direkt der Versicherung mitteilen, das ist nicht rechtens und der Vermieter wird definitiv vor Gericht verlieren (es gilt BGB 249). Das einzige, was der Vermieter angreifen kann ist wie gesaqgtdie Höhe des Abzugs.
    Übrigens Abzug alt für neu wird seit langem auch auf die Handwerkerkosten vorgenommen, also quasi für den Endbetrag (Entsorgung , Materialkosten und Handwerkerlohnkosten). Das ist dadurch begrundet, dass nach dem die Lebensdauer des Gegenstandes abgelaufen ist, gilt die Instandsetzungspflicht durch Vermieter und da trägt er alle Kosten allein (das der Vermieter oft zu spät erneuert, ist sein Problem). Weil er durch Beschädigung früher aktiv wird, wird ihm das durch alt für neu Abzug ausgeglichen, auch für Handerwerkerlohnkosen.
    Wenn die Lebenserwartung abgelaufen ist (z.B. bei Teppich 10 Jahre) wird die Versicherung nichts oder aus Kulanz ein wenig bezahlen und der Vermieter erneuert auf eigene Kosten. Der Vermieter hat unter anderem für Teppich 10 Jahre lang Miete bekommen und jetzt ist es abgewohnt.

    Also informiert euch, bevor ihr was andere behauptet. Nichts anders gilt auch, wenn der Mieter keine PHV hat.
    Wer mehr will, versucht die Wohnung auf Kosten des Ex-Mieters zu sanieren :)

    Einmal editiert, zuletzt von Iglesias (5. Juli 2015 um 13:46)

  • Ja Berny, du warst einer, der was anderes behauptet hat und das hat nicht mit der Realität, sondern mit dem Wunschdenken zu tun. War mir klar, dass sich jetzt viele "Experten" (der andere fängt mit "M" an) melden, die jahrelang das falsch gemacht haben und es genauso gerne weiter machen wollen :)

    Das ist aber bei vielen Vermietern so. Nach dem ersten Prozess gegen Versicherung vergeht das aber schnell.

    3 Mal editiert, zuletzt von Iglesias (5. Juli 2015 um 14:48)

  • Ist ja eine der ähnlichen Diskussionen zum Nachlesen

    Tipp von mir, du solltest dort alle Beiträge lesen und was wichtiger ist, auch verstehen. Entweder hast du den Beitrag des Dr. Kamphausen nicht gelesen, oder was trauriger ist, nicht verstanden.

    Aber es wäre besser, wenn du die Zeit, die du für das Ausgraben der alten Beiträge vertust, besser einsetzt. Gieße die durstigen Bäume in deiner Straße, die werden es dir danken.

  • Tipp von mir, du solltest dort alle Beiträge lesen und was wichtiger ist, auch verstehen. Entweder hast du den Beitrag des Dr. Kamphausen nicht gelesen, oder was trauriger ist, nicht verstanden.

    Aber es wäre besser, wenn du die Zeit, die du für das Ausgraben der alten Beiträge vertust, besser einsetzt. Gieße die durstigen Bäume in deiner Straße, die werden es dir danken.


    Mietrecht kenne ich gar nicht (nur paar Urteile, obwohl mich hier schon überrascht, wie wenig einige Vermieter die kennen), aber von Versicherungsrecht bzw Schadensregulierung brauchst du mir nichts zu erzählen. Es reicht paar deine Notes zu lesen, um zu verstehen, dass es nicht deine Stärke ist, bzw du das so interpretierst ,wie es dir gerade so recht ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Iglesias (5. Juli 2015 um 18:07)

  • von Versicherungsrecht bzw Schadensregulierung brauchst du mir nichts zu erzählen.


    Ein Segen des Himmels, dass es Dich jetzt für die hier Hilfesuchenden gibt.;)

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