Guten Tag zusammen,
wir haben etwas "Ärger" mit unserem Vermieter wegen einer Wohnungskündigung.
hier mal in chronologischer Reihenfolge was mir in der Schnelle eingefallen ist.
Am 22.05.12 habe ich unseren Vermieter telefonisch informiert dass wir die Wohnung zum 31.08.12 kündigen
und dies heute auch per Einschreiben an ihn gesendet haben.
An diesem Tag hatten wir auch einem weiteren Mieter in diesem Haus davon berichtet, weil wir wussten dass dieser
Interesse an der dazugehörigen Garage hat.
Am 29.05.12 habe ich erstmals Online den Status der Sendung verfolgt.
Darin stand dass der Empfänger benachrichtigt wurde und die Sendung zur Abholung in der zuständigen Filiale bereit liegen würde.
Zwischen zeitlich hat uns der Mieter der Interesse an der Garage bekundet hat mitgeteilt dass er mit dem Vermieter darüber gesprochen hat
aber die Garage nicht bekommen würde weil sich die Wohnung besser mit Garage vermieten lassen würde. Er kann also nicht leugnen dass ihm
am 22.05.12 mitgeteilt habe das ich die Kündigung gesendet habe.
Am 05.06.12 wurde uns das Kündigungsschreiben von der Deutschen Post wieder übergeben. Auf dem Briefumschlag befindet
sich ein Benachrichtigungslabel auf dem vermerkt wurde das es am 23.05.12 zur Filiale ging. Auf einem anderen Label steht
"nicht abgeholt" mit dem Datumsvermerk 01.06.12.
Zufälligerweise hat mich mein Vermieter an diesem Tag morgens auf der Arbeit angerufen und behauptet dass er bis jetzt keine Kündigung
von mir erhalten habe. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nicht dass die Kündigung nochmal zu mir zurückgesendet wurde und
wir sind so verblieben dass ich ihn gegen Abend von zuhause aus anrufen werde.
Nun zu diesem Gespräch.
Ich sagte ihm dass ich die Kündigung noch einmal ausgedruckt habe, mit unveränderten Daten, und ihm unmittelbar vor diesem Telefonat per normalem Postweg noch einmal zugeschickt habe. Darin enthalten sind auch Kopien der Vorder- und Rückseite des Kündigungsumschlages auf dem die beiden o.g. Labels sichtbar sind.
Er besteht aber auf den Kündigungstermin zum 30.09.12, mit dem Hinweis dass wir Beweisen müssten dass ihm ein Benachrichtigungszettel übergeben wurde.
Ich habe ihm dann gesagt dass ich definitiv alle Zahlungen im August einstellen werde und er mir entweder schriftlich bestätigen soll dass die
Kündigung so angenommen wird oder aber schriftlich bestätigen dass er auf den weiteren Monat besteht.
Unsere Vermieter waren schon immer "etwas anders" aber dass so etwas kommt hätten wir nicht gedacht.
Gesunder Menschenverstand ist anscheinend nicht mehr gefragt.
Unsere Vermutung geht dahin dass er für die Wohnung schon einen Nachmieter zum 01.10.12 hat und für den Monat September nicht auf die Miete verzichten will.
Hat der Vermieter in diesem Fall wirklich das Recht auf seiner Seite und kann behaupten keine Benachrichtigung bekommen zu haben?
Wir haben doch noch die ungeöffnete Kündigung mit all den Daten der Post auf dem vermerkt wurde dass er die Sendung abholen könne.
Wenn jemand hierzu rechtliche Stellungnahme geben kann wäre ich sehr dankbar!
Grüße aus Saarbrücken.