Beiträge von kc-rc

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    Die beträgt auch wieder 2 Wochen?

    nein hier kann man 1 woche ansetzen, da der Vermieter bereits 2 Wochen zeit hatte und dies dann ja sogar schon insgesamt 3 wochen sind.

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    Es wird doch aber sicher nicht als Normal, und somit auf dauer auch nciht als zumutbar, erachtet in einem raum zu wohnen, welcher weder ordentlich verputzt noch tapeziert wurde!?

    Ja normal ist das nicht. Hier splitten sich aber die Meinungen deswegen ist es ja ansichtssache. Der eine richter entscheidet so der andere so. Hier wird wie gesagt ja auch davon ausgegangen, ob hier ein "Wohnen" grundsätzlich möglich ist.

    Denke mal schon dass eine Mietminderung möglich wäre aber wie bereits gesagt lieber rechtlich absichern durch mietverein oder rechtsanwalt.

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    Wir haben bereits zu 99% eine andere wohnung allerdings erst in 9 Monaten! Bis dahin müssen wir das aushalten

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    Hier bitte nicht vergessen, was im Mietvertrag geregelt ist zwecks der Kündigungsfrist (habe bei meinem Freundeskreis den Fall, dass bei Neueinzug eine Kündigungsfrist von 1 Jahr vorgeschrieben ist)

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    Die Ersatzvornahme kann nach dem verstreichen der ersten Frist vorgenommen werden, verstehe ich dsa richtig?

    Grundsätzlich ja aber diese vorgehensweise ist nicht immer sicher desshalb wird im Regelfall gesagt, dass eine Nachfrist zu setzen ist. (Hierdurch ist man komplett auf der sicheren seite)

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    Die Räume sind quasi blanko, da könnte ich grundsätzlich alles aufbauen, aber kann man das als zumutbar ansehen, in einem raum ohne Tapeten zu leben? Möbel kann ich ja auch nicht ständig auf und abbauen oder zig mal verrücken weil die maler ranmüssen.


    Ich durfte kostenlos im mai dort "wohnen", aber ein wohnen war in dem fall nicht so möglich wie es vereinbart wurde, verlängert sich diese Mietfreiheit, wäre ja ne andere möglichkeit zur meitminderung.

    Mietfreiheit verlängert sich sicherlich nicht.
    und wegen der Nutzung der Räume hier wird es extrem schwierig und kompliziert, da das Wohnen und Leben ja ansichtssache ist. In diesem Fall ist es immer besser sich mit dem Mietverein oder einem Anwalt in Verbindung zu setzen, bevor hier etwas falsch gemacht wird (diese können dann auch sagen, wenn es berechtigt ist, die Miete zu mindern, in welcher Höhe diese auszuführen ist.)


    Man sollte sich hier insgesamt aber vielleicht auch die Frage stellen, ob es sich lohnt Geld zu investieren und zu Wohnen, wenn der Vermieter schon solch ein Gesicht zeigt bzw.
    ob man das alles so extrem durchetzen will (der Vermieter hängt ja doch wieder am längeren Hebel und wenn Ihm das alles nicht gefällt, dann meldet er halt Eigenbedarf an oder Kündigt das Mietverhältnis)

    Ich würde den Vermiet dezent auffordern, die Arbeiten zu erledigen mit Fristsetzung und dann eine Nachfrist setzen. Sollte dann immer noch nichts geschehen würde ich mir so oder so rechtlichen Beistand holen.

    Hallo,


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    Da ich im Moment weder Schlafzimmer noch Küche sowie Keller und Schuppen nicht nutzen kann und im Endeffekt mit meienr Freundin derzeit ausschließlich im Wohnzimmer und Bad leben kann, die volle Miete für den nächsten Monat entrichten? Falls nicht, wir haben eine Einzugsermächtigung erteilt, muss ich das im Voraus mit der Bank klären, gehört hier zwar nicht unbedingt hin, aber vielleicht wisst ihr da ja trotzdessen bescheid, dass eine Abbuchung in voller Höhe nicht in Ordnung ist und ich diese verweigere?

    soweit ich weiß, (da ich mich durch meine neue Wohnung einlesen musste und ich in einer Hausbaufirma arbeite) ist eine Mietkürzung nur dann möglich, wenn diese schriftlich vorher mit Terminsetzung zur Mangelbeseitung beim Vermieter eingegangen ist (hier gilt immer Einschreiben Einwurf oder Rückschein zum Nachweis)ansonsten hast du da pech gehabt und musst die Miete zahlen. Wenn du dennoch ohne eine Schriftliche Information die Miete kürzt kann dieser die Miete einklagen. Desweiteren ist zu beachten, ob der Raum an sich eig. doch genutzt werden kann (wie stark ist das Wohnen in den Räumen beeinträchtigt). Danach richtet sich auch dann die Mietkürzung.

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    Die Tapete wurde vom Vermieter entfernt, damit aber auch gleich zum Teil der Putz an den Wänden und an der Decke. In der Küche haben wir nun eine extrem poröse Putzschicht. PutzSCHICHT kann man dass eigentlich nur nennen, da diese durch zahlreiche kleine Flächen auftritt. Somit ist ein tapezieren nicht möglich, da mir die Tapete entgegenkommen würde, wenn ich darüber tapeziere.

