Kündung: Darf nur die Vermieterin rein bei Abnahme?

  • Hallo!
    Ich habe ein Anliegen und bitte um Hilfe:

    Unter uns wohnt die Tochter vom Vermieter. Diese darf natürlich so laut sein wie sie will, machen was sie will, so viele verwahrloste Tiere halten wie sie will, die Bude vollrauchen wie sie es will und so weiter und so weiter.
    Also wir hatten hier schon richtig Ärger im Haus. Fragt nicht nach Sonnenschein. Was mir vorgewurfen wurde war nicht mehr feierlich.
    Das ist aber nur Nebensache. Meine Frage ist:
    Ich habe den Mietvertrag mit (Name geändert) Sabine Müller.
    So ihr Mann Anton Müller kümmert sich hier auch ein wenig ums Haus (wenn mal was kaputt ist oder Garten etc).
    Aufgrund der ach so netten Tochter haben wir nun gekündigt.
    Am 31.07.12 ist ja nun Übergabe der Wohung. Da ich aber ja offiziell Mieter bis zur abgschlossenen Wohnungsübergabe bin, kann ich ja bestimmen wer in meine Wohnung kommt und wer nicht, oder?
    Soll heißen wenn meine Vermieterin (mit der ich den Vertrag habe) mit ihrem Mann vor der Tür steht, muss ich ja den Mann nicht rein lassen, richtig?
    Denn bei dem letzten Telefonat als er mich angebrüllt hat, hat er einfach aufgelegt und ich denke wenn er nicht mit mir reden will, dann muss ich ja auch nicht mehr mit ihm kommunizieren.

    Wäre über hilfe dankbar

  • Kindergarten.

    Schon erschreckend was sich erwachsene Menschen so ausdenken.

    Sorry aber bei der Übergabe können Sie imho dem Ehemann der Vermieterin nicht das Betreten der Wohnung verbieten. Es können auch Handwerker, Fachleute oder Zeugen mitgebracht werden.

    Sie sollten sich auch einen Zeugen dazunehmen und das Übergabeprotokoll schriftlich festhalten. Vorher schlau machen, da kann man vieles falsch machen.

  • Jede Mietvertragspartei, Vermieter und Mieter, hat das Recht Zeugen (z. B. den Ehemann) zur Wohnungsübergabe/-abnahme mitzubringen. Ja sogar einen Dritten (z. B. die Tochter) damit zu beauftragen.

    Was würden Sie denn sagen wenn die Vermieterin eine Abnahme ablehnen würde nur weil Sie einen Beistand (die beste Freundin z. B.) dabei haben möchten?

  • Hallo t2002,
    es kann noch der Tipp mitgeteilt werden, dass der oder die Vermieter/in eine Besichtigung mit einer weiteren Person vorher ankuendigen sollte, damit Sie darauf angemessen reagieren koennen.
    Tipp: Fuehren auch Sie die Besichtigung durch Ihre Vermieterin nur mit einen/r Zeugen/in Ihrerseits durch und fertigen Sie ein Abnahmeprotokoll an, was mit der Erwaehnung der Zeugen, dann von beiden Parteien unterschrieben werden sollte.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (17. Juni 2012 um 17:13)

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