Hallo Gemeinde,
wir möchten uns gerne einen kleinen Hund anschaffen. Dies haben wir
unserem Vermieter mitgeteilt und bekamen eine schriftliche Absage,
mit dem Vermerk, daß dies im Mietvertrag verankert ist.
Nun haben wir bei uns im Haus schon einen Hund. Dieser fällt unter
die Katerogie "Kampfhund" und ist dementsprechend groß. Auf Die Frage
an den Vermieter, warum es diesen Hund gibt, bekamen wir die Antwort,
dass dieser nicht genehmigt sei und ver Vermieter diesen auch nicht
entfernen lassen möchte.
Nun stellt sich uns die Frage ob wir uns trotzdem einen kleinen Hunde
(Schulterhöhe 25 - 30 cm) anschaffen sollten. Was würde im
schlimmsten Fall für Konsequenzen entstehen?
Viele Grüße