Sind folgende Klauseln gültig: Befristung, Schönheitsreperaturen, Renovierung

  • Hallo,

    kann mir jemand weiterhelfen, ob die angegebenen Klauseln in eiem Mietvertrag gültig sind.

    1) "Vermietet wird eine Wohnung ... und zwar vom 01.08.2012 bis zum 31.07.2013. Danach verlängert sich die Mietvertrag auf unbestimmte Zeit."

    Frage: Ist es nicht so, dass ohne Angabe eines Grundes für die Befristung der befristete Mietvertrag sich automatisch in einen unbefristeten Mietvertrag umwandelt?
    Im Mietvertrag wird mit keinem Satz ein Befristungsgrund (wie Eigenbedarf, Modernisierung usw.) erwähnt.

    2) "Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen der Wände usw.) hat der Mieter alle 3 Jahre auf seine Kosten durchzuführen."

    Frage: Ist es nicht so, dass solch "starre" Klauseln bei Schönheitsreperaturen ungültig sind?

    3) "Der Mieter hat die Wohnung bei Auszug renoviert zu übergeben, da er sie bei Einzug renoviert erhalten hat."

    Frage: Ist diese Klausel so gültig?

    Sollte weitere Angaben aus dem Mietvertrag zur Beantwortung der Fragen notwendig sein, dann werde ich die euch gerne liefern (ich wollte nicht den ganzen Mietvertrag abtippen :D).

    Ich habe mich zwar ins Thema eingelesen, bin aber nicht ganz daraus schlau geworden.

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

    Danke!

  • Vergiss den Vertrag und die Wohnung. Der Vermieter scheint zu geizig, um sich einen geprüften Vertrag, z.B. von Haus&Grund zu kaufen.

    Diesen Vertrag hat er sich nach seinem Gutdünken zurecht gebogen, ohne zu bedenken, dass diese Punkte ungültig sind. Sicherlich warten im ganzen Vertrag noch ein paar Überraschungen mehr auf den Mieter.

  • Zitat

    1) "Vermietet wird eine Wohnung ... und zwar vom 01.08.2012 bis zum 31.07.2013. Danach verlängert sich die Mietvertrag auf unbestimmte Zeit."

    Ist in der Form, richtig erkannt, unwirksam. Ergo ein unbefristeter Vertrag.

    Zitat

    "Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen der Wände usw.) hat der Mieter alle 3 Jahre auf seine Kosten durchzuführen."

    Auch unwirksam. Folglich müssen sie auch bei Auszug nicht renovieren. Selbst wenn es notwendig sein sollte. Hier Infos zum Thema Schönheitsreparaturen

  • Hallo gam,
    Sie haben es richtig erkannt in Bezug auf den Mietvertrag. Es ist aber nicht unbedingt zum Nachteil fuer Sie. Denn durch die Ungueltigkeit habe Sie einen unbefristeten Mietvertrag.
    Vorsicht ist geboten, wenn ein Kuendigungsausschluss vereinbart wurde. Hierbei hat der Vermieter das Recht ein Kuendigung von Seiten den Mieters fuer max. 4 Jahren auszuschliessen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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