Kündigung wegen Eigenbedarf

  • Hallo an Alle!

    Ich habe ein Problem durch Kündigung wegen Eigenbedarf und hoffe auf Hilfestellung.

    Der Fall:
    In meiner jetzigen Wohnung lebe ich seit 2,5 Jahren. Mein Vermieter Hr. Sch hat die Wohnung nun an Hr. R verkauft. Als Hr. R zur Wohnungbesichtigung da war, har er mir bereits angekündigt, dass er die Wohnung für sich selber braucht und ich ausziehen müsste. Dies war im Mai 2012. Seit dem besteht die Kündigung nur mündlich.
    Hr. R möchte mich möglichst schnell aus der Wohnung raus haben, hat mir auch finanzielle Entschädigung angeboten, wäre ich bis Ende Mai ausgezogen.
    Die Wohnungsuche hat aber gedauert (da ich nicht irgendwas nehmen wollte) und nun habe ich eine Zusage für eine Wohnung ab dem 1.08.2012.
    Hr. R ist sehr wütend darüber, dass ich erst so spät ausziehe. Besonders weil ich ihm gesagt habe, dass ich die ersten zwei August Wochen für den Auszug brauchen werde.

    Nun zu meinen Fragen/Sorgen:
    1. Da er der neue Besitzer ist, kann er die Miete erhöhen? Bzw um wieviel darf er die Miete erhöhen?? Ich sollte zufügen, dass zwischen ihm und mir noch kein Mietverhältniss besteht. Die Miete geht noch an Hr. Sch.

    2. Ich habe was über eine Kündigungssperre gelesen. Dieser nach darf innerhalb von drei Jahren nicht gekündigt werden, wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird. Tritt dies in meinem Fall zu?? Wenn ja, dann müsste ich rein rechtlich gar nicht ausziehen.

    3. Hr. R besteht darauf, dass ich ihm innerhalb der nächsten zwei Wochen meinen neuen Mietvertrag zusende damit er sicher sein kann das ich ausziehe. Hat er ein Recht darauf solche Vorderungen zu stellen?

    4. Muss ich am 1.08 ausgezogen sein oder kann ich mir Zeit nehmen (die ersten beiden August Wochen)??

    Mit dem Ausziehen selber habe ich kein Problem, mir geht es ehr darum rechtlich auf der sicheren Seite zu stehn und über meine Rechte bescheid zu wissen bzw zu wissen, welche Rechte Hr. R hat.

    Was ich die nächten Tage sicher verlangen werde, ist eine offizielle (schriftliche) Kündigung.

    Für jegliche Tipps und Ratschläge wär ich sehr dankbar!


    Mit freundlichen Grüßen
    Tina

  • Zitat

    Da er der neue Besitzer ist, kann er die Miete erhöhen? Bzw um wieviel darf er die Miete erhöhen??

    Darf er gemäß BGB § 558 um maximal 20 % wenn es in den letzten 3 Jahren keine Mieterhöhung gab.
    Allerdings kann er die Miete nicht von jetzt auf gleich erhöhen, sondern erst ab dem 3. Monat der dem Mieterhöhungsbegehren folgt.

    Zitat

    Ich sollte zufügen, dass zwischen ihm und mir noch kein Mietverhältniss besteht. Die Miete geht noch an Hr. Sch.

    Dann scheint er noch gar nicht per Grundbucheintrag rechtmäßiger Eigentümer zu sein. Denn erst ab dann darf der Käufer als Vermieter agieren.

    Zitat

    Hr. R besteht darauf, dass ich ihm innerhalb der nächsten zwei Wochen meinen neuen Mietvertrag zusende damit er sicher sein kann das ich ausziehe. Hat er ein Recht darauf solche Vorderungen zu stellen?

    Es besteht bei Eigentümerwechsel keine Pflicht des Mieters einen neuen Vertrag abzuschließen. Denn der bestehende muß vom Käufer unverändert übernommen werden. BGB § 566 Kauf bricht nicht Miete.

    Wie bereits geschrieben, als Vermieter agieren darf er erst wenn er als Eigentümer im Grundbuch steht. Und da Sie die Miete noch an den Alteigentümer zahlen scheint das noch nicht der Fall zu sein.

    Zitat

    Muss ich am 1.08 ausgezogen sein oder kann ich mir Zeit nehmen (die ersten beiden August Wochen)??

    Ohne schriftliche Kündigung müssen überhaupt nicht ausziehen.

