Kündigungsfrist trotz schriftlicher ankündigung von wohnungsbesichtigungen?

  • Hallo ihr Lieben,


    wir (3 Personen) wohnen zur Zeit in einer Wohnung in der es uns momentan unzumutbar ist zu wohnen.
    Vor ein paar Monaten ist in der 1-Zimmerwohnung nebenan eine 17jährige eingezogen. Seitdem ist jeden Tag Party, da diese weder Schule noch Ausbildung absolviert, jeden Tag und jede Nacht bollern mehrfach die Wohnungstür bzw. Badezimmertür (dieses liegt außerhalb der Wohnung). Lärm kommt auch aus der Wohnung, die mittlerweile von 3 Personen bewohnt wird ( es sind noch 2 Freundinnen zugezogen).

    Nun haben wir vor einigen Wochen unserer Vermieterin schriftlich angekünsigt die Miete zu kürzen, wenn dieses "Problem" nicht behoben wird. In diesem Schreiben haben wir auch geschrieben, dass wir uns nach einer anderen Wohnung umsehen werden und auch vorhaben auszuziehen.
    Wir haben eine anderthalb Jährige Tochter die auf Grund des Lärms nicht mehr richtig schlafen kann, genauso wie mein Mann der jeden Morgen um halb 5 aufstehen muss.

    Nun habe ich gehört, dass die Kündigungsfrist von 3 Monaten weggfallen soll, wenn man bereits schriftlich mitgeteilt hat auszuziehen zu wollen.

    Ich habe dazu jetzt im Internet allerdings nichts gefunden und ein termin bei einem Anwalt ist erst in 3 Wochen möglich.

    Ich wäre sehr dankbar wenn mir jetzt schon jemand weiterhelfen könnte.

    Vielen Dank

    Mama89

  • Zitat

    Nun habe ich gehört, dass die Kündigungsfrist von 3 Monaten weggfallen soll, wenn man bereits schriftlich mitgeteilt hat auszuziehen zu wollen.

    Das ist ein Märchen, wo hört man solchen Quatsch? Eure Kündigunsfrist beträgt 3 Monate. Wenn ihr euch beeilt und die Kündigung bis zum dritten Werktag (04.06.) beweisbar beim Vermieter ist, dann endet das Mietverhältnis am 31. August.

    Ihr könnt wegen des Lärms, den ihr ja hoffentlich beweisbar beim Vermieter angezeigt habt, die Miete mindern.

    Beispiele hier: Mietminderungstabelle

    Mängel: Wie hoch darf die Mietminderung sein?

  • Aufm Land und da ich es ja nur "gehört" habe, wollte ich mich eben vergewissern.

    Ja mehrfach, Miete mindern haben wir schon versucht. Da kam dann ein Anwaltsschreiben, dass wir die Vermieterin zunächst Abmahnen müssten und dann erst mindern könnten.

    Und da unsere Vermieterin dann auch noch ausfällig geworden ist, es sei eine bodenlose Frechheit ihr die Miete zu kürzen aufgrund des Fehlverhalten anderer und noch andere Dinge, haben wir es sein lassen um nicht noch mehr Stress zu haben. Da selbige 85jährige Vermieterin mit im Haus wohnt.

    Das Problem das sich nun für uns ergibt ist, dass alle umliegenden Wohnungen ab sofort zu vermieten sind. Das heißt, was wenn wir bis zum 1. August nichts finden???

  • Zitat

    Da kam dann ein Anwaltsschreiben, dass wir die Vermieterin zunächst Abmahnen müssten und dann erst mindern könnten.

    Dann verstehe ich nicht, warum ihr nicht das Wort "Abmahnung" als Überschrift genommen habt?

    Zitat

    Das heißt, was wenn wir bis zum 1. August nichts finden???

    Hallo! Ich hatte 31.08. geschrieben. Das sind 3 Monate!

  • Hast du beide Links aus meinem ersten Betrag geöffnet und gelesen? Nein!

    Dort ist doch erklärt, wie man bei einer Minderung der Miete vorzugehen hat. Und dagegen kann die Vermieterin und auch ihr Anwalt nichts unternehmen.

  • Doch habe ich, ich wollte nur erklären wieso die Überschrift nicht Abmahnung heißt. Eben weil es zur Zeit als ich diesen Beitrag geschrieben habe nicht um eine Abmahnung ging.

    Ich werde ihr heute noch eine Abmahnung sowie die schriftliche Kündigung zu kommen lassen und für meine Familie eine neue Wohnung suchen. Besichtigungstermine habe ich ja schon vereinbart, bleibt nur zu hoffen dass mir die Vermieter mit dem Einzugstermin entgegen kommen werden.

  • Achso, dann habe ich es falsch verstanden. Ich wusste da nicht dass ich erst abmahnen muss bevor ich Miete mindern kann. Habe jetzt heute morgen eine schriftliche ABmahnung erteilt, woraufhin meine Vermieterin mir gegenüber wieder ausfallend wurde, was mir einfallen würde ihr so einen Mist zugeben, sie könne ja nichts dafür etc. Fazit jedenfalls ist, sie wird nichts unternehmen also haben wir gekünsigt und suchen uns eine andere Wohnung!

  • Bei einem Mangel an der Mietsache habt ihr ein Minderungsrecht. Und dabei spielt es dann keine Rolle, ob die Vermieterin den Mangel verursacht hat oder nicht. Fakt ist, dass sie etwas gegen den Mangel unternehmen muss (z.B. die lärmende Mieterin abmahnen) oder mit der geminderten Miete leben muss.
    Den Schaden (also der geminderte Mietteil) der nun der Vermieterin entsteht, kann sie ja wiederum bei der Verursacherin (der lärmenden Mieterin) geltend machen.

    Das Minderungsrecht habt ihr ab dem Augenblick, wo der Mangel der Vermieterin nachweilich bekannt ist - also ab euer ersten Mitteilung. Eine Frist vorab oder ähnliches ist nicht notwendig.

    Aber ich würde auch lieber ausziehen, als monatelang meinem Recht hinterherlaufen zu müssen.

  • Der meinung waren wir ja auch. Wurde ja von dem Anwalt unserer Vermieterin abgeschmettert, wie auch immer haben jetzt gekündigt, Mietminderung haben wir zuerückgenommen, da wir uns um die Gesundheit unserer Vermieterin sorgen machen, sie hat herzrythmusstörungen und wollen nicht schuld sein wenn sie zusammenbricht. Was ja mit 85 mal vorkommen kann.

    Und zum 1.9 ziehen wir aus. Die Mieterin neben uns wird ebenfalls ausziehen und zwar schon sehr bald. Ihre Eltern nehmen sie wieder zuhause auf,weil sie es ziemlich ausnutzt, dass sie die Wohnung finanzieren und sie unzufrieden mit der Entwicklung sind. Naja 17jährige sollten wohl nicht alleine wohnen... Jedenfalls nicht, wenn sie keine andere Beschäftigung haben als Party...

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