Aufforderung zur Nachbesserung, Mietminderung

  • Hallo allerseits!

    Ich bin vor ca 3 Wochen in eine Wohnung gezogen. Im Vorvertrag hatten wir vereinbart, dass die Tapete in 2 Räumen durch den Vermieter entfernt wird und das ich diese 2 Räume dann tapeziere, dafür entfiel die Miete für den Monat Mai.

    Die Tapete wurde vom Vermieter entfernt, damit aber auch gleich zum Teil der Putz an den Wänden und an der Decke. In der Küche haben wir nun eine extrem poröse Putzschicht. PutzSCHICHT kann man dass eigentlich nur nennen, da diese durch zahlreiche kleine Flächen auftritt. Somit ist ein tapezieren nicht möglich, da mir die Tapete entgegenkommen würde, wenn ich darüber tapeziere.

    Weitere Mängel, welche im Vorvertrag bzw im Übergabeprotokoll festgehalten wurden, deren Beseitigung der Vermieter nicht nachgekommen ist:

    -Einbau Fernsehdose im Schlafzi (Tapezieren wiederum nicht möglich, da dafür die Wand aufgerissen wird)
    -tropfender Wasserhahn nach Betätigung in der Badewanne
    -Beräumung von Keller und Schuppen (mittlerweile wurden diese Räumlichkeiten sogar verschlossen, warum auch immer)
    -Kratzspuren an Türen durch einen Hund


    Ist mir erst gestern aufgefallen muss ich noch mitteilen:
    -Hauptsicherung defekt


    Habe mich mit bekannten bzgl der Nachbesserung unterhalten und wir erachten, das Übergabeprotokoll als erste Aufforderung zur Nachbesserung. Liegen wir mit dieser Annahme richtig?

    Ich möchte nun die 2te (?) Aufforderung zur Nachbesserung per Mail an meinen Vermieter senden. Es sind 23 Tage seit der Wohnungsübergabe vergangen. Eine angemessene Fristsetzung entspricht grundsätzlich, wenn ich mich noch recht entsinne an meine Ausbildung, 2 Wochen. Trifft das in diesem Fall zu?

    Muss ich für die poröse Decke(man sieht den Unterschied zwischen Schlafzimmer und Küche, in der Küche hatte die Firma ganz offensichtlich keine Lust mehr gehabt zum ordentlichen entfernen der Tapete, Nicht einmal die Steckdosen wurden dabei abgebaut), an welcher die Bambuslatten mehrfach durchblicken, die Kosten für´s verputzen übernehmen? Ich habe mich wie gesagt ausschließlich, lt. Vorvertrag, zum tapezieren verpflichtet!

    Da ich im Moment weder Schlafzimmer noch Küche sowie Keller und Schuppen nicht nutzen kann und im Endeffekt mit meienr Freundin derzeit ausschließlich im Wohnzimmer und Bad leben kann, die volle Miete für den nächsten Monat entrichten? Falls nicht, wir haben eine Einzugsermächtigung erteilt, muss ich das im Voraus mit der Bank klären, gehört hier zwar nicht unbedingt hin, aber vielleicht wisst ihr da ja trotzdessen bescheid, dass eine Abbuchung in voller Höhe nicht in Ordnung ist und ich diese verweigere?

    Ich habe den Zustand der Wohnung mittels Fotos und Zeugen dokumentiert und möchte nun erwirken, dass Die Schäden gänzlich behoben werden, damit endlich ein normales Wohnen möglich ist, wie es eigentlich auch mit der Wohnungsübergabe bzw 1 tag später, nach dem tapezieren, gedacht war.


    Mit freundlichem Gruß

    3 Mal editiert, zuletzt von breity87 (24. Mai 2012 um 13:17)

  • Hallo,


    Zitat

    Da ich im Moment weder Schlafzimmer noch Küche sowie Keller und Schuppen nicht nutzen kann und im Endeffekt mit meienr Freundin derzeit ausschließlich im Wohnzimmer und Bad leben kann, die volle Miete für den nächsten Monat entrichten? Falls nicht, wir haben eine Einzugsermächtigung erteilt, muss ich das im Voraus mit der Bank klären, gehört hier zwar nicht unbedingt hin, aber vielleicht wisst ihr da ja trotzdessen bescheid, dass eine Abbuchung in voller Höhe nicht in Ordnung ist und ich diese verweigere?

    soweit ich weiß, (da ich mich durch meine neue Wohnung einlesen musste und ich in einer Hausbaufirma arbeite) ist eine Mietkürzung nur dann möglich, wenn diese schriftlich vorher mit Terminsetzung zur Mangelbeseitung beim Vermieter eingegangen ist (hier gilt immer Einschreiben Einwurf oder Rückschein zum Nachweis)ansonsten hast du da pech gehabt und musst die Miete zahlen. Wenn du dennoch ohne eine Schriftliche Information die Miete kürzt kann dieser die Miete einklagen. Desweiteren ist zu beachten, ob der Raum an sich eig. doch genutzt werden kann (wie stark ist das Wohnen in den Räumen beeinträchtigt). Danach richtet sich auch dann die Mietkürzung.

