Beiträge von tina1x2

    Erstmal Danke für die vielen Tipps!!!

    Das mit der Miete ist geklärt. Da habe ich schon drauf geachtet mit beiden Vermietern im telefonischen Kontakt zu bleiben und sicher zu gehen an wenn sie geht.

    Heut habe ich mit Hr. R telefoniert. Wir haben uns auf eine Aufhebung des Mietvertrags geeinigt in der das Auszugsdatum steht, das er auf jegliche Renovierung meinerseits verzichtet und die Mietsumme die ich für August noch zu zahlen habe (halbe Monatsmiete, da ich sicher bis Mitte August raus bin).

    Ist das mit der Kündigung meiner seits den sinnvoll? Am Ende könnte Hr. R ja verlangen, dass ich für September noch Miete bezahle??

    Hallo an Alle!

    Ich habe ein Problem durch Kündigung wegen Eigenbedarf und hoffe auf Hilfestellung.

    Der Fall:
    In meiner jetzigen Wohnung lebe ich seit 2,5 Jahren. Mein Vermieter Hr. Sch hat die Wohnung nun an Hr. R verkauft. Als Hr. R zur Wohnungbesichtigung da war, har er mir bereits angekündigt, dass er die Wohnung für sich selber braucht und ich ausziehen müsste. Dies war im Mai 2012. Seit dem besteht die Kündigung nur mündlich.
    Hr. R möchte mich möglichst schnell aus der Wohnung raus haben, hat mir auch finanzielle Entschädigung angeboten, wäre ich bis Ende Mai ausgezogen.
    Die Wohnungsuche hat aber gedauert (da ich nicht irgendwas nehmen wollte) und nun habe ich eine Zusage für eine Wohnung ab dem 1.08.2012.
    Hr. R ist sehr wütend darüber, dass ich erst so spät ausziehe. Besonders weil ich ihm gesagt habe, dass ich die ersten zwei August Wochen für den Auszug brauchen werde.

    Nun zu meinen Fragen/Sorgen:
    1. Da er der neue Besitzer ist, kann er die Miete erhöhen? Bzw um wieviel darf er die Miete erhöhen?? Ich sollte zufügen, dass zwischen ihm und mir noch kein Mietverhältniss besteht. Die Miete geht noch an Hr. Sch.

    2. Ich habe was über eine Kündigungssperre gelesen. Dieser nach darf innerhalb von drei Jahren nicht gekündigt werden, wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird. Tritt dies in meinem Fall zu?? Wenn ja, dann müsste ich rein rechtlich gar nicht ausziehen.

    3. Hr. R besteht darauf, dass ich ihm innerhalb der nächsten zwei Wochen meinen neuen Mietvertrag zusende damit er sicher sein kann das ich ausziehe. Hat er ein Recht darauf solche Vorderungen zu stellen?

    4. Muss ich am 1.08 ausgezogen sein oder kann ich mir Zeit nehmen (die ersten beiden August Wochen)??

    Mit dem Ausziehen selber habe ich kein Problem, mir geht es ehr darum rechtlich auf der sicheren Seite zu stehn und über meine Rechte bescheid zu wissen bzw zu wissen, welche Rechte Hr. R hat.

    Was ich die nächten Tage sicher verlangen werde, ist eine offizielle (schriftliche) Kündigung.

    Für jegliche Tipps und Ratschläge wär ich sehr dankbar!


    Mit freundlichen Grüßen
    Tina

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