Kündigung nicht angekommen

  • Guten Tag zusammen,

    wir haben etwas "Ärger" mit unserem Vermieter wegen einer Wohnungskündigung.
    hier mal in chronologischer Reihenfolge was mir in der Schnelle eingefallen ist.

    Am 22.05.12 habe ich unseren Vermieter telefonisch informiert dass wir die Wohnung zum 31.08.12 kündigen
    und dies heute auch per Einschreiben an ihn gesendet haben.
    An diesem Tag hatten wir auch einem weiteren Mieter in diesem Haus davon berichtet, weil wir wussten dass dieser
    Interesse an der dazugehörigen Garage hat.
    Am 29.05.12 habe ich erstmals Online den Status der Sendung verfolgt.
    Darin stand dass der Empfänger benachrichtigt wurde und die Sendung zur Abholung in der zuständigen Filiale bereit liegen würde.
    Zwischen zeitlich hat uns der Mieter der Interesse an der Garage bekundet hat mitgeteilt dass er mit dem Vermieter darüber gesprochen hat
    aber die Garage nicht bekommen würde weil sich die Wohnung besser mit Garage vermieten lassen würde. Er kann also nicht leugnen dass ihm
    am 22.05.12 mitgeteilt habe das ich die Kündigung gesendet habe.
    Am 05.06.12 wurde uns das Kündigungsschreiben von der Deutschen Post wieder übergeben. Auf dem Briefumschlag befindet
    sich ein Benachrichtigungslabel auf dem vermerkt wurde das es am 23.05.12 zur Filiale ging. Auf einem anderen Label steht
    "nicht abgeholt" mit dem Datumsvermerk 01.06.12.
    Zufälligerweise hat mich mein Vermieter an diesem Tag morgens auf der Arbeit angerufen und behauptet dass er bis jetzt keine Kündigung
    von mir erhalten habe. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nicht dass die Kündigung nochmal zu mir zurückgesendet wurde und
    wir sind so verblieben dass ich ihn gegen Abend von zuhause aus anrufen werde.
    Nun zu diesem Gespräch.
    Ich sagte ihm dass ich die Kündigung noch einmal ausgedruckt habe, mit unveränderten Daten, und ihm unmittelbar vor diesem Telefonat per normalem Postweg noch einmal zugeschickt habe. Darin enthalten sind auch Kopien der Vorder- und Rückseite des Kündigungsumschlages auf dem die beiden o.g. Labels sichtbar sind.
    Er besteht aber auf den Kündigungstermin zum 30.09.12, mit dem Hinweis dass wir Beweisen müssten dass ihm ein Benachrichtigungszettel übergeben wurde.
    Ich habe ihm dann gesagt dass ich definitiv alle Zahlungen im August einstellen werde und er mir entweder schriftlich bestätigen soll dass die
    Kündigung so angenommen wird oder aber schriftlich bestätigen dass er auf den weiteren Monat besteht.

    Unsere Vermieter waren schon immer "etwas anders" aber dass so etwas kommt hätten wir nicht gedacht.
    Gesunder Menschenverstand ist anscheinend nicht mehr gefragt.
    Unsere Vermutung geht dahin dass er für die Wohnung schon einen Nachmieter zum 01.10.12 hat und für den Monat September nicht auf die Miete verzichten will.

    Hat der Vermieter in diesem Fall wirklich das Recht auf seiner Seite und kann behaupten keine Benachrichtigung bekommen zu haben?
    Wir haben doch noch die ungeöffnete Kündigung mit all den Daten der Post auf dem vermerkt wurde dass er die Sendung abholen könne.

    Wenn jemand hierzu rechtliche Stellungnahme geben kann wäre ich sehr dankbar!

    Grüße aus Saarbrücken.

  • Der Vermieter hat Recht. Er hat die Kündigung nicht erhalten, weil er sie nicht angenommen hat. Solche Kündigungen verschickt man per Einwurfeinschreiben, weil der Bote den Einwurf in den Briefkasten notiert und dann gilt dieser Brief als zugestellt.

