Beiträge von davvman

    Danke für deine Mühe Leipziger.
    Klingt alles plausibel, was du sagst.
    Ich habe inzwischen das Beste draus gemacht; ich wollte es ja auch gar nicht vor Gericht enden lassen! Meine Vermieterin und ich haben ein gutes Verhältnis, was auch so bleiben soll. Ich wollte es eben einfach nur mal wissen.
    Ich habe mich für meine Fehler entschuldigt und Rückzahlung der einbehaltenen Miete angekündigt.
    Und dann noch so von Mann zu Frau an ihr gutes im Menschen appeliert, was ganz gut gefruchtet hat :rolleyes:

    LG auch an den lieben lieben Berny, der mit seiner freundlichen Mundart sich in das Herz der Forenneulinge schließt

    Leipziger: Das wäre mutwillige Sachbeschädigung und strafbar. Kann man nicht mit fahrlässigem Handeln vergleichen.

    Gruwo: Das WC war nachweislich längst nicht mehr im Neuzustand; unten in dem Rohr unhygienisch anmutende, braune, nicht entfernbare Kalkablagerungen (da gibt's Fotos) und außerdem war die Halterung von Brille&Deckel völlig ausgeleiert, sodass viele schwergewichtigere Gäste von uns schon das eine oder andere Mal mit Deckel&Brille vom Klo gefallen sind (das lässt sich ebenfalls bezeugen). Zudem hat das Becken am Boden und ließ sich nicht fest verschrauben.

    Gruß

    "Meine Versicherung sagte mir jedoch, dass die Vermieterin die geschädigte sei und die Mehrkosten übernehmen müsse."
    Diesen Blödsinn glaube ich Dir nicht.

    Danke für den produktiven Beitrag.

    Eine wichtige Info fehlt noch:
    Die Versicherung hat mit ihren 150 Euro den aktuellen Wert plus Handwerkerkosten gezahlt, folglich wurde der Schaden ansich beglichen. Dadurch, dass eine komplett neue Toilette installiert wurde, wurde ja der Wert des Mietobjekts gesteigert. Sprich, wo vorher eine €5-Schüssel war, ist jetzt eine €100-Schüssel, welche auch in den Besitz der Vermieterin übergeht.

    Beispiel: Wenn ich jemandes 92er Golf II kaputt fahre, ist es ja auch nicht so, dass meine Versicherung dann den Zeitwert zahlt (sagen wir €500) und ich die restliche Summe für einen neuen 2012er Golf VI aufbringen muss. Der einzige Unterschied ist, dass man eben Gebrauchtwagen kaufen kann. Aber auch wenn das nicht so wäre, müsste man nicht für einen Neuwagen aufkommen.

    Hi Leute,

    ich bin Mieter und erbitte die Meinung eines Wissenden zu meinem Fall. Leider kenne ich keinen, der sich mit der Materie WIRKLICH auskennt, deshalb frage ich hier.

    Vor ein paar Monaten ist mir ein schwerer Gegenstand aus dem Schrank in die Toilette gefallen, welche dadurch zerstört wurde.
    Dies habe ich gleich meiner Vermieterin gemeldet und mit ihr vereinbart, dass ich den Schaden über meine Haftpflicht reguliere und eine Handwerkerfirma dafür beauftrage.
    Die Rechnung beläuft sich auf €423,31, von denen die Versicherung nur €150 zahlen will (Zeitwert + Handwerkerkosten).
    [Die Leistungen des Handwerkers waren:
    Neues Spülbecken, neuer Spülkasten (nötig, weil sonst andersfarbig), Rohrstücke etc., Anfahrt, Handwerkerstunden.]

    Als ich das erfahren hatte, war schon die 1. Mahnung vom Handwerker gekommen.
    Zunächst dachte ich, dass ich auf den Kosten sitzen bleiben würde. Meine Versicherung sagte mir jedoch, dass die Vermieterin die geschädigte sei und die Mehrkosten übernehmen müsse.
    Die Versicherung hat mir auch geraten, erstmal in Bezug auf die Kostendeckung des Handwerkers nichts zu unternehmen, wovon mir mein Vater (selbst vermieter) jedoch dringlichst abgeraten hat, weil mich der Handwerker sonst pfänden hätte können.
    Auf sein Anraten hin habe ich somit die Mehrkosten mit der Monatsmiete verrechnet (ich konnte die Vermieterin nicht erreichen und fragen, ob das in Ordnung gehe).
    Eben hat mich die Vermieterin angerufen und war sehr empört über mein Handeln und verlangt, dass ich ihr die Differenz wieder überweise. Sie fühlt sich im Recht.

    Ich erbitte dringend um Hilfe; ich muss wissen, ob ich im Recht bin (und sie zahlen muss), oder umgekehrt. Ich will mich in keinen Prozess hinein manövrieren; und wenn es (leider; bisweilen habe ich mich mit meiner Vermieterin gut verstanden) doch dazu kommt, will ich auch sicher wissen, dass ich im Recht bin.

    Bester Gruß
    David

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