Hallo,
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Da ich im Moment weder Schlafzimmer noch Küche sowie Keller und Schuppen nicht nutzen kann und im Endeffekt mit meienr Freundin derzeit ausschließlich im Wohnzimmer und Bad leben kann, die volle Miete für den nächsten Monat entrichten? Falls nicht, wir haben eine Einzugsermächtigung erteilt, muss ich das im Voraus mit der Bank klären, gehört hier zwar nicht unbedingt hin, aber vielleicht wisst ihr da ja trotzdessen bescheid, dass eine Abbuchung in voller Höhe nicht in Ordnung ist und ich diese verweigere?
soweit ich weiß, (da ich mich durch meine neue Wohnung einlesen musste und ich in einer Hausbaufirma arbeite) ist eine Mietkürzung nur dann möglich, wenn diese schriftlich vorher mit Terminsetzung zur Mangelbeseitung beim Vermieter eingegangen ist (hier gilt immer Einschreiben Einwurf oder Rückschein zum Nachweis)ansonsten hast du da pech gehabt und musst die Miete zahlen. Wenn du dennoch ohne eine Schriftliche Information die Miete kürzt kann dieser die Miete einklagen. Desweiteren ist zu beachten, ob der Raum an sich eig. doch genutzt werden kann (wie stark ist das Wohnen in den Räumen beeinträchtigt). Danach richtet sich auch dann die Mietkürzung.
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Die Tapete wurde vom Vermieter entfernt, damit aber auch gleich zum Teil der Putz an den Wänden und an der Decke. In der Küche haben wir nun eine extrem poröse Putzschicht. PutzSCHICHT kann man dass eigentlich nur nennen, da diese durch zahlreiche kleine Flächen auftritt. Somit ist ein tapezieren nicht möglich, da mir die Tapete entgegenkommen würde, wenn ich darüber tapeziere.
Hier gilt in der Regel, dass die Vorleistungen (Tapete entfernen) so ausgeführt werden muss, dass du auf die Vorleistung ohne weiteren Aufwand drauf gehen kannst.
Als Beispiel im Bereich Hausbau:
Ein Kunde hat als Eigenleistung die Malerarbeiten vereinbart.
d.h. Wir die Baufirma müssen nun die Wände tapezieren und das so, dass wenn sich der Kunde doch noch dazu entscheiden würde, nicht zu Malern, eine Mangelfreie Tapete an der Wand hängt.
Unser Fall war dem dann so, dass die Tapetennaht nicht zu 100% übereingestimmt haben (dies wird im Normalfall von unserem Maler so ausgebessert, dass hier nichts zu sehen ist), sodass wir diese hätten ausbessern müssen bzw. uns der Kunde die Mehrkosten für den eigenen Maler in Rechnung stellen konnte. Gleiches gilt bei verputzen und spachteln zum tapezieren.
Hier musst du deinen Vermieter eine angemessene Nacharbeitungsfrist auferlegen in der Regel reichen 2 Wochen und am besten noch einmal eine Nachfrist von 1 Woche (dies ist ausreichen, da der Vermieter bereits 2 Wochen vorher zeit hatte).
Hält der Vermieter die Termine immernoch nicht ein musst du Ihm eine Ersatzvornahme schreiben, indem du auf deine Schreiben verweist und diesem mitteilst, dass die Arbeiten nun auf seine Kosten erledigt werden.
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Weitere Mängel, welche im Vorvertrag bzw im Übergabeprotokoll festgehalten wurden, deren Beseitigung der Vermieter nicht nachgekommen ist:
-Einbau Fernsehdose im Schlafzi (Tapezieren wiederum nicht möglich, da dafür die Wand aufgerissen wird)
-tropfender Wasserhahn nach Betätigung in der Badewanne
-Beräumung von Keller und Schuppen (mittlerweile wurden diese Räumlichkeiten sogar verschlossen, warum auch immer)
-Kratzspuren an Türen durch einen Hund
Ist mir erst gestern aufgefallen muss ich noch mitteilen:
-Hauptsicherung defekt
Hier gilt natürlich wieder schriftlich auffordern und nachtermin setzen. wird dies nicht eingehalten ersatzvornahme wie oben beschrieben.
Zur richtigen weiterbelastung der entstandenen Kosten muss alles protokolliert werden (am besten mit Bildmaterial) vor dem ausbessern und während dem ausbessern
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Habe mich mit bekannten bzgl der Nachbesserung unterhalten und wir erachten, das Übergabeprotokoll als erste Aufforderung zur Nachbesserung. Liegen wir mit dieser Annahme richtig?
Das ist nicht ganz der Fall, da auf dem Übergabeprotokoll kein Termin vereinbart wurde, bis wann dies alles erledigt wird. hier musst du ganz normal von vorne anfangen.
(So wird dies bei uns in der Baufirma gehandhabt)
Mfg
PS: Falls es noch andere Meinungen gibt könnt Ihr mich ja berichtigen