Kein warmes Wass am Waschbecken wegen Durchlauferhitzer

  • Hallo,

    zur Zeit häufen sich die "Sorgen" mit unserem Vermieter. Zum einen geht es um warmes Wasser im Bad.
    Wir wohnen zur Miete in einer Wohnung, in der das warme Wasser über einen Durchlauferhitzer geheizt wird. Wir haben keine Zentrale Ölheizung oder sonst eine zentrale Lösung für das erwärmen des Wassers. In der Wohnung wird mit Marmordirektheizung über Stom geheizt und das Wasser wird mit einem Durchlauferhitzer für die ganze Wohnung geheizt, der sich im Bad befindet.

    Nun war es so, dass im Bad an den Waschbecken kein warmes Wasser mehr gekommen ist. Der Durchlauferhitzer war in Ordnung, da an allen anderen Wasserhähnen noch warmes Wasser gekommen ist. Drehte man jedoch am Waschbecken einen Wasserhahn auf und gleichzeitig einen anderen Wasserhahn, z.B. in der Dusche, ist auch am Waschbecken warmes Wasser gekommen.

    Darüber haben wir den Vermieter informiert. (Vermieter wohnt gegenüber) Dieser meinte daraufhin nur, dass er auch nicht wüsste was hierbei das Problem sein könnte. Ich fragte ihn ob er sich das mal vor Ort anschauen kann. Dies bestätigte er und sagte er komme die Tage mal vorbei.
    Da er nach ca. 2 Wochen immer noch nicht vorbei gesehen hat, bittete ich Ihn erneut, sich das Problem mal anzuschauen. Daraufhin meinte er nur, dass er immer noch nicht wüsste was das Problem sein könnte und er nicht vorbei schaut.

    Wie sieht hier die Sachlage aus? Muss der Vermieter für warmes Wasser sorgen? Auch wenn wir generell warmes Wasser haben, nur an den Waschbecken im Bad nicht? Könnte man hier die Miete kürzen oder welche Mittel stehen uns zu?

    Schon mal Danke.

    Gruß
    Nacks

  • Zuerst mal müsst ihr den Mangel melden. Dazu seid ihr sogar verpflichtet.
    Schreibt dem Vermieter einen Brief und werft ihn mit Zeugen, die den Inhalt des Schreibens kennen und auf einer Kopie den Einwurf mit Datum und Uhrzeit quittieren, ein.
    Ab dem Zeitpunkt könnte man die Miete mindern.

    Nun ist der Vermieter gefragt. Wenn daraufhin immer nich nichts passieren sollte, könnten Sie ihn nochmal unter Fristsetzung auffordern den Mangel zu beheben und wenn diese Frist ebenfalls verstreichen sollte, könnten sie eine Selbstvornahme ankündigen.

  • Reicht eine mündliche Meldung nicht aus? Haben dem Vermieter dies ja zweimal mündlich mitgeteilt.#

    Eine weitere Frage noch, ist der Vermieter überhaupt dazu verpflichtet diese Reperatur durchzuführen, bzw. sich dazum zu kümmern oder fällt dies in das Aufgabengebiet des Mieters? Habe da mal was gelesen von klein Reperaturen, dass diese der Mieter zu tragen hat.

  • Zitat

    Reicht eine mündliche Meldung nicht aus? Haben dem Vermieter dies ja zweimal mündlich mitgeteilt.#

    Und wie willst du das beweisen?

    Zitat

    ist der Vermieter überhaupt dazu verpflichtet diese Reperatur durchzuführen, bzw. sich dazum zu kümmern

    Als Eigentümer dieses Durchlauferhitzers ist er auch für anstehende Reparaturen verantwortlich. Selbst dann, wenn im Mietvertrag eine sogenannte Kleinreparaturklausel vereinbart ist, muss der Vermieter den Auftrag erteilen. Erst wenn diese Reparatur zu den Kleinreparaturen gezählt werden kann, muss der Mieter die Rechnung bezahlen.

    Wann wurde denn zum letzten Mal dieser Durchlauferhitzer gewartet? Auch hier gilt, vorausgesetzt es ist im Mietvertrag vereinbart, der Vermieter bestellt die Musik und der Mieter darf bezahlen, weil die Kosten zu den umlagefähigen Betriebskosten zählen.

  • Wie wollen Sie denn beweisen, dass Sie den Mangel gemeldet haben, wenn der Vermieter sich jetzt "taub" stellt?

    Der Vermieter hat den Mangel in jedem Fall erstmal zu beseitigen. Ob dann die Kosten über eine wirksame Kleinreperaturen-Klausel von Ihnen zurück gefordert werden können, hängt davon ab, was überhaupt die Ursache ist und ob dies ein Teil war, dass Ihren regelmäßigem Zugriff unterliegt.
    Nie und nimmer dürfen aber die Arbeiten bzw. die Beautragung der Reparatur auf den Mieter gelegt werden - das bleibt immer Vermietersache.

    EDIT: Mainschwimmer war schneller :)

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