    Durch deinen Anruf vorher wusste dein Vermieter, was in dem Einschreiben steht und hat dich gegen die Wand laufen lassen. So etwas Dummes macht man in der Regel nur einmal im Leben.

  • Danke für die schnelle Antwort, auch wenn ich gerne etwas anderes gehört hätte.

    Ich bin kein Jurist und habe schlicht darauf vertraut dass ein einfaches Einschreiben auch einen Sinn macht.
    Von anderer Stelle sagte man mir dass es gerade für mich spricht dass ich ihn angerufen habe, weil er dann damit rechnen muss dass Post für ihn in den nächsten Tagen kommt und keine Ausrede hat.

  • Zitat

    ein einfaches Einschreiben auch einen Sinn macht.

    Wenn du das gemacht hättest, wäre ja alles in Ordnung. Aber du hast ein Übergabeeinschreiben oder eines mit Rückschein geschickt. Und das ist ein Fehler gewesen.

    Und der zweite Fehler war, die Kündigung noch anzukündigen.

  • Auf meinem Beleg der Deutschen Post steht nichts von Übergabeeinschreiben oder Rückschein. Einfach nur Einschreiben.
    Dass es ein Fehler war die Kündigung anzukündigen verstehe ich immer noch nicht.
    Gerade bei dem Wissen des Vermieters, es kann sich nur um die Kündigung handeln, handelt er doch meiner Meinung nach grob fahrlässig wenn er die Benachrichtigung ignoriert.

    Wenn dem wirklich so sein sollte, dass ein Einschreiben keinerlei Relevanz hat, verstehe ich nicht dass diese Möglichkeit der Zustellung erlaubt ist.

    Ich werde ihm am Freitag noch einmal in´s Gewissen reden und ihm notfalls sagen dass er sein Geld für den September einklagen müsse.

  • Aus "Wikipedia"

    Der Beleg über die Einlieferung des Einschreibens beweist nur, dass ein Einschreiben aufgegeben wurde.
    Nicht mehr und nicht weniger.
    Das damit automatisch dem Vermieter des Kündigungsschreiben bekannt wird, ist rechtlich nicht haltbar.
    Wichtig ist: Er muß vom Inhalt Kenntnis erhalten haben.
    Auch anzumerken, das die Sendung "Einschreiben" noch Zusatzmerkmale enthält, welche Sie aber hätten angeben müsse.

  • Zitat

    Wenn dem wirklich so sein sollte, dass ein Einschreiben keinerlei Relevanz hat, verstehe ich nicht dass diese Möglichkeit der Zustellung erlaubt ist.

    Oh je, was ist das denn für eine Logik!

    Es gibt 3 Arten von Einschreiben, für jeden Zweck die richtige Form.

    1. Einwurfeinschreiben: Hier quittiert der Postbote den Einwurf in den Briefkasten. Vorzugsweise für solche Sendungen, bei denen es ausreicht, dass diese in den Geschäftsbereich des Adressaten gelangt (z.B. Kündigungen von Wohnungen)

    2. Übergabeeinschreiben (das "normale") wird benutzt, um sicher zu stellen, dass der Empfänger die Sendung persönlich in Empfang nimmt. (Kündigungen von Arbeitsverhältnissen, Sendungen mit persönlichen Inhalten, die niemand anderes lesen soll)

    3. Einschreiben mit Rückantwort: Wie Nummer 2, aber zusätzlich eine Anwortkarte, die an den Versender zurück geht, der dann den Erhalt der Sendung sofort überprüfen kann.

    Wenn du dich also im Vorfeld nicht erkundigst, welches Einschreiben für deinen Fall das richtige ist, wird dein Unwissen postwendend von deinem Vermieter zu seinen Gunsten ausgenutzt.

    Hättest du dich vorher in einem Forum erkundigt, hättest du z.B. auch erfahren, dass du deine Kündigung mit einem Zeugen auch selbst in den Briefkasten hättest einwerfen können.

