Hallo,
kann mir jemand weiterhelfen, ob die angegebenen Klauseln in eiem Mietvertrag gültig sind.
1) "Vermietet wird eine Wohnung ... und zwar vom 01.08.2012 bis zum 31.07.2013. Danach verlängert sich die Mietvertrag auf unbestimmte Zeit."
Frage: Ist es nicht so, dass ohne Angabe eines Grundes für die Befristung der befristete Mietvertrag sich automatisch in einen unbefristeten Mietvertrag umwandelt?
Im Mietvertrag wird mit keinem Satz ein Befristungsgrund (wie Eigenbedarf, Modernisierung usw.) erwähnt.
2) "Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen der Wände usw.) hat der Mieter alle 3 Jahre auf seine Kosten durchzuführen."
Frage: Ist es nicht so, dass solch "starre" Klauseln bei Schönheitsreperaturen ungültig sind?
3) "Der Mieter hat die Wohnung bei Auszug renoviert zu übergeben, da er sie bei Einzug renoviert erhalten hat."
Frage: Ist diese Klausel so gültig?
Sollte weitere Angaben aus dem Mietvertrag zur Beantwortung der Fragen notwendig sein, dann werde ich die euch gerne liefern (ich wollte nicht den ganzen Mietvertrag abtippen :D).
Ich habe mich zwar ins Thema eingelesen, bin aber nicht ganz daraus schlau geworden.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Danke!