Beiträge von breity87

    Zitat

    eine Nachfrist zu setzen ist

    Die beträgt auch wieder 2 Wochen?


    Zitat

    da das Wohnen und Leben ja ansichtssache ist

    Es wird doch aber sicher nicht als Normal, und somit auf dauer auch nciht als zumutbar, erachtet in einem raum zu wohnen, welcher weder ordentlich verputzt noch tapeziert wurde!?


    Zitat

    Man sollte sich hier insgesamt aber vielleicht auch die Frage stellen, ob es sich lohnt Geld zu investieren und zu Wohnen, wenn der Vermieter schon solch ein Gesicht zeigt

    Wir haben bereits zu 99% eine andere wohnung allerdings erst in 9 Monaten! Bis dahin müssen wir das aushalten :(

    Der mieterbund ist eine superidee!


    gruß

    Zitat

    ist eine Mietkürzung nur dann möglich, wenn diese schriftlich vorher mit Terminsetzung zur Mangelbeseitung beim Vermieter eingegangen ist

    Die Ersatzvornahme kann nach dem verstreichen der ersten Frist vorgenommen werden, verstehe ich dsa richtig?


    Zitat

    Das ist nicht ganz der Fall, da auf dem Übergabeprotokoll kein Termin vereinbart wurde, bis wann dies alles erledigt wird. hier musst du ganz normal von vorne anfangen.

    Das wirft mich ja wieder nen paar wochen zurück :( naja was solls das erste schreiben geht heute raus.

    Zitat

    Desweiteren ist zu beachten, ob der Raum an sich eig. doch genutzt werden kann (wie stark ist das Wohnen in den Räumen beeinträchtigt). Danach richtet sich auch dann die Mietkürzung.


    Die Räume sind quasi blanko, da könnte ich grundsätzlich alles aufbauen, aber kann man das als zumutbar ansehen, in einem raum ohne Tapeten zu leben? Möbel kann ich ja auch nicht ständig auf und abbauen oder zig mal verrücken weil die maler ranmüssen.


    Ich durfte kostenlos im mai dort "wohnen", aber ein wohnen war in dem fall nicht so möglich wie es vereinbart wurde, verlängert sich diese Mietfreiheit, wäre ja ne andere möglichkeit zur meitminderung.

    gruß
    und vielen dank für die schnelle antwort!

    Hallo allerseits!

    Ich bin vor ca 3 Wochen in eine Wohnung gezogen. Im Vorvertrag hatten wir vereinbart, dass die Tapete in 2 Räumen durch den Vermieter entfernt wird und das ich diese 2 Räume dann tapeziere, dafür entfiel die Miete für den Monat Mai.

    Die Tapete wurde vom Vermieter entfernt, damit aber auch gleich zum Teil der Putz an den Wänden und an der Decke. In der Küche haben wir nun eine extrem poröse Putzschicht. PutzSCHICHT kann man dass eigentlich nur nennen, da diese durch zahlreiche kleine Flächen auftritt. Somit ist ein tapezieren nicht möglich, da mir die Tapete entgegenkommen würde, wenn ich darüber tapeziere.

    Weitere Mängel, welche im Vorvertrag bzw im Übergabeprotokoll festgehalten wurden, deren Beseitigung der Vermieter nicht nachgekommen ist:

    -Einbau Fernsehdose im Schlafzi (Tapezieren wiederum nicht möglich, da dafür die Wand aufgerissen wird)
    -tropfender Wasserhahn nach Betätigung in der Badewanne
    -Beräumung von Keller und Schuppen (mittlerweile wurden diese Räumlichkeiten sogar verschlossen, warum auch immer)
    -Kratzspuren an Türen durch einen Hund


    Ist mir erst gestern aufgefallen muss ich noch mitteilen:
    -Hauptsicherung defekt


    Habe mich mit bekannten bzgl der Nachbesserung unterhalten und wir erachten, das Übergabeprotokoll als erste Aufforderung zur Nachbesserung. Liegen wir mit dieser Annahme richtig?

    Ich möchte nun die 2te (?) Aufforderung zur Nachbesserung per Mail an meinen Vermieter senden. Es sind 23 Tage seit der Wohnungsübergabe vergangen. Eine angemessene Fristsetzung entspricht grundsätzlich, wenn ich mich noch recht entsinne an meine Ausbildung, 2 Wochen. Trifft das in diesem Fall zu?

    Muss ich für die poröse Decke(man sieht den Unterschied zwischen Schlafzimmer und Küche, in der Küche hatte die Firma ganz offensichtlich keine Lust mehr gehabt zum ordentlichen entfernen der Tapete, Nicht einmal die Steckdosen wurden dabei abgebaut), an welcher die Bambuslatten mehrfach durchblicken, die Kosten für´s verputzen übernehmen? Ich habe mich wie gesagt ausschließlich, lt. Vorvertrag, zum tapezieren verpflichtet!

    Da ich im Moment weder Schlafzimmer noch Küche sowie Keller und Schuppen nicht nutzen kann und im Endeffekt mit meienr Freundin derzeit ausschließlich im Wohnzimmer und Bad leben kann, die volle Miete für den nächsten Monat entrichten? Falls nicht, wir haben eine Einzugsermächtigung erteilt, muss ich das im Voraus mit der Bank klären, gehört hier zwar nicht unbedingt hin, aber vielleicht wisst ihr da ja trotzdessen bescheid, dass eine Abbuchung in voller Höhe nicht in Ordnung ist und ich diese verweigere?