    Ich schlage vor selbst, bei Ihrem "Noch"vermieter, zu kündigen. Das ist jetzt allerdings erst zum 30.9.12 möglich.


  • Ich schlage vor selbst, bei Ihrem "Noch"vermieter, zu kündigen. Das ist jetzt allerdings erst zum 30.9.12 möglich.

    Würde ich auch so befürworten. Herr R. ist für Sie noch kein Vertragspartner und darum eigentlich nur "Bittsteller", welchen Sie nicht beachten müssen.

  • Hallo Tina.

    Klären Sie am besten mit ihrem alten Vermieter ab wann der neue Eigentümer überhaupt in den Mietvertrag eintritt. Nur dann können Sie rechtssicher agieren.

    Sicherheitshalber kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin beim alten Vermieter, dass wäre dann 30.9. übrigens kündigt man den Vertrag nicht bis zum 1. sondern immer zum letzten Tag des letzten Monats. Also 1.8. wäre nicht korrekt sondern entweder 31.7. oder 31.8.

    Bei einer ordentlichen Kündigung gegenüber dem alten Vermieter sind Sie bis 30.9. gebunden, müssen Miete und NK zahlen.

    Seien Sie auch vorsichtig an wen Sie zahlen, nicht dass der neue Vermieter von Ihnen dann die Miete haben will die sie an den alten Vermieter bereits gezahlt haben und der ist pleite und rückt nichts mehr raus.

    Und lassen Sie sich alles schriftlich kurz formlos bestätigen.

    Die Kündigung beim alten Vermieter ist wichtig, der Vertrag geht dann ggf. auf den neuen Vermieter über was an der Kündigung oder am Vertrag selbst nichts ändert.

    Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Daher könnte Ihnen der neue Vermieter auch frühestens zum 30.9. kündigen, wenn er schriftlich eine begründete Kündigung beweisbar Ihnen zustellt.

    Klären Sie wer ab wann Eigentümer ist. Kündigen Sie aktuell beim alten Vermieter. Mit dem neuen Vermieter machen Sie dann einen schriftlichen Aufhebungsvertrag zu Ihrem Wunschtermin z.B. 31.8.
    Achten Sie auf ein Übergabeprotokoll, nehmen Sie einen Zeugen mit und machen Sie vorher Fotos von der Wohnung ... nach Eigentümerwechsel ist die Übergabe ggf. immer etwas schwieriger.

    Zitat


    In meiner jetzigen Wohnung lebe ich seit 2,5 Jahren. Mein Vermieter Hr. Sch hat die Wohnung nun an Hr. R verkauft. Als Hr. R zur Wohnungbesichtigung da war, har er mir bereits angekündigt, dass er die Wohnung für sich selber braucht und ich ausziehen müsste. Dies war im Mai 2012. Seit dem besteht die Kündigung nur mündlich.

    mündliche Kündigung geht nicht, Sie können jederzeit schriftlich einen Aufhebungsvertrag mit ggf. monetärer Kompensation vereinbaren. Aber das geht nur schriftlich und im gegenseitigen Einverständnis.

    Zitat


    Hr. R möchte mich möglichst schnell aus der Wohnung raus haben, hat mir auch finanzielle Entschädigung angeboten, wäre ich bis Ende Mai ausgezogen.


    worauf Sie aber nicht eingegangen sind oder etwas unterschrieben haben, dann kann er machen nix ..

    Zitat


    Die Wohnungsuche hat aber gedauert (da ich nicht irgendwas nehmen wollte) und nun habe ich eine Zusage für eine Wohnung ab dem 1.08.2012.
    Hr. R ist sehr wütend darüber, dass ich erst so spät ausziehe. Besonders weil ich ihm gesagt habe, dass ich die ersten zwei August Wochen für den Auszug brauchen werde.

    Ihr gutes Recht, vor 30.9. bekommt er Sie grundsätzlich nicht raus und zum 30.9. erst mit schriftlicher Kündigung.
    Wie gesagt, wenn Sie den August noch zum Umziehen benötigen, empfiehlt sich eine Aufhebungsvertrag zum 31.8.

    Zitat


    Nun zu meinen Fragen/Sorgen:
    1. Da er der neue Besitzer ist, kann er die Miete erhöhen? Bzw um wieviel darf er die Miete erhöhen?? Ich sollte zufügen, dass zwischen ihm und mir noch kein Mietverhältniss besteht. Die Miete geht noch an Hr. Sch.


