Vermieter - Zugang zur Wohnung - Waschmaschine ausschalten

  • Hallo,

    hätte da ein paar generelle Fragen, was der Vermieter so machen darf bzw. eben nicht machen darf.

    In unserem Mietvertrag ist vermerkt, dass wir dem Vermieter einmal im Jahr, Zugang zur Wohnung gewähren müssen, um die Fensterscharniere zur ölen. Er kündigt sich vorher immer an. Aber muss man dem Vermieter hier wirklich Zugang gewähren, auch wenn es im Mietvertrag steht und wir diesen unterschrieben haben?

    Desweiteren haben wir einen neue Hausverordnung bekommen. In dieser steht, dass die Waschmaschinen im Waschraum unter der Woche nur bis 22:00 Uhr betrieben werden dürfen. Letztens war es der Fall, dass unsere Waschmaschine erst um 22:06 fertig geworden wäre. Als ich runter ging um die Wäsche zu holen war die Waschmaschine auf Pause. Der Vermieter hat somit um Punkt 22:00 Uhr auf Pause gedrückt, damit nach 22:00 Uhr diese nicht mehr läuft.
    Im Haus wohnen 6 Familien und diese verstehen sich sehr gut miteinander. Es hat keiner ein Problem damit wenn nach 22:00 Uhr noch gewaschen wird. Nur der Vermieter, der nicht mal im Haus wohnt, sondern gegenüber in einem eigenen Haus, hat ein Problem damit.
    Darf mir mein Vermieter die Waschmaschine pausieren bzw. ausschalten?

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Gruß
    Nacks

  • Den Zugang zur Wohnung haben Sie dem Vermieter einmal jährlich zu gewähren, wenn dabei vertraglich vereinbarte Wartungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Natürlich nur nach Terminvereinbarung.

    Wenn die Hausordnung Vertragsbestandteil ist, kann diese nicht einseitig ohne Ihre Zustimmung geändert werden. Auch würde mir mein Bauchgefühl sagen, dass eine derartige Einschränkung nicht in Ordnung ist. Natürlich wäre hier zu prüfen, ob nicht evtl. eine Geräuschsbelästigung für den MIeter über der Waschküche vorliegt. Aber selbst in Wohnungen darf der nächtliche Betrieb einer Waschmaschine nicht untersagt werden.
    Was der Vermieter aber in keinem Fall machen darf, ist selbst Hand an die Waschmaschine zu legen.

  • Schon mal vielen Dank für die Antwort. Die neue Hausordnung wurde uns vorgelegt und diese haben wir dann auch unterschrieben. Wir hatten also die Möglichkeit diese nicht anzunehmen, mit der Konsequenz, dass wir dann ausziehen hätten müssen.

    Habe mir die neue Hausordnung nun nochmal durchgelesen und darin finde ich nichts, was das Waschen nach 22:00 Uhr untersagt. Es ist nur seit ca. 2 Monaten an dem Waschraum ein Zettel mit den einzuhaltenenen Waschzeiten. Diese wurden jedoch den Mietern nicht vorgelegt um diesen zuzustimmen.

    Hier mal ein Auszug aus der Hausordnung

    Zitat

    Die Rücksicht der Hausbewohner aufeinander verpflichtet diese unter anderem zu: Vermeidung störender Geräusche soweit nicht vermeidbar, die z.B. entstehen durch die Benutzung nicht abgedämpfter Maschinenen (weitere Punkte siehe §19 der Hausordnung) mit belästigender Lautstärke UND Ausdauer vor allem vor 7 Uhr (Sonntags 9 Uhr) in der Mittagsstunde ab 12:00 Uhr und nach 22:00 Uhr, sowie Beeinträchtigung durch Party und sonsitge Feierlichkeiten aller Art....

    Dann kommt noch etwas über Zimmerlautstärke bei Feiern und Lärm verursacht durch Kinder usw. Aber nicht mehr zum Waschen bzw. betreiben von Maschinen.

  • Was ist daran so schwer zu verstehen, dass ab 22:00 Dinge zu unterlassen sind, die nun mal mit Lärm verbunden sind? Hast du schon mal in der Wohnung, die über der Waschküche liegt, zugehört wenn eine Waschmaschine mit dem Schleudern loslegt?

    Und dass es eine Kündigung der Wohnung nach sich zieht, wenn man die neue Hausordnung nicht unterschreibt, ist ein Witz. Das Gericht, dass diese Kündigung verhandeln wird, wird sich vor lachen nicht mehr einkriegen.

    Man darf eben nicht Alles glauben, was ein Vermieter so von sich gibt.

  • Ich verstehe schon, dass man um 01:00 Uhr seine Waschmaschine nicht mehr anstellt und auch um 22:30 Uhr oder sonst wann.

    In unserem Haus wohnen lauter Familien mit Kindern und wir kennen und verstehen uns unter einander sehr gut. Es betrifft genau eine Famileie, die über der Waschküche wohnt und dort ist die Küche. Die haben wir "alle" schon mehrmals darauf angesprochen ob Sie ein Problem hat wenn wir nach 20:00 Uhr noch waschen oder Sie ein Problem damit haben, wenn es mal 22:10 Uhr wird.
    Diese bestätigte uns jedoch mehrmals das in der Wohnung nichts zu hören ist und ihr das nichts ausmacht.

    Wir achten darauf das es normalerweise nicht vor 07:00 Uhr und nicht nach 22:00 Uhr ist. Manchmal kann es jedoch vorkommen, dass es eben 22:05 Uhr wird.

    Wie gesagt es stört jedoch im Haus (zumindest laut aussage der unteren Familie) niemanden, ausser unseren Vermieter.
    Der Vermieter hat noch ein Kellerabteil mit Werkstatt, in welcher er fast täglich ist und dies meist Abends. Oft geht er dann um 22:00 Uhr nach Hause und prüft ob noch eine Waschmaschine läuft. Tut dies noch eine Maschine dann schaltet er diese aus oder pausiert diese.

  • Zitat von Nacks


    Letztens war es der Fall, dass unsere Waschmaschine erst um 22:06 fertig geworden wäre. Als ich runter ging um die Wäsche zu holen war die Waschmaschine auf Pause. Der Vermieter hat somit um Punkt 22:00 Uhr auf Pause gedrückt, damit nach 22:00 Uhr diese nicht mehr läuft.
    .....
    Nur der Vermieter, der nicht mal im Haus wohnt, sondern gegenüber in einem eigenen Haus, hat ein Problem damit.

    Das Märchen erzählen Sie mal zum nächsten Kindergeburtstag.
    Ausgerechnet der Vermieter aus dem Nebenhaus steht bei Ihnen im Keller und wartet dort bis 22 Uhr um Ihnen die Waschmaschine auszuschalten.


    Zitat

    Darf mir mein Vermieter die Waschmaschine pausieren bzw. ausschalten?

    Nein , darf er nicht!

  • Das Märchen erzählen Sie mal zum nächsten Kindergeburtstag.
    Ausgerechnet der Vermieter aus dem Nebenhaus steht bei Ihnen im Keller und wartet dort bis 22 Uhr um Ihnen die Waschmaschine auszuschalten.

    Macht er, da er es bereits zugegeben hat.

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