    Zitat

    Die Tapete wurde vom Vermieter entfernt, damit aber auch gleich zum Teil der Putz an den Wänden und an der Decke. In der Küche haben wir nun eine extrem poröse Putzschicht. PutzSCHICHT kann man dass eigentlich nur nennen, da diese durch zahlreiche kleine Flächen auftritt. Somit ist ein tapezieren nicht möglich, da mir die Tapete entgegenkommen würde, wenn ich darüber tapeziere.

    Hier gilt in der Regel, dass die Vorleistungen (Tapete entfernen) so ausgeführt werden muss, dass du auf die Vorleistung ohne weiteren Aufwand drauf gehen kannst.
    Als Beispiel im Bereich Hausbau:

    Ein Kunde hat als Eigenleistung die Malerarbeiten vereinbart.
    d.h. Wir die Baufirma müssen nun die Wände tapezieren und das so, dass wenn sich der Kunde doch noch dazu entscheiden würde, nicht zu Malern, eine Mangelfreie Tapete an der Wand hängt.

    Unser Fall war dem dann so, dass die Tapetennaht nicht zu 100% übereingestimmt haben (dies wird im Normalfall von unserem Maler so ausgebessert, dass hier nichts zu sehen ist), sodass wir diese hätten ausbessern müssen bzw. uns der Kunde die Mehrkosten für den eigenen Maler in Rechnung stellen konnte. Gleiches gilt bei verputzen und spachteln zum tapezieren.

    Hier musst du deinen Vermieter eine angemessene Nacharbeitungsfrist auferlegen in der Regel reichen 2 Wochen und am besten noch einmal eine Nachfrist von 1 Woche (dies ist ausreichen, da der Vermieter bereits 2 Wochen vorher zeit hatte).

    Hält der Vermieter die Termine immernoch nicht ein musst du Ihm eine Ersatzvornahme schreiben, indem du auf deine Schreiben verweist und diesem mitteilst, dass die Arbeiten nun auf seine Kosten erledigt werden.

    Zitat

    Weitere Mängel, welche im Vorvertrag bzw im Übergabeprotokoll festgehalten wurden, deren Beseitigung der Vermieter nicht nachgekommen ist:

    -Einbau Fernsehdose im Schlafzi (Tapezieren wiederum nicht möglich, da dafür die Wand aufgerissen wird)
    -tropfender Wasserhahn nach Betätigung in der Badewanne
    -Beräumung von Keller und Schuppen (mittlerweile wurden diese Räumlichkeiten sogar verschlossen, warum auch immer)
    -Kratzspuren an Türen durch einen Hund


    Ist mir erst gestern aufgefallen muss ich noch mitteilen:
    -Hauptsicherung defekt

    Hier gilt natürlich wieder schriftlich auffordern und nachtermin setzen. wird dies nicht eingehalten ersatzvornahme wie oben beschrieben.

    Zur richtigen weiterbelastung der entstandenen Kosten muss alles protokolliert werden (am besten mit Bildmaterial) vor dem ausbessern und während dem ausbessern

    Zitat

    Habe mich mit bekannten bzgl der Nachbesserung unterhalten und wir erachten, das Übergabeprotokoll als erste Aufforderung zur Nachbesserung. Liegen wir mit dieser Annahme richtig?

    Das ist nicht ganz der Fall, da auf dem Übergabeprotokoll kein Termin vereinbart wurde, bis wann dies alles erledigt wird. hier musst du ganz normal von vorne anfangen.

    (So wird dies bei uns in der Baufirma gehandhabt)


    Mfg


    PS: Falls es noch andere Meinungen gibt könnt Ihr mich ja berichtigen

    Einmal editiert, zuletzt von kc-rc (24. Mai 2012 um 13:41)

  • Zitat

    ist eine Mietkürzung nur dann möglich, wenn diese schriftlich vorher mit Terminsetzung zur Mangelbeseitung beim Vermieter eingegangen ist

    Die Ersatzvornahme kann nach dem verstreichen der ersten Frist vorgenommen werden, verstehe ich dsa richtig?


    Zitat

    Das ist nicht ganz der Fall, da auf dem Übergabeprotokoll kein Termin vereinbart wurde, bis wann dies alles erledigt wird. hier musst du ganz normal von vorne anfangen.

