Hallo zusammen,
wir haben eine Anlage zum Mietvertrag und wissen nicht ob die eine Klausel rechtlich ok ist.
ZitatBei Kündigung hat der Vermieter das Recht, zu Lasten des Mieters eine fachgerechte Wartung, Reinigung und Überprüfung der technischen Geräte (Durchlauferhitzer, Gasetagenheizung o. ä.) vornehmen zu lassen. Weist der Mieter nach, daß er diese Arbeiten in den letzten 3 Monaten hat durchführen lassen, so ist er nicht kostenpflichtig.
Wir mussten die erklärung unterschreiben, sonst hätten wir nicht einziehen dürfen. Und hätten mit Kind in einer Wohnung ohne Heizung wohnen müssen.
Da wir jetzt in eine günstigere Wohnung ziehen werden, somit keine Unterstützung vom Amt benötigen, ist die Frage ob wir diese Kosten die dort genannt werden zu bezahlen haben.
LG Darkus