    Zitat

    Ich werde ihm am Freitag noch einmal in´s Gewissen reden und ihm notfalls sagen dass er sein Geld für den September einklagen müsse.

    Was soll denn das? Du erwartest, dass sich dein Vermieter deine "Dummheit" anrechnen lassen soll und auf eine ordnungsgemäße Kündigung verzichten soll? Da erwartest du mit Sicherheit zuviel!

    Und du wirst nicht nur die Septembermiete, sondern auch Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen müssen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

    Du solltest eher noch einmal richtig kündigen, denn deine Telefonate oder auch der Brief mit Normalpost werden vor Gericht nicht akzeptiert werden.

  • Sorry, aber ich muss nochmal auf meine Logik zurückkommen.

    Ich habe einen Auszug vom Mieterlexikon des Deutschen Mieterbundes gefunden.

    "...Wird bei einer solchen Übersendung der Empfänger oder ein Empfangsberechtigter nicht persönlich angetroffen, dann hinterlässt der Postbote statt der Sendung nur einen Benachrichtigungsschein im Briefkasten, mit dem der Brief beim Postamt abgeholt und dann dort quittiert werden kann. Der Zugang des Briefes erfolgt hierbei nicht durch den Einwurf des Benachrichtigungsscheins, sondern erst durch die Abholung des Briefes. Wird er nicht am Postamt abgeholt, sondern nach einer bestimmten Lagerfrist wieder an den Absender zurückgesendet, dann ist diese Sendung überhaupt nicht zugegangen."

    Bis hierher hast du vollkommen recht. Aber jetzt kommts...

    "Muss der Vermieter aber nach den konkreten Umständen mit der Zustellung eines Einschreibens seines Mieters rechnen, dann muss er den Einschreibebrief abholen. Tut er dies wider besseres Wissen nicht, wird er so behandelt, als sei ihm der Brief zugegangen."
    Und das genau wusste er!

    Ich bin kein Jurist, möchte auch nie einer sein. Ich bin eher ein Pragmatiker mit gesundem Menschenverstand. Deshalb kam mir im Vorfeld auch nicht in den Sinn vor der Wohnungskündigung noch einen Crashkurs in Jura zu absolvieren.
    Ich hab´s halt so gemacht wie man es früher in der "normalen" Schule gelernt hat.

    Zum Kommentar "1. Einwurfeinschreiben:"
    Hier quittiert der Postbote den Einwurf in den Briefkasten. Vorzugsweise für solche Sendungen, bei denen es ausreicht, dass diese in den Geschäftsbereich des Adressaten gelangt (z.B. Kündigungen von Wohnungen)"
    Hier hätte der Vermieter genauso behaupten können keinen Brief erhalten zu haben. Die Unterschrift des Postboten zählt hier wohl genau so wenig wie die Unterschrift des Postboten auf dem Benachrichtigungslabel.

    Auf anderen juristischen Seiten habe ich gelesen dass gleich welcher Art Einschreiben, diese keinerlei rechtliche Relevanz haben. Die einzige Möglichkeit bestehe in der Zustellung per Gerichtsvollzieher oder per Boten.
    Armes Deutschland, das soll mal einer verstehen!

  • Zitat

    "Muss der Vermieter aber nach den konkreten Umständen mit der Zustellung eines Einschreibens seines Mieters rechnen, dann muss er den Einschreibebrief abholen. Tut er dies wider besseres Wissen nicht, wird er so behandelt, als sei ihm der Brief zugegangen."
    Und das genau wusste er!

    Jetzt fehlt nur noch das Az. eines hohen Gerichtes und ich würde dir Recht geben. Denn was im Lexikon des Mietervereins zu lesen ist, ist noch lange nicht für das Amtsgericht Saarbrücken maßgebend.

  • Zitat

    Denn was im Lexikon des Mietervereins zu lesen ist, ist noch lange nicht für das Amtsgericht Saarbrücken maßgebend.


