Hundeverbot, Schriftliche Absage durch Vermieter !

  • Hallo Gemeinde,

    wir möchten uns gerne einen kleinen Hund anschaffen. Dies haben wir
    unserem Vermieter mitgeteilt und bekamen eine schriftliche Absage,
    mit dem Vermerk, daß dies im Mietvertrag verankert ist.
    Nun haben wir bei uns im Haus schon einen Hund. Dieser fällt unter
    die Katerogie "Kampfhund" und ist dementsprechend groß. Auf Die Frage
    an den Vermieter, warum es diesen Hund gibt, bekamen wir die Antwort,
    dass dieser nicht genehmigt sei und ver Vermieter diesen auch nicht
    entfernen lassen möchte.
    Nun stellt sich uns die Frage ob wir uns trotzdem einen kleinen Hunde
    (Schulterhöhe 25 - 30 cm) anschaffen sollten. Was würde im
    schlimmsten Fall für Konsequenzen entstehen?

    Viele Grüße

  • Hallo,

    ohne Zustimmung besser keinen Hund anschaffen! Du solltest versuchen, eine Erlaubnis vom Vermieter zu bekommen.

    Im Hinblick über das aus § 242 BGB wirkende Willkürgebot ist der Vermieter jedoch verhindert, ohne triftigen Grund, gleiche Sachverhalte ungleich zu behandeln"

    Etwas verständlicher ausgedrückt:
    Der Vermieter kann nicht einer Mietpartei die Hundehaltung erlauben und der anderen nicht. Letztlich kannst du eine richterliche Klärung anstreben.

    Hier mal ein Urteil, welches sich mit dieser Thematik beschäftigte:

    LG Berlin 64 S 234/85

    Es besteht die Möglichkeit den örtlichen Mieterverein mit der Vertretung deiner mietrechtlichen Interessen zu beauftragen.

    LG Tenor

    Einmal editiert, zuletzt von tenor (9. März 2010 um 22:59)

  • Hallo Tenor

    Hier im Haus hatten 2 Parteien Hunde.... bei der einen Partei is die Hündin verstorben.... und die andere Partei sind wir und haben schon 2 Hunde.... Wollten damals einer Bekannten mit ihrem Jack Russel helfen, aber kam die Absage wegen "3 Hunde sind zuviel (haben 2 mittelgroße Hunde und 1 Katze), zerkratzen den Boden (laminat) und die Wände"
    Doch die Frage eben, muss man bei einem Chi eine weitere Anmeldung holen oder nicht

  • Hier im Haus hatten 2 Parteien Hunde.... bei der einen Partei is die Hündin verstorben.... und die andere Partei sind wir und haben schon 2 Hunde.... Wollten damals einer Bekannten mit ihrem Jack Russel helfen, aber kam die Absage wegen "3 Hunde sind zuviel (haben 2 mittelgroße Hunde und 1 Katze), zerkratzen den Boden (laminat) und die Wände"
    Doch die Frage eben, muss man bei einem Chi eine weitere Anmeldung holen oder nicht


    Wie Dir bereits mitgeteilt wurde: "Der VM hat recht. Ob er die Ablehnung eines vierten Haustieres überhaupt noch zu begründen hat, bezweifele ich."

  • Nun stellt sich uns die Frage ob wir uns trotzdem einen kleinen Hunde (Schulterhöhe 25 - 30 cm) anschaffen sollten.
    Was würde im schlimmsten Fall für Konsequenzen entstehen?


    Latürnich "solltet" Ihr Euch einen Hund illegal anschaffen, um letztendlich die Kündigung des Mietvertrags zu errreichen...:(

  • Die Genehmigung des Vermieters zum Halten von Hunden ist nach wie vor erforderlich.
    Ob andere Mieter eine Erlaubnis haben ist für Sie ohne Bedeutung.
    Urteile von Langerichten vergessen Sie. Es muß sich keine anderes Gericht danach richten.
    Schließlich würde man immer ein für sich genehmes Urteil finden.
    Wenn Sie dennoch eine Erlaubnis anstreben, geht das nur im Einvernehmen oder es muß der gerichtliche Weg bestritten werden.

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