    Das wirft mich ja wieder nen paar wochen zurück :( naja was solls das erste schreiben geht heute raus.

    Zitat

    Desweiteren ist zu beachten, ob der Raum an sich eig. doch genutzt werden kann (wie stark ist das Wohnen in den Räumen beeinträchtigt). Danach richtet sich auch dann die Mietkürzung.


    Die Räume sind quasi blanko, da könnte ich grundsätzlich alles aufbauen, aber kann man das als zumutbar ansehen, in einem raum ohne Tapeten zu leben? Möbel kann ich ja auch nicht ständig auf und abbauen oder zig mal verrücken weil die maler ranmüssen.


    Ich durfte kostenlos im mai dort "wohnen", aber ein wohnen war in dem fall nicht so möglich wie es vereinbart wurde, verlängert sich diese Mietfreiheit, wäre ja ne andere möglichkeit zur meitminderung.

    gruß
    und vielen dank für die schnelle antwort!

  • Zitat

    Die Ersatzvornahme kann nach dem verstreichen der ersten Frist vorgenommen werden, verstehe ich dsa richtig?

    Grundsätzlich ja aber diese vorgehensweise ist nicht immer sicher desshalb wird im Regelfall gesagt, dass eine Nachfrist zu setzen ist. (Hierdurch ist man komplett auf der sicheren seite)

    Zitat

    Die Räume sind quasi blanko, da könnte ich grundsätzlich alles aufbauen, aber kann man das als zumutbar ansehen, in einem raum ohne Tapeten zu leben? Möbel kann ich ja auch nicht ständig auf und abbauen oder zig mal verrücken weil die maler ranmüssen.


    Ich durfte kostenlos im mai dort "wohnen", aber ein wohnen war in dem fall nicht so möglich wie es vereinbart wurde, verlängert sich diese Mietfreiheit, wäre ja ne andere möglichkeit zur meitminderung.

    Mietfreiheit verlängert sich sicherlich nicht.
    und wegen der Nutzung der Räume hier wird es extrem schwierig und kompliziert, da das Wohnen und Leben ja ansichtssache ist. In diesem Fall ist es immer besser sich mit dem Mietverein oder einem Anwalt in Verbindung zu setzen, bevor hier etwas falsch gemacht wird (diese können dann auch sagen, wenn es berechtigt ist, die Miete zu mindern, in welcher Höhe diese auszuführen ist.)


    Man sollte sich hier insgesamt aber vielleicht auch die Frage stellen, ob es sich lohnt Geld zu investieren und zu Wohnen, wenn der Vermieter schon solch ein Gesicht zeigt bzw.
    ob man das alles so extrem durchetzen will (der Vermieter hängt ja doch wieder am längeren Hebel und wenn Ihm das alles nicht gefällt, dann meldet er halt Eigenbedarf an oder Kündigt das Mietverhältnis)

    Ich würde den Vermiet dezent auffordern, die Arbeiten zu erledigen mit Fristsetzung und dann eine Nachfrist setzen. Sollte dann immer noch nichts geschehen würde ich mir so oder so rechtlichen Beistand holen.

  • Zitat

    eine Nachfrist zu setzen ist

    Die beträgt auch wieder 2 Wochen?


    Zitat

    da das Wohnen und Leben ja ansichtssache ist

    Es wird doch aber sicher nicht als Normal, und somit auf dauer auch nciht als zumutbar, erachtet in einem raum zu wohnen, welcher weder ordentlich verputzt noch tapeziert wurde!?


    Zitat

    Man sollte sich hier insgesamt aber vielleicht auch die Frage stellen, ob es sich lohnt Geld zu investieren und zu Wohnen, wenn der Vermieter schon solch ein Gesicht zeigt

    Wir haben bereits zu 99% eine andere wohnung allerdings erst in 9 Monaten! Bis dahin müssen wir das aushalten :(

    Der mieterbund ist eine superidee!


    gruß

  • Zitat

    Die beträgt auch wieder 2 Wochen?

    nein hier kann man 1 woche ansetzen, da der Vermieter bereits 2 Wochen zeit hatte und dies dann ja sogar schon insgesamt 3 wochen sind.

    Zitat

    Es wird doch aber sicher nicht als Normal, und somit auf dauer auch nciht als zumutbar, erachtet in einem raum zu wohnen, welcher weder ordentlich verputzt noch tapeziert wurde!?

    Ja normal ist das nicht. Hier splitten sich aber die Meinungen deswegen ist es ja ansichtssache. Der eine richter entscheidet so der andere so. Hier wird wie gesagt ja auch davon ausgegangen, ob hier ein "Wohnen" grundsätzlich möglich ist.