    Korrekt.

    Aus einem Mietrechtslexikon:
    Trifft der Postbote den Empfänger nicht an, so wirft er das Schreiben nicht in Briefkasten, sondern benachrichtigt den Empfänger, er nimmt den Brief aber wieder mit, damit ist der Brief dem Empfänger nicht zugegangen und rechtlich bedeutungslos. Erst wenn der Empfänger den Brief bei der Post abholt, so ist er nicht zugegangen, holt er ihn nicht ab, ist der Brief nicht zugegangen. Das gleiche gilt, wenn der Empfänger die Annahme verweigert.

    Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, eingeschriebene Sendungen abzuholen oder anzunehmen.

    In besonderen Situationen hat die Rechtsprechung vereinzelt eine Ausnahme von diesem Grundprizip gemacht: Muss der Vermieter nach den Umständen mit dem Zugang einer Kündigungserklärung seines Mieters rechnen, so muss er sich so behandeln lassen, als sei ihm der niedergelegte, die Kündigungserklärung enthaltende und von ihm nicht abgeholte Einschreibebrief des Mieters zugegangen. LG Osnabrück, Urteil vom 16. Juni 2000, Az: 12 S 1325/99 (495), 12 S 1325/99; Quelle: WuM 2001, 196

    Quelle: Mietrecht: die mietrechtliche Bedeutung des Zuganges

  • Ist der Mietvertrag noch nicht in Vollzug gesetzt, beginnt die Kündigungsfrist mit dem Zugang der Kündigungserklärung (zu Beginn des nächsten Monates) und nicht mit Beginn des Mietvertrages.

  • Evtl. könnte man damit durchkommen, wenn du beweisen kannst (nur wie?), dass der Vermieter vom Inhalt des Einschreibens annehmen müsste, dass es die Kündigung sei - und das Einschreiben genau aus diesem Grund nicht abgeholt hat.
    Wenn der Vermieter aber bei seiner Version bleibt, und behauptet, dass er garkeine Mitteilung bekommen hat, oder er nachweisbar aus anderen Gründen, wie z.B. Urlaub, Krankheit etc. nicht zur Post konnte, dann bleibst dabei = Nicht zugestellt.

  • Beweisen...
    Zum einen habe ich am 22.05. mit ihm telefoniert und ihm gesagt dass ich per Einschreiben die Kündigung zu ihm geschickt habe.
    Dann habe ich am gleichen Tag mit einem weitern Mieter des Hauses darüber gesprochen, weil ich wusste dass er Interesse an der Garage hat.
    Ein paar Tage später hat dieser Mieter, wegen der Garage, mit dem Vermieter telefoniert. Er bekäme die Garage nicht weil die Wohnung sich besser wieder mit Garage vermieten lassen würde.
    Er musste also wissen dass das Einschreiben nur die Kündigung sein kann.
    Er war auch weder in Urlaub noch war er meines Wissens nach krank.
    Er sagte am 05.06. am Telefon sogar dass er täglich Post bekommen würde und immer zuhause gewesen sei.
    Komischer Weise hat er alles daran gesetzt mich am 05.06. zu erreichen. Auf dem Festnetz zuhause, auf dem Handy und in der Firma. Wenn mir jemand dem ich seit Jahren vertraue sagt er hat mir ein Einschreiben zugeschickt und bei mir nach ein paar Tagen nichts ankommt. Dann melde ich mich früher bei ihm. So hat er aber bewusst das wichtige Datum, den 03.06.12, verstreichen lassen.

    Man täuscht sich nirgendwo mehr als in den Menschen...

  • Naja, das beweist in meinen Augen nur, dass der Vermieter wusste, dass die Kündigung unterwegs ist und diese auch erwartet hat. Das leugnet er ja auch nicht.
    Das beweist aber eben NICHT, dass er wusste, dass sie auf der Post liegt und absichtlich nicht abgeholt hat. Er sagt ja, dass er keine Benachrichtigung bekam.
    Somit bleibts dabei - er hat die Kündigung nicht rechtzeitig erhalten.