    Hier gilt in der Regel, dass die Vorleistungen (Tapete entfernen) so ausgeführt werden muss, dass du auf die Vorleistung ohne weiteren Aufwand drauf gehen kannst.
    Als Beispiel im Bereich Hausbau:

    Ein Kunde hat als Eigenleistung die Malerarbeiten vereinbart.
    d.h. Wir die Baufirma müssen nun die Wände tapezieren und das so, dass wenn sich der Kunde doch noch dazu entscheiden würde, nicht zu Malern, eine Mangelfreie Tapete an der Wand hängt.

    Unser Fall war dem dann so, dass die Tapetennaht nicht zu 100% übereingestimmt haben (dies wird im Normalfall von unserem Maler so ausgebessert, dass hier nichts zu sehen ist), sodass wir diese hätten ausbessern müssen bzw. uns der Kunde die Mehrkosten für den eigenen Maler in Rechnung stellen konnte. Gleiches gilt bei verputzen und spachteln zum tapezieren.

    Hier musst du deinen Vermieter eine angemessene Nacharbeitungsfrist auferlegen in der Regel reichen 2 Wochen und am besten noch einmal eine Nachfrist von 1 Woche (dies ist ausreichen, da der Vermieter bereits 2 Wochen vorher zeit hatte).

    Hält der Vermieter die Termine immernoch nicht ein musst du Ihm eine Ersatzvornahme schreiben, indem du auf deine Schreiben verweist und diesem mitteilst, dass die Arbeiten nun auf seine Kosten erledigt werden.

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    Weitere Mängel, welche im Vorvertrag bzw im Übergabeprotokoll festgehalten wurden, deren Beseitigung der Vermieter nicht nachgekommen ist:

    -Einbau Fernsehdose im Schlafzi (Tapezieren wiederum nicht möglich, da dafür die Wand aufgerissen wird)
    -tropfender Wasserhahn nach Betätigung in der Badewanne
    -Beräumung von Keller und Schuppen (mittlerweile wurden diese Räumlichkeiten sogar verschlossen, warum auch immer)
    -Kratzspuren an Türen durch einen Hund


    Ist mir erst gestern aufgefallen muss ich noch mitteilen:
    -Hauptsicherung defekt

    Hier gilt natürlich wieder schriftlich auffordern und nachtermin setzen. wird dies nicht eingehalten ersatzvornahme wie oben beschrieben.

    Zur richtigen weiterbelastung der entstandenen Kosten muss alles protokolliert werden (am besten mit Bildmaterial) vor dem ausbessern und während dem ausbessern

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    Habe mich mit bekannten bzgl der Nachbesserung unterhalten und wir erachten, das Übergabeprotokoll als erste Aufforderung zur Nachbesserung. Liegen wir mit dieser Annahme richtig?

    Das ist nicht ganz der Fall, da auf dem Übergabeprotokoll kein Termin vereinbart wurde, bis wann dies alles erledigt wird. hier musst du ganz normal von vorne anfangen.

    (So wird dies bei uns in der Baufirma gehandhabt)


    Mfg


    PS: Falls es noch andere Meinungen gibt könnt Ihr mich ja berichtigen

    Das habe ich auch schon gelesen, dass Moderniesierungen zu 11 Prozent im Jahr angerechnet werden können.

    Habe da aber auch noch gelesen, dass es auch etwas gibt, dass wenn der Mietvertrag (mietverhältnis) z.b wie bei mir 01.08.12 beginnt dann geht das evtl. nicht, weil ja die wohnung zum 01.08 mit den neuen Fenstern und der unterschriebenen Miete ist, da Sie vor Mietbeginn eingebaut werden und nicht währenddessen.

    Ist da was dran?

    Hallo alle zusammen,

    ich hätte eine Frage zu meiner neuen Wohnung:

    Ich habe vor 2 Wochen meinen neuen Mietvertrag (andere Wohnung) unterschrieben. Der Einzugstermin/Mietbeginn ist der 01.08.12. Mir wurde vorher schon mitgeteilt, dass evtl. die Fenster erneuert werden von Holz auf neue Kunststofffenster. Gestern hat mich jetzt der Vermieter angerufen und gemein auf meine Anfrage, ob neue Fenster rein kommen, dass ein Schreiner beauftrag wäre und dieser prüfen soll, ob neue Fenster eingebaut werden müssen oder nicht.

    Wenn neue Fenster eingebaut werden hat dieser gemeint müsste man sich noch einmal zusammen setzen und die Miete erhöhen und evtl. den Mietvertrag ändern (Mietbeginn 01.09.12) Jetzt habe ich nur mit der aktuellen Miete gerechnet und nicht gleich mit einer Erhöhung die ich mir nicht leisten kann. Zudem habe ich meine Wohnung bereits zum 01.08.12 gekündigt.

    Kann der Vermieter eine Mieterhöhung verlangen und den Mietvertrag änder (Mietbeginn)?

    Vielen dank für Eure Antworten

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