    Denke mal schon dass eine Mietminderung möglich wäre aber wie bereits gesagt lieber rechtlich absichern durch mietverein oder rechtsanwalt.

    Zitat

    Wir haben bereits zu 99% eine andere wohnung allerdings erst in 9 Monaten! Bis dahin müssen wir das aushalten

    [/B]

    Hier bitte nicht vergessen, was im Mietvertrag geregelt ist zwecks der Kündigungsfrist (habe bei meinem Freundeskreis den Fall, dass bei Neueinzug eine Kündigungsfrist von 1 Jahr vorgeschrieben ist)

  • Hallo alle zusammen. sorry bin neuling.und weiss nicht ob ich hier mein anliegen verbreiten darf bzw kann.
    vor ca 2 Jahren wurde meine Wohnung durch ein Unwetter mit anschliessender Flutwelle unbrauichbar gemacht, dieses geschah in Bonn Mehlem. die Wohnung wurde komplett neu Saniert Türen Fussboden ect. seit geraumer Zeit haben sich 2 neue Türen so sehr
    verzogen das sie nur noch schwer zu öffnen und schliessen sind, auch Schimmelbildungen, die vor der Flut nicht waren. seit Monaten
    wissen meine vermieter darüber bescheid,haben sich auch die Mängel
    angesehn. das mit dem Schimmel meinen Sie es wäre meine schuld durch zuwenig Heizen Lüften. komischerweise aber bildet sich der Schimmel zu 90% nur unterhalb der Wände, möchte noch dazu beischreiben. das es sich um eine Souterrainwohnung handelt. auf jedenfall hat sich bisher nichts in der Wohnung getan. insbesonders
    die entstandsetzung der schwer zuöffen und schliessenden Türen. nun habe ich wiedermals meine Vermieter angeschrieben,und mit Mietminderung gedroht. heute habe ich vom Vermieter Post bekommen. dort schreiben sie das sie es mit der Mietminderung zur kenntniss genommen haben,und würden dann sofort ihren RA einschalten. habt Ihr eine meinung dazu??. nochmals Sorry das ich wohl hier sicherlich am falscvhen Platz geschrieben habe

  • Hallo alle zusammen. sorry bin neuling.und weiss nicht ob ich hier mein anliegen verbreiten darf bzw kann.
    vor ca 2 Jahren wurde meine Wohnung durch ein Unwetter mit anschliessender Flutwelle unbrauichbar gemacht, dieses geschah in Bonn Mehlem. die Wohnung wurde komplett neu Saniert Türen Fussboden ect. seit geraumer Zeit haben sich 2 neue Türen so sehr
    verzogen das sie nur noch schwer zu öffnen und schliessen sind, auch Schimmelbildungen, die vor der Flut nicht waren. seit Monaten
    wissen meine vermieter darüber bescheid,haben sich auch die Mängel
    angesehn. das mit dem Schimmel meinen Sie es wäre meine schuld durch zuwenig Heizen Lüften. komischerweise aber bildet sich der Schimmel zu 90% nur unterhalb der Wände, möchte noch dazu beischreiben. das es sich um eine Souterrainwohnung handelt. auf jedenfall hat sich bisher nichts in der Wohnung getan. insbesonders
    die entstandsetzung der schwer zuöffen und schliessenden Türen. nun habe ich wiedermals meine Vermieter angeschrieben,und mit Mietminderung gedroht. heute habe ich vom Vermieter Post bekommen. dort schreiben sie das sie es mit der Mietminderung zur kenntniss genommen haben,und würden dann sofort ihren RA einschalten. habt Ihr eine meinung dazu??. nochmals Sorry das ich wohl hier sicherlich am falscvhen Platz geschrieben habe

  • Sorry das ich wohl hier sicherlich am falscvhen Platz geschrieben habe


    Richtig: 1. hast Du im drei Stunden Abstand zweimal gepostet (was soll der Quatsch?!:mad:), und 2. hast Du in einen bestehenden Thread hineingepostet.

  • Hallo kc-rc und Breity,

    wenn ich mir das alles so durchlese, komme ich zu der Ansicht, dass es sich nicht lohnt, in der jetzigen Wohnung zu verbleiben.
    Bei dieser Problematik kann man wohl weiterhin am Rad drehen - will sagen: Rechtsanwalt, Gutachter, Gericht...
    Ich würde mich auf die nächste Wohnung konzentrieren und diese beizeiten kündigen.

  • habs mir gedacht.. das es falsch war.. sorry dafür.. finde aber nichts wo ich ein Thema für mein anliegen schreiben kann. sorry kommt nicht wieder vor :-/

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