Hallo allerseits!
Ich bin vor ca 3 Wochen in eine Wohnung gezogen. Im Vorvertrag hatten wir vereinbart, dass die Tapete in 2 Räumen durch den Vermieter entfernt wird und das ich diese 2 Räume dann tapeziere, dafür entfiel die Miete für den Monat Mai.
Die Tapete wurde vom Vermieter entfernt, damit aber auch gleich zum Teil der Putz an den Wänden und an der Decke. In der Küche haben wir nun eine extrem poröse Putzschicht. PutzSCHICHT kann man dass eigentlich nur nennen, da diese durch zahlreiche kleine Flächen auftritt. Somit ist ein tapezieren nicht möglich, da mir die Tapete entgegenkommen würde, wenn ich darüber tapeziere.
Weitere Mängel, welche im Vorvertrag bzw im Übergabeprotokoll festgehalten wurden, deren Beseitigung der Vermieter nicht nachgekommen ist:
-Einbau Fernsehdose im Schlafzi (Tapezieren wiederum nicht möglich, da dafür die Wand aufgerissen wird)
-tropfender Wasserhahn nach Betätigung in der Badewanne
-Beräumung von Keller und Schuppen (mittlerweile wurden diese Räumlichkeiten sogar verschlossen, warum auch immer)
-Kratzspuren an Türen durch einen Hund
Ist mir erst gestern aufgefallen muss ich noch mitteilen:
-Hauptsicherung defekt
Habe mich mit bekannten bzgl der Nachbesserung unterhalten und wir erachten, das Übergabeprotokoll als erste Aufforderung zur Nachbesserung. Liegen wir mit dieser Annahme richtig?
Ich möchte nun die 2te (?) Aufforderung zur Nachbesserung per Mail an meinen Vermieter senden. Es sind 23 Tage seit der Wohnungsübergabe vergangen. Eine angemessene Fristsetzung entspricht grundsätzlich, wenn ich mich noch recht entsinne an meine Ausbildung, 2 Wochen. Trifft das in diesem Fall zu?
Muss ich für die poröse Decke(man sieht den Unterschied zwischen Schlafzimmer und Küche, in der Küche hatte die Firma ganz offensichtlich keine Lust mehr gehabt zum ordentlichen entfernen der Tapete, Nicht einmal die Steckdosen wurden dabei abgebaut), an welcher die Bambuslatten mehrfach durchblicken, die Kosten für´s verputzen übernehmen? Ich habe mich wie gesagt ausschließlich, lt. Vorvertrag, zum tapezieren verpflichtet!
Da ich im Moment weder Schlafzimmer noch Küche sowie Keller und Schuppen nicht nutzen kann und im Endeffekt mit meienr Freundin derzeit ausschließlich im Wohnzimmer und Bad leben kann, die volle Miete für den nächsten Monat entrichten? Falls nicht, wir haben eine Einzugsermächtigung erteilt, muss ich das im Voraus mit der Bank klären, gehört hier zwar nicht unbedingt hin, aber vielleicht wisst ihr da ja trotzdessen bescheid, dass eine Abbuchung in voller Höhe nicht in Ordnung ist und ich diese verweigere?
Ich habe den Zustand der Wohnung mittels Fotos und Zeugen dokumentiert und möchte nun erwirken, dass Die Schäden gänzlich behoben werden, damit endlich ein normales Wohnen möglich ist, wie es eigentlich auch mit der Wohnungsübergabe bzw 1 tag später, nach dem tapezieren, gedacht war.
Mit freundlichem Gruß