Beiträge von Mama89

    Hallo,

    wir möchten zum 01.09.2015 eine von uns gemietete Wohnung kündigen, wir haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wann ist der beste Zeitpunkt zum Kündigen?
    Desweiteren ist es so, dass unser Vermieter seit September 2014 regelmäßig in der Wohnung unter uns renoviert bzw. saniert. Er macht Durchbrüche, klopft Schlitze etc. dies ist sehr laut und findet meist in der Zeit von 18-22 Uhr statt. Er baut dort ein Ladengeschäft zu einer Wohnung um, im Moment sieht es immer noch sehr nach Abriss aus, er tut dies auch teilweise samstags und sonntags, sowie an Feiertagen. Er meint, wenn wir uns beschweren, dass es sein Haus sei und er tun und lassen könne was er will und wann. Er ist immer gleich beleidigt und bezieht alles auf sich persönlich, es ist aber auch so, dass wir eine 4-jährige Tochter haben, die um 18:30 Uhr ins Bett geht, was er auch weiß. Unsere Tochter schläft seit Wochen nicht vor 21:30 Uhr ein wegen dem Baulärm und wir stehen alle wegen Arbeit und KiTa um 5:30 Uhr bzw. mein Mann um 04:30 Uhr auf. Wir sind alle total müde und unkonzentriert. Kann man da über Mietminderung oder so was machen? Wie gesagt er reagiert total beleidigt wenn wir mit ihm reden wollen und ändert nichts, er hat aber selbst 2 Kinder von 13 und 12 Jahren. Der Vermieter und Familie wohnen auch im Haus.
    Desweiteren ist es so, dass ich laut ihm in der Mietwohnung vor 09:30 Uhr keine Wäsche, Spülmaschine oder Trockner laufen lassen darf. Wenn seine Frau Kopfschmerzen hat, dann ruft er an und sagt ich solle alle Maschinen ausstellen, da seine Frau den Lärm nicht erträgt, hämmert dann aber in der Wohnung.

    Wir sind ja schon froh, dass wir ausziehen können und werden, aber bis dahin dauert es ja noch 5 Monate und so langsam liegen unsere Nerven richtig blank, zu mal ich noch eine Ausbildung mache und abends lernen muss, was bei dem Lärm echt schwierig ist.

    Vielen Dank für Antworten!

    Der meinung waren wir ja auch. Wurde ja von dem Anwalt unserer Vermieterin abgeschmettert, wie auch immer haben jetzt gekündigt, Mietminderung haben wir zuerückgenommen, da wir uns um die Gesundheit unserer Vermieterin sorgen machen, sie hat herzrythmusstörungen und wollen nicht schuld sein wenn sie zusammenbricht. Was ja mit 85 mal vorkommen kann.

    Und zum 1.9 ziehen wir aus. Die Mieterin neben uns wird ebenfalls ausziehen und zwar schon sehr bald. Ihre Eltern nehmen sie wieder zuhause auf,weil sie es ziemlich ausnutzt, dass sie die Wohnung finanzieren und sie unzufrieden mit der Entwicklung sind. Naja 17jährige sollten wohl nicht alleine wohnen... Jedenfalls nicht, wenn sie keine andere Beschäftigung haben als Party...

    Achso, dann habe ich es falsch verstanden. Ich wusste da nicht dass ich erst abmahnen muss bevor ich Miete mindern kann. Habe jetzt heute morgen eine schriftliche ABmahnung erteilt, woraufhin meine Vermieterin mir gegenüber wieder ausfallend wurde, was mir einfallen würde ihr so einen Mist zugeben, sie könne ja nichts dafür etc. Fazit jedenfalls ist, sie wird nichts unternehmen also haben wir gekünsigt und suchen uns eine andere Wohnung!

    Doch habe ich, ich wollte nur erklären wieso die Überschrift nicht Abmahnung heißt. Eben weil es zur Zeit als ich diesen Beitrag geschrieben habe nicht um eine Abmahnung ging.

    Ich werde ihr heute noch eine Abmahnung sowie die schriftliche Kündigung zu kommen lassen und für meine Familie eine neue Wohnung suchen. Besichtigungstermine habe ich ja schon vereinbart, bleibt nur zu hoffen dass mir die Vermieter mit dem Einzugstermin entgegen kommen werden.

    Aufm Land und da ich es ja nur "gehört" habe, wollte ich mich eben vergewissern.

    Ja mehrfach, Miete mindern haben wir schon versucht. Da kam dann ein Anwaltsschreiben, dass wir die Vermieterin zunächst Abmahnen müssten und dann erst mindern könnten.

    Und da unsere Vermieterin dann auch noch ausfällig geworden ist, es sei eine bodenlose Frechheit ihr die Miete zu kürzen aufgrund des Fehlverhalten anderer und noch andere Dinge, haben wir es sein lassen um nicht noch mehr Stress zu haben. Da selbige 85jährige Vermieterin mit im Haus wohnt.

    Das Problem das sich nun für uns ergibt ist, dass alle umliegenden Wohnungen ab sofort zu vermieten sind. Das heißt, was wenn wir bis zum 1. August nichts finden???

    Hallo ihr Lieben,


    wir (3 Personen) wohnen zur Zeit in einer Wohnung in der es uns momentan unzumutbar ist zu wohnen.
    Vor ein paar Monaten ist in der 1-Zimmerwohnung nebenan eine 17jährige eingezogen. Seitdem ist jeden Tag Party, da diese weder Schule noch Ausbildung absolviert, jeden Tag und jede Nacht bollern mehrfach die Wohnungstür bzw. Badezimmertür (dieses liegt außerhalb der Wohnung). Lärm kommt auch aus der Wohnung, die mittlerweile von 3 Personen bewohnt wird ( es sind noch 2 Freundinnen zugezogen).

    Nun haben wir vor einigen Wochen unserer Vermieterin schriftlich angekünsigt die Miete zu kürzen, wenn dieses "Problem" nicht behoben wird. In diesem Schreiben haben wir auch geschrieben, dass wir uns nach einer anderen Wohnung umsehen werden und auch vorhaben auszuziehen.
    Wir haben eine anderthalb Jährige Tochter die auf Grund des Lärms nicht mehr richtig schlafen kann, genauso wie mein Mann der jeden Morgen um halb 5 aufstehen muss.

    Nun habe ich gehört, dass die Kündigungsfrist von 3 Monaten weggfallen soll, wenn man bereits schriftlich mitgeteilt hat auszuziehen zu wollen.

    Ich habe dazu jetzt im Internet allerdings nichts gefunden und ein termin bei einem Anwalt ist erst in 3 Wochen möglich.

    Ich wäre sehr dankbar wenn mir jetzt schon jemand weiterhelfen könnte.

    Vielen Dank

    Mama89

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