    Nein. Das Mietverhältnis geht aber über sobald der neue Eigentümer ist / Eintrag im Grundbuch aka. Übergang der Rechte und Pflichten im Kaufvertrag vereinbart. Prüfen Sie ob Sie nicht noch an den falschen Miete zahlen!

    Zitat


    2. Ich habe was über eine Kündigungssperre gelesen. Dieser nach darf innerhalb von drei Jahren nicht gekündigt werden, wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird. Tritt dies in meinem Fall zu?? Wenn ja, dann müsste ich rein rechtlich gar nicht ausziehen.


    dies gilt nur wenn Mietwohnungen in Wohnungseigentum umgewandelt werden. Hier scheint aber ein normaler Verkauf erfolgt zu sein oder wurde Ihnen ein Vorkaufsrecht angeboten? Rechtlich ist dies etwas völlig anderes.
    Kündigen kann er wegen Eigenbedarf aber frühestens 3 Monate nach Erhalt der Kündigung in Schriftform.

    Zitat


    3. Hr. R besteht darauf, dass ich ihm innerhalb der nächsten zwei Wochen meinen neuen Mietvertrag zusende damit er sicher sein kann das ich ausziehe. Hat er ein Recht darauf solche Vorderungen zu stellen?

    SIE als Mieter brauchen überhaupt keinen Mietvertrag zuzusenden, um Gottes Willen unterschreiben Sie auch keinen Mietvertrag.
    Der alte gilt weiter, es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, das einzige was Sie unterschreiben ist ein Aufhebungsvertrag zu ihrem Wunschtermin und da steht auf keinen Fall Mietvertrag drauf.

    Zitat


    4. Muss ich am 1.08 ausgezogen sein oder kann ich mir Zeit nehmen (die ersten beiden August Wochen)??


    müssen Sie nicht .. wenn Sie jetzt kündigen müssen Sie zum 30.9. raus aber können auch freiwillig früher vereinbaren.

    Zitat


    Mit dem Ausziehen selber habe ich kein Problem, mir geht es ehr darum rechtlich auf der sicheren Seite zu stehn und über meine Rechte bescheid zu wissen bzw zu wissen, welche Rechte Hr. R hat.


    Da Sie eh ausziehen möchten, haben Sie da alle Trümpfe in der Hand.

    Zitat


    Was ich die nächten Tage sicher verlangen werde, ist eine offizielle (schriftliche) Kündigung.


    Brauchen Sie eigentlich nicht. Klären Sie wer der Vermieter rechtmässig ist, kündigen Sie sicherheitshalber noch beim alten und alles weitere ... lassen Sie sich ein Angebot machen, dem Sie nicht widerstehen können.
    Raus bekommt er Sie gegen Ihren Willen vor dem 30.9. sicher nicht.

  • Erstmal Danke für die vielen Tipps!!!

    Das mit der Miete ist geklärt. Da habe ich schon drauf geachtet mit beiden Vermietern im telefonischen Kontakt zu bleiben und sicher zu gehen an wenn sie geht.

    Heut habe ich mit Hr. R telefoniert. Wir haben uns auf eine Aufhebung des Mietvertrags geeinigt in der das Auszugsdatum steht, das er auf jegliche Renovierung meinerseits verzichtet und die Mietsumme die ich für August noch zu zahlen habe (halbe Monatsmiete, da ich sicher bis Mitte August raus bin).

    Ist das mit der Kündigung meiner seits den sinnvoll? Am Ende könnte Hr. R ja verlangen, dass ich für September noch Miete bezahle??

  • Zitat

    Ist das mit der Kündigung meiner seits den sinnvoll?

    Angesichts dessen das Herr R. ja offensichtlich noch nicht rechtmäßiger Eigentümer ist, meiner Meinung nach ja. Und zwar, wie ich schon schrieb, bei Ihrem Nochvermieter.

    Zitat

    Am Ende könnte Hr. R ja verlangen, dass ich für September noch Miete bezahle??

    Könnte er. Genau so gut könnte am Ende, aus welchen Gründen auch immer, der Kaufvertrag platzen/rückgängig gemacht werden. Dann stehen Sie mit einem wertlosen Aufhebungsvertrag da.

  • Dann machen Sie mit Herrn R. einen Aufhebungsvertrag um Rechtssicherheit zu schaffen; ein Telefonat ist nicht rechtsverbindlich.

    Entschuldigung; muß korrigieren:
    Den Aufhebungsvertrag müssen Sie mit dem bisherigen Vermieter Sch. machen

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