Hallo,
wir sind vor 10 Monaten in ein gemietetes Haus eingezogen. Nach dem Einzug habe ich den Vermieter mündlich auf einige Mängel hingewiesen. Ein Schriftstück habe ich vermieden um den Frieden zwischen Vermieter und Mieter zu bewahren.
Er hat bis heute leider nur jaja gesagt und sonst ist nichts passiert. Jetzt habe ich Ihm das ganze schriftlich Einschreiben/Rückschein gesendet und habe die Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen. Zum Beispiel ist seit unserem Einzug die Duschkabine kaputt, wir haben jedesmal eine Überschwemmung im Bad. 2 Türen zum Aussenbereich sind total undicht das es reinregnet un im Winter 2 cm Eis von innen war. Durch die Bauweise des Hauses, es ist bereits älter, haben wir im Hausflur welcher untere Etage mit der oberen verbindet Temperaturen gerade über der Frostgrenze gehabt. Die Zimmer mussten entsprechend höher geheizt werden.
Zudem haben wir in der Küche und Wohnzimmer vor Weihnachten Laminat ausgelegt. Am 22. 3. haben wir einen Wasserschaden durch kaputte Heizkörper gehabt, der das Laminat zerstört hat. Weiterhin haben wir das Haus mit Teich gemietet und der ist über den Winter kaputtgegangen. Anstatt ihn zu reparieren hat er ihn nur halb mit Feinsandzugeschüttet. Als Kommentar gab er an er hätte die Unfallquelle beseitigt. Jedoch stört mich der Anblich von der Baustelle.
Fugen und Türzargen sind teilweise nicht verfugt und wir schauen auf das bloße Mauerwerk.
Nun meine Fragen:
1. Darf ich wegen der Dusche die Miete mindern und ab wann (Urteile dazu würden mir auch schon helfen)?
2. Darf ich wegen den undichten Türen Heizkosten dem Vermieter anteilig in Rechnung stellen?
3. Darf ich die Laminatkosten einstweilig einbehalten bis die Versicherung, falls diese überhaupt eingeschaltet wurde, den Schaden reguliert hat?
Der Vermieter rührt sich in der Sache erst gar nicht.
4. Darf ich die Miete mindern bis der Teich fertig ist und wieviel ist dies im Normalfall.
Wie sieht es mit Mietminderungen in den anderen Fällen aus.
Wegen der Kündigung: Der Vermieter kündigt nicht weil er hier einziehen sondern angeblich renovieren will? Da diese aber gerade mal ein paar Tage nach meiner Mängelrüge gekommen ist, halte ich diese für eine reine Rachekündigung. Daher hab ich der Kündigung widersprochen. Habe ich eine Chance die Eigenbedarfskündigung platzen zu lassen. Mir würde es auch schon reichen länger Zeit zu haben für ein neues Objekt zu finden. Muß ich sogar das erstbeste nehmen. Wir wollen z.B. keine Wohnung mehr sondern ein Haus.
Ach ja, der Vermieter hat eine Wohnung im Elterlichen Eigentum mit abschließbarer Wohnungs Tür.
Schon mal danke für die Antworten.