Anlage zum Mietvertrag

  • Hallo zusammen,

    wir haben eine Anlage zum Mietvertrag und wissen nicht ob die eine Klausel rechtlich ok ist.

    Zitat

    Bei Kündigung hat der Vermieter das Recht, zu Lasten des Mieters eine fachgerechte Wartung, Reinigung und Überprüfung der technischen Geräte (Durchlauferhitzer, Gasetagenheizung o. ä.) vornehmen zu lassen. Weist der Mieter nach, daß er diese Arbeiten in den letzten 3 Monaten hat durchführen lassen, so ist er nicht kostenpflichtig.

    Wir mussten die erklärung unterschreiben, sonst hätten wir nicht einziehen dürfen. Und hätten mit Kind in einer Wohnung ohne Heizung wohnen müssen.

    Da wir jetzt in eine günstigere Wohnung ziehen werden, somit keine Unterstützung vom Amt benötigen, ist die Frage ob wir diese Kosten die dort genannt werden zu bezahlen haben.

    LG Darkus

  • Zitat

    diese Arbeiten in den letzten 3 Monaten hat durchführen lassen

    Das dürfte einzig und allein zu beanstanden sein. Ansonsten ist der Mieter für die Wartung solcher Geräte zuständig, wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde. Hier reichen aber jährliche Wartungsintervalle au.

  • Die genannten Posten gehören zu den umlagefähigen Nebenkosten. Daher sehe ich das diese Klausel als wirksame Nebenkostenvereinbarung an. Allerdings, wie Mainschwimmer schon schreibt, 1 x jährlich reicht aus bzw. ist nicht nötig. Wenn Ihr also innerhalb eines Jahres vor einer evtl. Kündigung die Wartungen und Überprüfungen habt machen lassen, müßt Ihr sie vor dem Auszug nicht noch ein mal machen lassen.

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