Hallo,
hätte da ein paar generelle Fragen, was der Vermieter so machen darf bzw. eben nicht machen darf.
In unserem Mietvertrag ist vermerkt, dass wir dem Vermieter einmal im Jahr, Zugang zur Wohnung gewähren müssen, um die Fensterscharniere zur ölen. Er kündigt sich vorher immer an. Aber muss man dem Vermieter hier wirklich Zugang gewähren, auch wenn es im Mietvertrag steht und wir diesen unterschrieben haben?
Desweiteren haben wir einen neue Hausverordnung bekommen. In dieser steht, dass die Waschmaschinen im Waschraum unter der Woche nur bis 22:00 Uhr betrieben werden dürfen. Letztens war es der Fall, dass unsere Waschmaschine erst um 22:06 fertig geworden wäre. Als ich runter ging um die Wäsche zu holen war die Waschmaschine auf Pause. Der Vermieter hat somit um Punkt 22:00 Uhr auf Pause gedrückt, damit nach 22:00 Uhr diese nicht mehr läuft.
Im Haus wohnen 6 Familien und diese verstehen sich sehr gut miteinander. Es hat keiner ein Problem damit wenn nach 22:00 Uhr noch gewaschen wird. Nur der Vermieter, der nicht mal im Haus wohnt, sondern gegenüber in einem eigenen Haus, hat ein Problem damit.
Darf mir mein Vermieter die Waschmaschine pausieren bzw. ausschalten?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß
Nacks