    Ich habe den Zustand der Wohnung mittels Fotos und Zeugen dokumentiert und möchte nun erwirken, dass Die Schäden gänzlich behoben werden, damit endlich ein normales Wohnen möglich ist, wie es eigentlich auch mit der Wohnungsübergabe bzw 1 tag später, nach dem tapezieren, gedacht war.


    Mit freundlichem Gruß

    Es gab mal einen Präzedenzfall samt urteil beim BGH, das hatte ich vorhin beim stöbern irgendwo entdeckt, aus welchem hervorging das i.d.R. alle 3 Jahre bzw 5 jahre diverse räume renoviert werden müssten/sollten. Genau dies ist auch in der Nebenvereinbarung des Mietvertrages "Allgemeine Mietbedingungen" aufgeführt.

    Ich weiß net ob das nen DDR Mietvertrag ist, aber in dem von meiner Mutter war lediglich aufgeführt das die Bude Besenrein sein soll, kein tapezieren oder so, einfach nur besenrein, so einen hätt ich auch gerne :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

    Aber nun zu meinen Bedingungen:

    " Während der Mietdauer übernimmt der Mieter die Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Streichen der Wände und Decken, dem das Anbringen einer weiß gestrichenen rauhfasertapete gleichsteht, das reinigen von Parkett und Teppichböden, das Lackieren von Heizkörpern und Heizrohren, der innentüren sowie der FEnster und Außentüren von innen, außerdem das beseitigen kleinerer Putz- und Holzschäden.
    Die Schönheitsreparaturen sind je anch Abnutzung auszuführen. Im regelfall gelten:
    Küchen, Bäder, Duschen und Toiletten alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume sowie Flkur, Korridor und Diele aller 5 Jahre, andere Räume aller 7 Jahre

    Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden.
    (...) Endet das Mietverhältnis, bevor die Schönheitsreparaturen fällig sind, so sit der Mieter verpflichtet, einen prozentualen Anteil der Renovierungskosten zu tragen, der dem Abnutzungsgrad der Räume entspricht. Der Mieter ist berechtigt, statt Zahlung der anteiligen Ksten die schönheitsreparaturen selbst fachgerecht durchzuführen. "

    Danke euch :)

    Lt. unserer allg. Mietbedingungen sind wir verpflichtet, wie auch gesetzlich festgelegt, unsere Wohnräume alle 5 Jahre und Küche/Bad/Toilette alle 3 Jahre zu renovieren.

    Was ist allerdings wenn genau diese Mietbedingungen vor unserem Einzug nicht erfüllt wurden?

    Wir wohnen jetzt seit 27 Monaten sprich seit Mai 2009 in dieser Wohnung und wollen nun zum Anfang des nächsten Monats zum Ende November kündigen.

    In unserer Küche ist eine Wand(welche sich hinter unserer EBK befindet), die seit zig Jahren nicht renoviert wurde. Die sieht aus als wäre sie noch aus Zonenzeiten!!!! Weiterhin war die Tapete an der Decke nicht mehr wirklich an der Decke sondern löste sich bei Einzug schon von dieser. Außerdem wurde in der GESAMTEN WOHNUNG immer wieder "drübertapeziert" wodurch sich eine nicht unerhebliche dicke Schicht gebildet hat! Das ist Super an den Kanten der Türrahmen zu sehen. Wir hatten auch schon einen Maler in der Wohnung(dieser wurde vom Vermieter zur Renoveriung der Nachbarwohnung beauftragt) der uns bestätigt hat, dass in der Nachbarwohnung Zeitungen von 1930 unter der Tapete verborgen waren und unserer Wohnung dem Aussehen nach zu urteilen ein gleiches Urteil attestiert hat.

    Um jetzt einmal zu meiner ursprünglichen Frage zurück zu kommen, müssen wir den anteilmäßigen Umfang der Renovierung nachkommen :confused::confused::confused:


    Das nächste Problem sind unsere recht hohen Fenster. Wir haben 2 1meter hohe Fenster übereinander. An diesen war schon bei Einzug Schimmel am Silikon. Nach ewig währendem Häckmäck mit unserem Vermieter sind sie dann nach ca 6 Monaten der Nachbesserung nachgekommen (das war übrigens der Einsatz des Malers in unserer Wohnung). Dieser Schimmel entsteht wahrscheinlich aufgrund von Wasser, welches sich am Fenster während des Winters von innen durch schwitzen während der Nacht etc festsetzt. Wir haben den Mist jeden morgen im Winter weggewischt und mit der Heizung auch schon versucht dem entgegenzuwirken, blieben dabei aber erfolglos... Mittlerweile ist der schimmel nun wiedergekehrt, wir waren machtlos dem entgegenzuwirken und sind uns auch nicht sicher ob sich das ganze nicht mittlerweile auch schon in den Fensterrahmen festgesetzt hat und sich nun von dort aus wieder auf das Silikon auswirkt.

    Müssen wir für diese Kosten aufkommen, die durch die Schimmelbeseitigung entstehen werden? :confused::confused::confused:

    Ich bedanke mich im voraus schon einmal für eure Hilfe :)

    Macht mich mit euren antworten bitte nicht unglücklich :o:o

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