  • So, die Sache ist geklärt.
    Mein Schwager arbeitet in einem Amtsgericht und hat den Fall einer sehr erfahrenen Richterin geschildert.
    Ich sollte mir da überhaupt keine Sorgen machen. Mit dem Einschreiben habe ich alles richtig gemacht. Der Vermieter könne da behaupten was er wolle. Sie würde auf jeden Fall zu meinen Gunsten entscheiden.
    Und dass ein Gerichtsvollzieher je eine Wohnungskündigung überbracht hat, ist meinem Schwager neu. Fünf an der Zahl hat er gefragt und keiner hat dies je getan.

    Davon abgesehen hat mein Vermieter letztendlich von sich aus die Kündigung so akzeptiert und ganz kleinlaut darum gebeten ihm keine Steine in den Weg zu legen wenn es um Besuchstermine für etwaige Nachmieter geht.

    Der gesunde Menschenverstand hat gesiegt. :)

    Vielen Dank noch für die vielen Antworten!

  • Zitat

    Sie würde auf jeden Fall zu meinen Gunsten entscheiden.

    Der gesunde Menschenverstand hat gesiegt. :)

    sorry aber dass ist leeres blabla für dass man sich nichts kaufen kann ... ich drücke die Daumen aber befürchte wenn es hart auf hart kommt siehst Du alt aus.

    Zitat


    Und dass ein Gerichtsvollzieher je eine Wohnungskündigung überbracht hat, ist meinem Schwager neu. Fünf an der Zahl hat er gefragt und keiner hat dies je getan.

    warum auch, wenn man sich vorher schlau macht und es richtig macht, kann man sich das Geld sparen^^
    aber ohne Zweifel war Dein Vorgehen nicht richtig. Alles was danach kommt ist Glückssache, Kulanz des Vermieters oder kostet Gerichts- und Anwaltskosten.

    Zitat

    Davon abgesehen hat mein Vermieter letztendlich von sich aus die Kündigung so akzeptiert und ganz kleinlaut darum gebeten ihm keine Steine in den Weg zu legen wenn es um Besuchstermine für etwaige Nachmieter geht.

    da hast Du Glück gehabt, mit Ärger mit den Besuchsterminen würdest Du dir ggf. selbst schaden, falls Du mit Nachmieter früher raus willst.
    Ich sehe dass eher so, dass es im Interesse des Mieters liegt eine Nachmieter zu finden. (wenn man früher raus will)
    Grundsätzlich verzögere ich als Vermieter aber nicht durch solche Spielereien mit Einschreiben nicht abholen eine Kündigung. Der eine Monat im Verhältnis zum Stress der dadurch entsteht lohnt sich nicht.

    3 Mal editiert, zuletzt von Vermieter (22. Juni 2012 um 12:09)

  • Hallo AnniDriver,

    ohne genau die bisherigen Beitraege zu lesen, kann ich Ihnen noch folgendes mitteilen.
    Es besteht der Paragraf 242 BGB "Leistung nach Treu und Glauben" Das bedeutet das die Nichtabholung einer Postsendung als ein Verstoß gelten kann. Da Ihr Vermieter laut Ihrer Darstellung ja Kenntnis von Ihrer Kuendigung gehabt hat. In wie weit das in Ihren Fall bedeutend sein kann, sollte lieber ein fachkundiger Rechtsanwalt beantworten.
    Tipp. Wichtige Postsendungen am besten immer mit mehreren Medien wie z.B. Post, Fax, per Einwurf-Einschreiben usw. den Empfaenger zustellen. Zeugen koennte auch noch sehr hilfreich sein.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo Anni,

    hast Du inzwischen vom VM eine schriftliche Kündigungsbestätigung zum 30.09.?
    Oder: Hast Du inzwischen nachweislich zum 30.09. schriftlich gekündigt?

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